Ein barrierefreies WC ermöglicht Menschen mit Einschränkungen mehr Selbstständigkeit im Alltag. Durch spezielle Planung nach DIN-Normen werden wichtige Anforderungen an Bewegungsflächen, Sitzhöhe und Hilfsmittel erfüllt. Der Unterschied zwischen „barrierefrei" und „rollstuhlgerecht" liegt in den Maßen und der zusätzlichen Ausstattung.
Anforderungen. Ein barrierefreies WC folgt den DIN-Normen 18040-1 (öffentliche Gebäude) und 18040-2 (Wohnungen)
Maße. Barrierefreie WCs benötigen 120×120 cm Bewegungsfläche, rollstuhlgerechte 150×150 cm.
Höhe. Die optimale Sitzhöhe liegt bei 46-48 cm statt der Standard-Höhe von 42 cm.
Ein barrierefreies WC ist eine Toilette, die so gestaltet ist, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen – etwa Rollstuhlfahrern oder gehbehinderten Senioren – möglichst selbstständig und sicher genutzt werden kann. Für pflegebedürftige Menschen bedeutet ein barrierefreies WC ein großes Plus an Selbstständigkeit und Würde im Alltag. Auch Angehörige, die bei der Pflege helfen, profitieren davon: Durch angepasste Toiletten kann das Umlagern oder Stützen erleichtert und Sturzrisiken verringert werden.
Doch die Realität sieht oft anders aus: Die meisten Badezimmer in privaten Wohnungen sind nicht von vornherein barrierefrei gestaltet – häufig wird ein Umbau nötig. Um eine Toilette barrierefrei umzubauen oder neu zu planen, sind bestimmte Planungsgrundlagen zu beachten. In Deutschland definieren DIN-Normen (insbesondere DIN 18040) die Anforderungen für barrierefreies Bauen in Gebäuden. Diese Vorgaben sorgen dafür, dass Toiletten in öffentlichen Sanitärräumen und in privaten Wohnräumen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es bei der Planung und Ausstattung eines barrierefreien WCs ankommt.
Nicht jede barrierefreie Toilette ist automatisch vollständig rollstuhlgerecht. Man unterscheidet allgemein zwischen „barrierefrei“ (für Menschen mit Gehbehinderung, Senioren etc.) und „rollstuhlgerecht“. Ein solches WC stellt höhere Anforderungen an Maße und Ausstattung, insbesondere was Bewegungsflächen und zusätzliche Hilfsmittel angeht.
Bewegungsfläche vor dem WC: Barrierefrei mindestens 120 x 120 cm, rollstuhlgerecht mindestens 150 x 150 cm.
Seitlicher Freiraum neben dem WC: Barrierefrei ein Abstand von mind. 20 cm zur Wand oder anderen Sanitärobjekten, rollstuhlgerecht auf der Zugangsseite eine freie Fläche von ca. 90 cm Breite und 70 cm Tiefe (zwischen WC und Wand) sowie auf der anderen Seite mind. 30 cm Abstand.
Ausstattung: Beidseitige Stützklappgriffe und eine Rückenstütze sind bei einer rollstuhlgerecht ausgeführten Toilette Pflicht; bei einer lediglich barrierefreien Toilette können diese Hilfsmittel je nach Bedarf weggelassen werden.
In öffentlichen Sanitärräumen – etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Museen – muss immer mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein, die uneingeschränkt nutzbar ist. In privaten Wohnungen hingegen reicht es aus, wenn ein Sanitärraum entsprechend ausgestattet wird.
Die zentrale Norm für barrierefreie Baugestaltung ist die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“, welche in zwei Teilen unterschiedliche Anwendungsbereiche abdeckt. DIN 18040 Teil 1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude (z.B. Behörden, Schulen, Museen, Theater, Krankenhäusern) einschließlich der dortigen Sanitärräume, während DIN 18040 Teil 2 die Anforderungen für barrierefrei nutzbare Wohnungen festlegt. Diese DIN-Normen definieren detaillierte Anforderungen an die Gestaltung, um sicherzustellen, dass auch Toiletten für Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich sind. Von zentraler Bedeutung sind dabei Vorgaben zu Bewegungsflächen, zur Höhe und Beschaffenheit von Sanitärobjekten (z.B. dem WC Becken) sowie zur technischen Ausstattung. Die Norm trägt den offiziellen Titel Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 entsprechend für Wohnungen. (Diese Norm wird umgangssprachlich oft als Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1 bzw. Teil 2 bezeichnet.)
