Über Pflegedienst Dora
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Ganzheitliche Betreuung
Berücksichtigung der physischen, geistigen und sozialen Bedürfnisse der Pflegegäste.
Individuelle Pflegekonzepte
Maßgeschneiderte Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
Tagespflege in familiärer Atmosphäre
Betreuung tagsüber mit Rückkehrmöglichkeit in das eigene Zuhause am Abend.
Leistungsübersicht
- Grundpflege SGB XI
- Behandlungspflege SGB V auf ärztliche Anordnung
- Verhinderungspflege § 39 SGB XI
- Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen nach § 45b
- Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Tagespflege
- Einzelbetreuungsangebote
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Mein Vater ist seit einem Jahr in der Betreuung. Das Team ist zuverlässig und sehr freundlich und nett. Bei Fragen und Abstimmungen ist immer jemand erreichbar und ich bekomme k...
Mein Vater ist seit einem Jahr in der Betreuung. Das Team ist zuverlässig und sehr freundlich und nett. Bei Fragen und Abstimmungen ist immer jemand erreichbar und ich bekomme kompetente und geduldige Beratung oder wir stimmen etwas ab. E Mails werden zeitnah beantwortet. Die ganze Organisation der Rezepte im Hintergrund läuft verlässlich und reibungslos. Ich bin sehr dankbar und kann den Pflegedienst Dora sehr empfehlen.
Ich bin sehr zufrieden.
Sehr freundliches Personal top
Häufige Fragen zu Pflegedienst Dora
Der Pflegedienst Dora bietet Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsleistungen und Pflegeberatung an.
Der Pflegedienst Dora betreut Patienten in Reilingen, Neulußheim, Altlußheim und Hockenheim.
Die Tagespflege umfasst aktivierende Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre mit Berücksichtigung körperlicher, geistiger und sozialer Bedürfnisse. Die Pflegegäste kehren abends in ihre eigenen vier Wände zurück.
Der Pflegedienst entwickelt individuelle Pflegekonzepte, um die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.
Ja, Pflegeberatung wird gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI angeboten und beinhaltet einen Nachweis über einen Beratungseinsatz.