Barrierefrei wohnen

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema "Barrierefrei wohnen". Sie können nachlesen, was eine barrierefreie Wohnung ausmacht, welche Maßnahmen Sie zur Steigerung der Barrierefreiheit ergreifren können und welche Zuschüsse es für diese Umbauten gibt.

Im Überblick

Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich?

Hilfreiche Umbauten. Mit Unterstützung der Pflegekasse können Sie Ihr Badezimmer umbauen oder einen Treppenlift einbauen.

Kosten und Zuschüsse. Von Ihrer Pflege- oder Krankenkasse erhalten Sie je Maßnahme bis zu €4.180. Auf die KfW kann Sie unterstützen.

Barrierefreie Mietwohnung. Falls Sie zur Miete wohnen und einen barrierefreien Umbau wünschen, steht Ihnen das in den meisten Fällen zu.

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Was bedeutet barrierefrei wohnen?

Barrierefrei wohnen heißt, dass eine Wohnung oder ein Haus für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Das Gesetz bezieht auch Verkehrsmittel und andere Lebensbereiche mit ein​. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert den Begriff Barrierefreiheit in § 4 BGG gesetzlich. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung, jung oder im Alter – können die Räumlichkeiten und Einrichtungen einer barrierefreien Wohnung selbstständig nutzen. Weder bauliche Hindernisse wie Stufen noch unzugängliche Bedienelemente sollen den Alltag einschränken. Barrierefreiheit hat für Menschen mit Behinderung eine zentrale Bedeutung, da sie ein unabhängiges Leben ermöglicht.

Begriffe wie behindertengerecht, seniorengerecht oder rollstuhlgerecht werden oft synonym für barrierefrei verwendet, sind aber nicht verbindlich definiert​. So ist etwa nicht jede „behindertengerechte“ Wohnung automatisch für alle Arten von Behinderungen geeignet. Barrierefrei dagegen ist klar normiert: Für Wohngebäude und Wohnungen gelten die Standards der DIN-Norm 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen). Diese DIN-Norm legt spezifische Kriterien fest, wann eine Wohnung als barrierefrei gilt – z.B. ausreichende Bewegungsflächen, breite Türen und ein schwellenloser Zugang zu allen Räumen. Für Rollstuhlfahrer gelten dabei oft erweiterte Anforderungen, etwa größere Wendeflächen (meist 1,50 m x 1,50 m) und breitere Türen. Wichtig: Begriffe wie barrierearm oder teilweise barrierefrei bedeuten in der Regel, dass nicht alle Kriterien der Norm erfüllt sind. Daher sollte man bei der Wohnungssuche genau hinsehen, welche Angaben gemacht werden.

Vorteile eines barrierefreien Wohnumfelds

Ein barrierefreies Wohnumfeld bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen ermöglicht es Menschen mit Behinderung oder Senioren, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen. Stolperfallen und Barrieren werden reduziert, was das Sturzrisiko senkt und die Sicherheit erhöht. Bewohner können ihren Alltag leichter bewältigen und mehr am sozialen Leben teilhaben, wenn die Wohnräume barrierefrei gestaltet sind. Zum anderen profitieren auch pflegende Angehörige: Wenn etwa ein Badezimmer oder der Zugang zur Wohnung barrierefrei ist, müssen Helfer seltener körperlich eingreifen. Das entlastet alle Beteiligten und sorgt für mehr Unabhängigkeit auf beiden Seiten​. Insgesamt steigert Barrierefreiheit die Lebensqualität für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für alle Bewohner. Übrigens: Viele Maßnahmen kommen letztlich allen zugute: Eltern mit Kinderwagen oder Menschen nach einer kurzfristigen Krankheit schätzen beispielsweise einen Aufzug oder eine stufenlose Dusche genauso. Barrierefreier Wohnraum spielt daher eine große Rolle für die Lebensqualität.

Häufige Barrieren im Haus und in der Wohnung

Bevor man mit konkreten Maßnahmen beginnt, lohnt sich ein Blick auf die typischen Hindernisse im Haushalt. Klassische Barrieren in Wohnungen älterer Bauart sind z.B. hohe Türschwellen, enge Durchgänge, fehlende Aufzüge im Haus, rutschige Böden oder eine Badewanne, die zum Hindernis wird. Schon kleine Dinge im Alltag können zur Hürde werden: ein zu niedriger Toilettensitz, Schalter, die nur im Stehen erreichbar sind, oder Möbel, die wertvolle Bewegungsfläche wegnehmen. Machen Sie am besten einen Rundgang durch die eigenen vier Wänden und notieren Sie alle Stellen, an denen Probleme auftreten oder Hilfe benötigt wird. Diese Liste hilft, gezielt Lösungen zu finden.