Durch Einhaltung der Normvorgaben wird erreicht, dass eine Toilette wirklich barrierefrei ist. In Wohnungen dürfen die vorgeschriebenen Bewegungsflächen teilweise überlappen, um Platz zu sparen – zum Beispiel kann sich die Bewegungsfläche vor dem WC mit der Fläche neben der Dusche überschneiden. In öffentlichen Gebäuden dagegen müssen die vollen Flächen frei bleiben. Die DIN 18040 fordert zudem, dass spätere Nachrüstungen möglich sein müssen. Das heißt, selbst wenn nicht alle Hilfsmittel sofort eingebaut werden, soll baulich sichergestellt sein, dass sie bei Bedarf installiert werden können (Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen, Teil 1 und Teil 2).
Bewegungsflächen vor und neben dem WC: Die Skizze veranschaulicht die minimal erforderlichen Freiräume für ein barrierefreies WC (links) im Vergleich zu einem rollstuhlgerechten WC (rechts). Ein barrierefreies WC benötigt mindestens 120 x 120 cm Bewegungsfläche vor dem WC-Becken, damit der Benutzer sich vor der Toilette frei bewegen oder mit einem Rollator manövrieren kann. Beim rollstuhlgerechten WC sind vor der Toilette mindestens 150 x 150 cm nötig, damit dort gewendet werden kann. Außerdem ist auf der Zugangsseite ein seitlicher Freiraum von 90 cm Breite und etwa 70 cm Tiefe erforderlich, um seitlich an das WC heranzufahren und umzusetzen. Auf der gegenüberliegenden Seite genügen beim rollstuhlgerechten WC ca. 30 cm Abstand zur Wand oder zu anderen Objekten, während beim einfach barrierefreien WC ein beidseitiger Mindestabstand von 20 cm empfohlen wird.
Um diese Bewegungsflächen zu gewährleisten, kommt es auf eine durchdachte Planung des WC-Standorts im Grundriss an. So sollte schon früh festgelegt werden, von welcher Seite an die Toilette herangefahren werden soll. Im Idealfall wird das WC so positioniert, dass beide Seiten zugänglich sind oder dass bei Bedarf gespiegelt werden kann – insbesondere im Geschosswohnungsbau mit mehreren Wohnungen plant man besser flexibel. Wichtig ist auch, dass die Bewegungsfläche vor der Toilette nicht durch nach innen öffnende Türen oder fest installierte Möbel eingeengt wird. Eine nach außen öffnende Tür oder Schiebetür ist daher in einem barrierefreien Sanitärraum meist sinnvoll.
Die Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch, Badewanne und Duschplatz dürfen in Wohnbädern durchaus überlappen, wenn der Raum begrenzt ist. Beispielsweise kann die freie Fläche vor dem Waschtisch teilweise in den Duschbereich ragen, solange insgesamt genügend Platz bleibt. Diese Überschneidungsmöglichkeit (in der Norm als „Überlagerung von Bewegungsflächen“ bezeichnet) gehört zu den zentralen Planungsgrundlagen, um auch in kleinen Bädern Barrierefreiheit zu erreichen. Trotzdem sollte im direkten Vorbereich der Toilette immer eine Fläche von etwa 1,5 x 1,5 m freigehalten werden, da man diesen Platz zum Drehen und Rangieren mit Gehhilfen dringend benötigt.
Die Sitzhöhe einer Toilette ist ein entscheidender Faktor für die komfortable und sichere Nutzung. Standard-Toiletten sind etwa 42 cm hoch. Für ein barrierefreies WC schreibt die DIN 18040-2 jedoch eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm vor. Diese erhöhte Höhe erleichtert Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Hinsetzen und Aufstehen erheblich, da die Knie dabei in etwa einem rechten Winkel stehen und weniger Kraft zum Aufrichten nötig ist.
