Z.A.K. Zentrale ambulante Krankenpflege
Top bewerteter DienstÜber den Pflegedienst
Der Pflegedienst Z.A.K. Zentrale ambulante Krankenpflege bietet umfassende häusliche Versorgung in Oberhausen und angrenzenden Städten. Die Leistungen umfassen Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung sowie Pflegeleistungen gemäß den aktuellen Pflegegrad-Regelungen. Der Pflegedienst unterstützt bei der Beantragung und Einreichung von Verordnungen bei der Krankenkasse und übernimmt so bürokratische Aufgaben zur Entlastung der Kunden. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Medikamentengabe, Wundversorgung, Infusionstherapie, Stoma- und Katheterpflege sowie Begleitung bei Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Pflegegraden. Das erfahrene Team aus Krankenpflegern, Altenpflegern, Pflegehelfern und Fachpersonal wie Wundexperten und Gerontopsychiatrie-Spezialisten sorgt für liebevolle, zuverlässige und fachgerechte Versorgung. Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter gewährleisten moderne Pflegequalität, und als Ausbildungsbetrieb bietet der Pflegedienst zusätzlich Praxisanleitung.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Fachkompetentes Team
Qualifizierte Pflegekräfte und Spezialisten sichern eine professionelle und individuelle Versorgung.
Unterstützung bei Genehmigungen
Hilfreiche Unterstützung bei Antragstellung und Genehmigung von Verordnungen durch Krankenkassen.
Umfassende Pflegeleistungen
Breites Leistungsspektrum von Medikamentengabe bis Wund- und Stomapflege für die optimale häusliche Versorgung.
Leistungsübersicht
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Bewertungsübersicht
Zuverlässiges und hilfsbereites Team mit guter Organisation.
Häufig gestellte Fragen
Die Krankenkasse übernimmt Kosten für ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Insulingaben, Blutzuckermessung, Katheterpflege und weitere Behandlungspflegen.
Die Verordnung wird vom Haus- oder Facharzt ausgestellt und durch den Pflegedienst oder den Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht. Der MDK prüft dann die Notwendigkeit.
Pro Verordnung ist eine Rezeptgebühr von 10 Euro zu zahlen und jährlich 10 % der Kosten als Eigenanteil, sofern keine Befreiung von der Rezeptgebühr vorliegt.
Fünf Pflegegrade ersetzen die früheren Pflegestufen, orientieren sich an Selbstständigkeit und Fähigkeiten, und passen die Pflegeleistungen besser an den individuellen Bedarf an.
Das Team besteht aus Kranken- und Altenpflegern, Pflegehelfern, Wundexperten, sowie Fachpersonal für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie, unterstützt durch kontinuierliche Weiterbildung und Praxisanleitung.