Häufige Problemstellen und Barrieren sind beispielsweise:

  • Eingangsbereich und Treppenhaus: Stufen am Zugang oder fehlender Aufzug machen das Gebäude schwer zugänglich.

  • Türen und Durchgänge: Oft sind Türen zu schmal für Rollstuhl oder Rollator, und Türschwellen stellen Stolperkanten dar.

  • Badezimmer: Hohe Wannenränder, keine begehbare Dusche, zu wenige Haltegriffe – das Bad ist häufig zuerst anzupassen.

  • Küche: Hoch angebrachte Oberschränke, schwer erreichbare Geräte und zu wenig Bewegungsfläche erschweren das Arbeiten.

Wohnung barrierefrei gestalten – Maßnahmen und Lösungen

Ist der Bedarf einmal ermittelt, können konkrete Schritte zur Wohnraumanpassung geplant werden. Nicht immer muss gleich der komplette Umbau erfolgen – oft helfen schon kleinere Veränderungen im Alltag. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einfachen Hilfsmitteln oder Anpassungen und größeren baulichen Umbaumaßnahmen. In beiden Fällen gilt: Planen Sie vorausschauend und holen Sie sich bei Bedarf Hilfe und Beratung von Experten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von Maßnahmen, mit denen Sie eine Wohnung barrierefreier gestalten können.

Kleine Veränderungen mit großer Wirkung

Viele Anpassungen lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen – oft sind es Kleinigkeiten, die den Alltag sicherer machen. Man kann z.B. Möbel umstellen oder entfernen, um mehr Bewegungsfläche zu schaffen. Auch das fachgerechte Verlegen von herumliegenden Kabeln und das Fixieren von Teppichkanten helfen, Stürze zu vermeiden. Helle, blendfreie Lampen und Bewegungsmelder für automatisches Licht erhöhen ebenfalls die Sicherheit. Kontrastreiche Gestaltung – etwa farblich abgesetzte Stufen oder Türrahmen – hilft sehbehinderten Menschen, sich besser zu orientieren. Weiterhin können Sofas, Sessel oder Betten mit speziellen Möbelerhöhungen ausgestattet werden, damit Aufstehen und Hinsetzen leichter fallen.

Nützliche Hilfsmittel für den Alltag

Neben baulichen Änderungen gibt es zahlreiche Hilfsmittel, die den Alltag in der Wohnung erleichtern. Diese kann man oft ohne großen Umbau nachrüsten. Beispiele für praktische Hilfsmittel sind:

  • Haltegriffe im Bad oder Flur, um sicher Halt zu geben.

  • Zweites Geländer an einer Treppe für beidseitige Unterstützung.

  • Duschhocker oder Klappsitz in der Dusche, um im Sitzen duschen zu können.

  • Toilettensitzerhöhung am WC, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern.

  • Greifhilfen (Greifzangen), um Gegenstände vom Boden oder hohen Fächern zu erreichen.

  • Türschwellenrampen oder Keile, um kleine Höhenunterschiede zu überbrücken.

  • Fenstergriff-Verlängerungen, damit auch aus dem Rollstuhl heraus Fenster geöffnet werden können​.

Dies sind nur einige Beispiele – der Markt bietet eine Vielzahl weiterer Hilfsmittel, von elektronischen Medikamentenspendern bis zu speziellen Küchenutensilien. Viele Hilfsmittel kann man sich von der Krankenkasse oder Pflegekasse erstatten lassen. Ist ein Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt, zahlen Versicherte meist nur eine geringe Zuzahlung (max. 10 €). Größere Hilfsmittel wie Pflegebetten werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. (Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Modelle und Anbieter im Rahmen von Verträgen verfügbar sind.)*

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Größere Umbauten und bauliche Maßnahmen

Reichen kleine Anpassungen nicht aus, kommt man um einen Umbau meist nicht herum. Größere Umbaumaßnahmen sollten gut geplant und mit Fachleuten besprochen werden. Dazu zählen:

  • Türverbreiterungen: Enge Türen werden ausgebaut und durch breitere ersetzt, damit Rollstuhl oder Gehhilfe bequem passieren können.