Allerdings ist die optimale Sitzposition immer vom Benutzer abhängig. Kleinere Personen empfinden 48 cm eventuell schon als zu hoch, da in diesem Fall die Füße keinen festen Bodenkontakt mehr haben. Größere Menschen hingegen könnten sogar etwas mehr Höhe bevorzugen. Ein wichtiger Tipp ist daher, die ideale Höhe individuell zu ermitteln: Setzen Sie sich auf einen verstellbaren Stuhl (z.B. Schreibtischstuhl) und stellen Sie diesen so ein, dass Ihre Knie im 90°-Winkel stehen und die Füße flach auf dem Boden ruhen. Messen Sie anschließend die Höhe – dieser Wert entspricht ungefähr der optimalen Einstellung für Ihr WC.
Wenn mehrere Benutzer mit unterschiedlich großer Statur ein und dieselbe Toilette nutzen, sind Toiletten mit verstellbarer Sitzhöhe eine sinnvolle Lösung. Es gibt mittlerweile Modelle, bei denen sich das WC-Becken elektrisch oder mechanisch in der Höhe anpassen lässt. So lässt sich die Höhe an unterschiedliche Bedürfnisse anpassen – etwa höher, um einen Transfer zu erleichtern, und für andere Personen niedriger. Alternativ können auch einfache Hilfsmittel zum Einsatz kommen: Eine mobile Toilettensitzerhöhung etwa kann ein Standard-WC um einige Zentimeter erhöhen, wenn eine fest installierte höher montierte Toilette (noch) nicht realisierbar ist.
Nicht nur die Höhe, auch die Tiefe des Toilettenkörpers (die Ausladung des WC-Beckens) spielt bei einem barrierefreien WC eine Rolle. Ein normales WC-Becken ragt etwa 50–55 cm von der Wand in den Raum hinein. Für ein rollstuhlgerechtes WC empfiehlt die DIN 18040-2 dagegen eine WC Tiefe von rund 70 cm. Diese extra Tiefe – also eine entsprechend lange Ausführung des WC-Beckens – sorgt dafür, dass man seitlich nah genug an die Toilette heranfahren kann. Die Sitzfläche des Rollstuhls und die des WCs sollen möglichst parallel nebeneinander liegen können, um ein sicheres Umsetzen (Transfer) zu ermöglichen. Ist das WC-Becken zu kurz, entsteht ein zu großer Abstand, der den Transfer auf den Toilettensitz erschwert.
Spezielle barrierefreie WC-Modelle mit 70 cm Ausladung sind heute von verschiedenen Herstellern erhältlich. Beim Einbau muss natürlich geprüft werden, ob die bauliche Situation diese Tiefe zulässt – in sehr kleinen Bädern kann ein so weit ausladendes WC eventuell problematisch sein. Wo es aber möglich ist, sollte man aus Komfortgründen im Zweifel das längere WC-Becken wählen. Für andere Personen kann selbstverständlich auch ein kürzeres WC-Becken ausreichen. Generell gilt: Die Toilette sollte so geplant werden, dass zwischen der Vorderkante des WC und der dahinterliegenden Wand genug Freiraum für eventuelle Stützen oder Anschlüsse bleibt.
Für mehr Halt und Sicherheit beim Umsetzen und Aufstehen sorgen Haltegriffe bzw. Stützklappgriffe am WC. Bei einem behindertengerechten WC sind beidseitige Stützklappgriffe unerlässlich. Diese stabilen, an der Wand montierten Klappgriffe bieten dem Nutzer die Möglichkeit, sich seitlich abzustützen und hochzuziehen. Sie lassen sich hochklappen, wenn sie nicht benötigt werden, damit sie nicht im Weg sind.
Die DIN 18040-2 schreibt für die Stützklappgriffe an einem Behinderten-WC einige wichtige Maße und Eigenschaften vor:
Beidseitige Montage: Es muss links und rechts neben dem Toilettenbecken jeweils ein Stützklappgriff angebracht sein.
