Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Zeitlos bietet individuelle und hochwertige ambulante Pflege in Bottrop an. Als Familienbetrieb unterstützt er Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag und bei medizinischen sowie pflegerischen Leistungen. Das Leistungsspektrum umfasst grundpflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, Mobilitätshilfe und Ernährung, die sich an den individuellen Bedürfnissen und Pflegestufen orientieren. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung wie Blutdruckmessung, Injektionen und Wundversorgung gehört ebenfalls zum Angebot. Der Pflegedienst führt Beratungsbesuche gemäß §37 Abs. 3 SGB XI durch und bietet hauswirtschaftliche Leistungen im Rahmen der Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1 an. Zudem unterstützt er bei der Beschaffung von Rezepten und Medikamenten. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen und eine sichere sowie umfassende Pflege zu gewährleisten.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Pflegeplanung
Pflegeleistungen werden exakt auf die persönlichen Bedürfnisse und Pflegestufen abgestimmt.
Umfassende medizinische Betreuung
Behandlungspflege mit ärztlicher Verordnung inklusive Wundversorgung und Medikamentengabe.
Professionelle Hauswirtschaft
Unterstützung bei Wohnungsreinigung und Wäschepflege als Entlastungsleistung ab Pflegegrad 1.
Leistungsübersicht
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Super Pflegedienst...sehr kompetent,immer freundlich,einfach nur zu empfehlen
Sehr guter Pflegedienst. bin sehr zufrieden. Personal sehr freundlich und Hilfsbereit
Häufig gestellte Fragen
Der Pflegedienst bietet Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie individuelle Pflegeberatung an.
Ja, für jede Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Ja, der Pflegedienst hat Verträge mit Krankenkassen, die die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungspflege übernehmen.
Es werden Pflegeberatungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI gemäß Pflegestufe in vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt.
Ja, sie wird ab Pflegegrad 1 im Rahmen der Entlastungsleistungen erbracht und umfasst z.B. Wohnungsreinigung und Wäschepflege.