  • Schwellen entfernen: Bodenschwellen an Übergängen (z.B. zum Balkon) werden abgebaut oder durch Mini-Rampen ausgeglichen.

  • Rampen oder Lifte: Stufen im Eingangsbereich lassen sich durch Rampen (innen oder außen) überbrücken. In mehrstöckigen Häusern können ein Treppenlift oder sogar ein Hausaufzug für Mobilität sorgen.

  • Badumbau: Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche (ggf. statt Badewanne), unterfahrbarem Waschbecken und rutschfestem Bodenbelag.

  • Küchenanpassung: Absenkbare oder unterfahrbare Arbeitsflächen und Oberschränke, Herde mit Sicherheitsabschaltung und mehr Bewegungsfläche schaffen eine rollstuhlgerechte Küche.

Solche Umbaumaßnahmen sind aufwändiger und bringen natürlich Kosten mit sich. Oft ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn es sich um Anpassungen innerhalb der Wohnung handelt. Bei Eingriffen in tragende Wänden oder ins Gemeinschaftseigentum (z.B. im Treppenhaus) müssen jedoch unbedingt die nötigen Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt werden. Bei Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich (siehe Abschnitt Rechte für Mieter). Fachbetriebe, die auf barrierefreies Bauen spezialisiert sind, können bei der Planung helfen. Sie kennen die technischen Möglichkeiten und wissen, worauf zu achten ist (z.B. ausreichende Bewegungsfläche vor der Dusche, passende Höhe von Bedienelementen). (Tipp: Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich genau erklären, welche Lösung der Fachbetrieb vorschlägt.)

Barrierefreies Badezimmer als Beispiel

Das Badezimmer ist im Hinblick auf barrierefreies Wohnen einer der wichtigsten Räume im Haus. Größere Umbauten – wie die komplette Umbaumaßnahme des Bades – müssen meist von Fachfirmen ausgeführt werden. Für ein barrierefreies Bad gilt:

  • Ausreichend Platz: Das Bad sollte groß genug sein, damit man sich mit Rollstuhl oder Gehhilfe bewegen kann und zusätzlich eine pflegende Person helfen kann​.

  • Ebenerdige Dusche: Eine bodengleiche, begehbare Dusche bietet maximale Sicherheit, denn sie ist ohne Stolperkante nutzbar.

  • Badewanne mit Einstieg: Wer auf die Wanne nicht verzichten will, kann einen seitlichen Einstieg nachrüsten lassen – dieser ist allerdings nicht vollständig barrierefrei, da ein kleiner Absatz bleibt. Oft ist es praktischer, die Wanne zu entfernen und zugunsten einer größeren Dusche mehr Platz zu gewinnen.

  • Unterfahrbares Waschbecken: Das Waschbecken (Waschtisch) sollte so montiert sein, dass man mit einem Rollstuhl darunter fahren kann.

  • Haltegriffe & rutschfester Boden: An WC, Dusche und ggf. Wanne sollten ausreichend Haltegriffe montiert sein, die beim Umsetzen und Aufstehen helfen. Außerdem muss der Bodenbelag im Bad (wie in der ganzen Wohnung) rutschhemmend sein, um Stürze zu vermeiden.

Mitunter bietet es sich an, die Anordnung der Räume zu verändern – z.B. das Bad in einen größeren Raum zu verlegen, falls das ursprüngliche Badezimmer sehr klein ist​. Auch ein Notrufknopf im Bad erhöht die Sicherheit. Beachten Sie: In Mietwohnungen gelten Umbauten als Teil der Mietsache, und der Vermieter kann beim Auszug einen Rückbau verlangen. Planen Sie einen Komplettumbau im Bad einer Mietwohnung daher sorgfältig und halten Sie Rückbaufragen schriftlich fest.

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Treppenlifte und Rampen

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Technische Assistenzsysteme (Smart Home)

Moderne Technik kann Barrierefreiheit zusätzlich unterstützen. Unter dem Stichwort „Ambient Assisted Living“ (AAL) – also altersgerechte Assistenzsysteme – gibt es immer mehr Angebote, die das Leben zu Hause erleichtern. Einige Beispiele:

  • Automatische Herdabschaltungen und Wassermelder verhindern Brände und Wasserschäden.

  • Hausnotrufsysteme: Per Knopfdruck oder automatischem Sensor kann im Notfall Hilfe gerufen werden.