Hochklappbar: Die Griffe sollen wegklappbar sein.
Ausreichende Länge: Jeder Griff muss mindestens 15 cm über die Vorderkante des WCs hinausragen, damit er auch vorne noch Halt gibt.
Abstand zwischen den Griffen: Zwischen den heruntergeklappten Griffen soll ein lichter Abstand von 65 bis 70 cm verbleiben.
Oberkante über Sitzhöhe: Die Oberkante der Griffe sollte sich etwa 28 cm über der Sitzhöhe befinden, sodass man sich beim Aufstehen gut abstützen kann.
Zusätzlich wird eine Belastbarkeit der Klappgriffe von mindestens 1 kN (entspricht ca. 100 kg) am vorderen Griffende gefordert, damit sie auch stärkere Belastung aushalten. Wichtig ist, dass die Haltegriffe absolut fest in der Wand verankert sind – in Leichtbauwänden muss ggf. eine Verstärkung eingebaut werden.
Ist das Badezimmer sehr schmal und die Toilette nur von einer Seite anfahrbar, kann auf der wandseitigen Seite anstelle eines Klappgriffes auch ein fester Winkelgriff montiert werden. Solche festen Haltegriffe bieten zwar weniger Flexibilität, passen aber in engen Nischen besser. Allgemein gilt: Die Griffsysteme sollten so gewählt und positioniert werden, dass sie dem Nutzer optimal beim Transfer und Aufstehen helfen.
Es müssen nicht immer die großen klappbaren Bügel nach Norm sein – auch einfachere Haltegriffe können je nach Bedarf schon genügen. Viele Menschen mit leichten Mobilitätseinschränkungen kommen z.B. mit fest montierten, L-förmigen Haltegriffen gut zurecht. Solche Lösungen können im Einzelfall ausreichend Barrierefreiheit bieten und fügen sich oft unauffälliger ins Gesamtbild ein. Wichtig ist, dass alle Ausstattungen stets griffsicher und gut erreichbar angebracht sind.
Eine weitere wichtige Ausstattung eines rollstuhlgerechten WCs ist die Rückenstütze (Rückenlehne) hinter der Toilettenschüssel. Dabei handelt es sich um ein Polster oder Brett, das an der Wand hinter dem WC befestigt wird, damit sich der Benutzer beim Sitzen anlehnen kann. Für ein behindertengerechten Sanitärraum ist ein solches Element laut DIN 18040-2 zwingend erforderlich – der normale WC-Deckel zählt hierbei nicht als ausreichende Stütze. Die Rückenlehne gibt zusätzliche Sicherheit, da sie ein nach hinten Wegrutschen oder Überstrecken nach hinten verhindert.
Wichtig ist die richtige Positionierung der Rückenstütze: Sie muss circa 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens montiert sein, damit sie den Rücken in aufrechter Sitzposition unterstützt. Ist sie zu nah am WC, drückt sie unangenehm, und ist sie zu weit entfernt, bietet sie keinen Halt. In der Praxis sind viele Rückenstützen verstellbar oder zumindest in verschiedenen Tiefen erhältlich, um sie passend zum WC-Modell und Nutzer positionieren zu können.
Im privaten Bereich wird eine Rückenlehne manchmal weggelassen, wenn ausschließlich gehfähige Personen die Toilette nutzen, da sie diesen eventuell im Weg ist. Dennoch sollte bei Planung einer rollstuhlgerechten Toilette immer vorgesehen werden, die Befestigung einer Rückenstütze zu ermöglichen (z.B. durch eine Verstärkung in der Wand). Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist die Rückenstütze ein wesentliches Element, um länger bequem und sicher auf der Toilette sitzen zu können.
Auch die beste WC Ausstattung nützt wenig, wenn Bedienungselemente außer Reichweite sind. Deshalb legt DIN 18040 Teil 2 ausdrücklich fest, dass die WC-Spülung und der Toilettenpapierhalter vom Sitz aus gut erreichbar sein müssen. Konkret bedeutet das: Die Spültaste oder der -hebel sollte so angeordnet sein, dass man sie betätigen kann, ohne aufzustehen oder sich stark zu verrenken. Zudem muss die Spülung mit einer Hand oder dem Arm mit geringem Kraftaufwand auslösbar sein. Bei berührungslosen Automatik-Spülsystemen ist darauf zu achten, dass sie nicht ungewollt auslösen, solange man noch auf dem WC sitzt.
In der Praxis gibt es hierfür verschiedene Lösungen. Am häufigsten findet man die Spültaste an der Wand hinter dem WC in erreichbarer Höhe. In vielen Fällen wird diese aber oft seitlich versetzt montiert oder durch einen zweiten Spülauslöser ergänzt. Sehr bewährt hat sich zum Beispiel ein Spülauslöser im Stützklappgriff: Es gibt Systeme, bei denen in der unteren Strebe des Klappgriffes ein Spültaster integriert ist. So kann der Benutzer mit der Hand, die ohnehin den Griff hält, gleich die Spülung betätigen. Ebenfalls praktisch sind große, gut erreichbare Drucktaster (elektrisch oder pneumatisch), die an der Seitenwand in Nähe der Toilette angebracht werden. Sogar Bodenschalter existieren – hierbei wird die Spülung beim Überfahren eines im Boden installierten Tasters ausgelöst. Solche Speziallösungen sind vor allem in öffentlichen barrierefreien Sanitärräumen oder bei sehr eingeschränkter Armkraft sinnvoll.
Der Toilettenpapierhalter sollte ebenfalls so angebracht sein, dass man ihn im Sitzen bequem erreicht. Die Norm fordert, dass das Toilettenpapier vom WC aus erreichbar sein muss, ohne die Sitzposition zu verändern. In der Praxis wird der Rollenhalter daher meist an der Seitenwand in unmittelbarer Nähe zur Toilette montiert – idealerweise auf der dem Zugang gegenüberliegenden Seite, damit er nicht den Transfer behindert. Eine elegante Lösung ist ein im Klappgriff integrierter Papierrollenhalter. Dabei befindet sich die Rolle direkt unter dem Stützgriff und kann sehr leicht erreicht werden, ohne dass man sich drehen muss. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Halter fest montiert ist und nicht verrutscht, wenn man daran zieht.
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Mehr erfahren →Barrierefreiheit schränkt die Auswahl an WC-Modellen heutzutage kaum noch ein. Viele Hersteller bieten spezielle Produktreihen für das barrierefreie Bauen an. Grundsätzlich kann man ein WC als Wandmontage (Hänge-WC) oder Stand-WC ausführen. Für ein barrierefreies Bad ist ein Wand-WC meist die bessere Wahl, da es variabler montiert werden kann und zudem den Boden frei lässt. Ein hängendes WC erleichtert zum einen die individuelle Anpassung der Sitzhöhe an die Benutzer (man kann den Einbaurahmen entsprechend höher setzen) und zum anderen die Reinigung des Bodens. Unter dem WC-Becken kann bequem gewischt werden, was gerade im Pflegealltag wichtig ist. Stand-WCs (bodengestützte Toiletten) hingegen haben einen Sockel, der das Reinigen erschwert, und sind in der Höhe nur durch Podeste oder Sondermodelle anzupassen.
Neben der klassischen Toilette gibt es zusätzliche Hilfsmittel und Varianten, die den Komfort und die Selbstständigkeit erhöhen können. Ein Beispiel sind sogenannte Dusch-WCs: Das sind Toiletten mit integrierter Bidet-Funktion, die den Intimbereich auf Knopfdruck mit Wasser reinigen und oft auch trocknen. Für Menschen mit eingeschränkter Greiffähigkeit kann ein Dusch-WC sehr hilfreich sein, da es die Hygiene auf der Toilette erleichtert. Auch für pflegende Angehörige kann solch ein System Entlastung bringen, weil der Benutzer sich selbst reinigen kann. Dusch-WCs sind in der Anschaffung allerdings teurer als Standardmodelle.