  • Digitale Assistenzsysteme: Intelligente Sensoren und Sprachassistenten können z.B. einen Sturz erkennen, das Licht steuern oder an die Medikamenteneinnahme erinnern.

Solche technischen Hilfsmittel (oft als AAL-Systeme bezeichnet) erhöhen den Wohnkomfort und die Sicherheit. Allerdings sind manche Lösungen kostspielig und nicht für jeden sinnvoll. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, welche Technik in Ihrem Fall geeignet ist. Auch online findet man viele Informationen – etwa auf dem Seniorenportal des Familienministeriums oder bei der Verbraucherzentrale, die rund um die Barrierefreiheit beim Wohnen berät.

Finanzierung und Kosten: Wie kann ich den Umbau bezahlen?

Größere Umbauten können teuer sein, doch es gibt verschiedene Zuschüsse und Förderungen, um die Kosten zu decken. Welche Förderung greift, hängt von der persönlichen Situation (z.B. Pflegegrad) und vom Umfang der Maßnahmen ab​. Lassen Sie sich dazu am besten beraten. Wichtig: Alle Anträge immer vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen! Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Finanzierungshilfen.

Zuschüsse der Pflegeversicherung (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)

Wenn ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Pro Maßnahme sind bis zu 4.000 Euro Zuschuss möglich (§ 40 SGB XI). Mittlerweile liegt dieser Betrag (Stand 2025) bei 4.180 Euro, um der Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen in einer Wohnung, kann der Zuschuss pro Person gewährt und kombiniert werden – bei vier Berechtigten also bis zu ca. 16.000 Euro insgesamt​. Dieser Zuschuss kann z.B. für den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder einen Badumbau genutzt werden​. Wichtig ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse vor dem Umbau. Oft hilft dabei auch der Pflegeberater.

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Zuschüsse der Pflegeversicherung beantragen

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Unterstützung durch die Krankenkasse (Hilfsmittelversorgung)

Die Krankenversicherung übernimmt keine Umbauten an der Wohnung, aber sie finanziert viele Hilfsmittel, die für eine selbstständigere Nutzung der Wohnung nötig sind – allerdings nur, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Wird ein Hilfsmittel genehmigt, zahlen gesetzlich Versicherte meist nur eine geringe Zuzahlung (max. 10 €). Teure Hilfsmittel (z.B. Pflegebett) werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Fragen Sie im Zweifel bei Arzt und Krankenkasse nach den Möglichkeiten.

Reha-Träger und sonstige Kostenträger

Je nach Ursache der Behinderung können auch andere Leistungsträger einspringen. Unter dem Begriff Rehabilitationsträger fasst man z.B. Rentenversicherung, Unfallkasse oder Integrationsamt zusammen. Sie finanzieren Maßnahmen, die behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben ermöglichen​. Beispiel: Wird jemand durch einen Arbeitsunfall schwerbehindert, kann die Berufsgenossenschaft die Kosten übernehmen, um einen barrierefreien Zugang zur Wohnung zu schaffen. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der individuellen Lebenslage ab (Unfall, Krankheit, Berufsleben etc.). Die ergänzenden Teilhabeberatungsstellen (EUTB) informieren hierzu und helfen bei der Antragstellung, falls unklar ist, wer zahlt.

KfW-Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“

Der Bund fördert barrierefreies Bauen und Umbauen über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen können Eigentümer zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse erhalten, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus barrierefrei umbauen. Die Fördermittel können für verschiedenste Maßnahmen beantragt werden – vom Abbau kleiner Barrieren bis hin zum Komplettumbau. Wichtig ist auch hier, den Antrag vor dem Start der Arbeiten zu stellen. Die genauen Konditionen und aktuellen Förderprogramme finden Sie auf der KfW-Website oder erfahren Sie bei Ihrer Hausbank.

Förderung durch Länder und Kommunen

Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für barrierefreie Umbauten. So bezuschussen manche Kommunen den Umbau eines Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts mit bestimmten Beträgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt oder der Seniorenberatung, welche regionalen Zuschüsse es gibt. Oft informieren auch Behindertenbeauftragte vor Ort über aktuelle Zuschüsse. Hinweis: Manche Bundesländer haben spezielle Förderstellen für Wohnungsanpassung, wo man Beratung und finanzielle Unterstützung erhält. (Tipp: Umbaukosten lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.)