Des Weiteren sollte auf Details geachtet werden, die die Nutzung angenehmer machen. Dazu gehört etwa eine farbliche Gestaltung mit Kontrasten: Wichtig ist, dass sich das WC und die Haltegriffe optisch gut von der Umgebung abheben, damit auch sehbehinderte Personen sie leicht erkennen. Zum Beispiel kann ein weißes WC-Becken vor einer andersfarbigen Wand oder ein farbiger WC-Sitz auf einem weißen Becken für den nötigen Kontrast sorgen. Auch rutschfeste, gut zu greifende Materialien bei Sitzen und Griffen sind von Vorteil.
Falls ein aufwendiger Umbau nicht sofort möglich ist, gibt es interimistische Lösungen: Mobile Gestelle mit Armlehnen, die über eine Standard-Toilette gestellt werden können, bieten ähnlich wie feste Stützgriffe Halt beim Sitzen und Aufstehen. Solche Hilfsmittel lassen sich oft über die Kranken- oder Pflegekasse leihen oder finanzieren. Sie ersetzen zwar keine dauerhafte bauliche Lösung nach DIN-Norm, können aber kurzfristig die Situation verbessern.
Ein barrierefreies WC allein macht noch kein barrierefreies Badezimmer – auch die anderen Elemente im Bad müssen entsprechend angepasst sein. Typischerweise gehören zu einem barrierefreien Bad eine ebenerdige Dusche (bodengleicher Duschplatz), ein unterfahrbarer Waschtisch und gegebenenfalls eine angepasste Badewanne. Für all diese Sanitärobjekten gelten ähnliche Prinzipien wie für das WC.
Bei der Dusche sollte auf einen schwellenlosen Zugang geachtet werden. Eine offene, befahrbare Dusche mit rutschfestem Bodenbelag ist ideal. Die Bewegungsfläche in der Dusche selbst bzw. direkt davor sollte ebenfalls mindestens 120 x 120 cm betragen, damit Hilfsmittel (z.B. ein Rollator) darin manövriert werden können. Sitzmöglichkeiten in der Dusche (Duschklappsitz oder Duschstuhl) und Haltegriffe an den Wänden erhöhen die Sicherheit. Ebenso wichtig ist eine gute Abdichtung und Entwässerung des Duschplatzes, da bei befahrbaren Duschplätzen mehr Wasser auf den Boden gelangen kann.
Der Waschtisch muss unterfahrbar sein. Das bedeutet, er sollte ausreichend Beinfreiheit bieten (in der Regel mindestens 67 cm unter dem Becken) und keine störenden Unterschränke haben. Armaturen mit Einhebel- oder Sensortechnik erleichtern Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung. Ein großer Spiegel, der auch in Sitzposition einsehbar ist (Unterkante etwa 100 cm über dem Boden), sowie gut erreichbare Ablageflächen sind weitere Punkte, die oft in den Normen als Anforderungen genannt werden. Im Bereich des Waschtischs ist ebenfalls eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm vorgesehen, die sich mit der vor dem WC überlagern darf.
Wenn trotz Dusche eine Badewanne gewünscht oder nötig ist, gibt es auch hier Lösungen: Zum Beispiel Badewannen mit seitlicher Tür oder niedriger Einstiegshöhe, die den Zugang erleichtern. Alternativ können Badelifter oder Badewannensitze eingesetzt werden, um das Ein- und Aussteigen sicherer zu machen. Allerdings nimmt eine Wanne viel Platz in Anspruch – in kleinen Bädern muss man oft zwischen einer großen, bodengleichen Dusche und der Wanne wählen. Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist eine gut zugängliche Dusche praktischer und sicherer als eine Wanne.
Abschließend lohnt es sich zu betonen, dass Barrierefreiheit im Bad immer ganzheitlich gedacht werden sollte. Alle Ausstattungen – vom WC über die Dusche bis zum Waschtisch – müssen auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt sein. Nur wenn die Planung alle Elemente einbezieht, entsteht ein wirklich durchdachtes Konzept, das Behinderungen oder altersbedingte Einschränkungen ausgleicht. So wird das Badezimmer zu einem Ort, an dem sich jeder möglichst selbstständig und gefahrlos bewegen kann.
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