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Barrierefreiheit in Mietwohnungen: Rechte für Mieter und Vermieter

Gerade in Mietwohnungen stellt sich die Frage, was man darf und welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben. Grundsätzlich haben Mieter gemäß § 554a BGB einen Anspruch darauf, bauliche Veränderungen in der Wohnung vorzunehmen, wenn diese für eine behindertengerechte Nutzung notwendig sind. Allerdings müssen sie dafür die Zustimmung des Vermieters einholen. Der Eigentümer darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn ihm die Maßnahmen unzumutbar sind. In der Praxis bedeutet das: Die meisten Vermieter stimmen notwendigen Umbauten zu, verlangen aber oft, dass der Mieter die Kosten selbst trägt. Zudem kann der Vermieter beim Auszug den sogenannten Rückbau verlangen – also dass alle Änderungen an der Mietsache wieder entfernt werden und der ursprüngliche Zustand hergestellt wird​. Um sich abzusichern, sollten alle Absprachen schriftlich festgehalten werden. Idealerweise wird im Mietvertrag oder per Zusatzvereinbarung genau geregelt, welche Umbauten erlaubt sind und wer für die Kosten aufkommt. So gibt es später keine Streitigkeiten. In der Regel übernimmt der Vermieter solche Änderungen nicht auf eigene Kosten – es sei denn, er hat selbst ein Interesse daran (z.B. weil die Wohnung dadurch an Wert gewinnt oder für eine breitere Zielgruppe vermietbar wird). Übernimmt der Vermieter den Umbau freiwillig, kann er unter Umständen eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ansetzen.

Barrierefreiheit im Gemeinschaftseigentum

Wohnungseigentümer mit Behinderung dürfen verlangen, dass z.B. im Treppenhaus oder am Hauseingang Barrieren abgebaut werden, damit sie ihr Zuhause erreichen können. Die übrigen Miteigentümer einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) müssen dem Vorhaben zustimmen. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Rechtslage verbessert: Die Mit-Eigentümer dürfen eine barrierefreie Umrüstung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht grundlos verweigern, sofern der betroffene Eigentümer die Kosten trägt. Das heißt, der Einbau einer Rampe oder eines Treppenlifts im Treppenhaus muss in der Regel erlaubt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dennoch empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen und alle Fragen mit der Hausgemeinschaft und Verwaltung zu klären, um einvernehmliche Lösungen zu finden.


Beratung zur Wohnraumanpassung

Wer vor der Aufgabe steht, die eigene Wohnung barrierefrei umzubauen, muss das Rad nicht neu erfinden. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Anlaufpunkte, die Hilfe bieten und mit Erfahrung zur Seite stehen. Wohnberatungsstellen oder spezialisierte Wohnberater (oft von Städten oder Wohlfahrtsverbänden angeboten) unterstützen dabei, den individuellen Bedarf zu ermitteln und passende Lösungen zu finden. Sie kommen meist sogar nach Hause, schauen sich den Wohnraum an und schlagen konkrete Maßnahmen vor. Zudem wissen sie über Finanzierungsmöglichkeiten und Rechte Bescheid, helfen bei Anträgen und verweisen auf seriöse Handwerksbetriebe​. Eine solche Beratung ist oft kostenlos oder wird zumindest gefördert.

Auch online finden sich umfangreiche Informationen – z.B. auf dem Serviceportal „Zuhause im Alter” des Bundesfamilienministeriums oder bei der Verbraucherzentrale, die Empfehlungen zu vielen Aspekten des barrierefreien Wohnens bereithält (z.B. Wohnraumanpassung, einzelne Hilfsmittel wie Treppenlifte und Hausnotruf).

Barrierefreie Wohnung finden: Tipps für die Wohnungssuche

Eine barrierefreie Wohnung zu finden, kann eine Herausforderung sein. Bislang ist nur ein kleiner Teil des vorhandenen Wohnraums wirklich barrierefrei. Laut Umfragen schätzt nur etwa ein Fünftel der Menschen ihre aktuelle Wohnung als vollständig barrierefrei ein​. Die Nachfrage steigt, doch das Angebot hält oft nicht Schritt.

Tipp

Für die Suche einer barrierefreien Wohnung

Vertrauen Sie nicht blind auf Schlagworte im Exposé, sondern prüfen Sie die Wohnung persönlich. Fragen Sie z.B. gezielt nach, ob ein Aufzug vorhanden ist, wie breit die Türen sind und ob das Bad wirklich barrierefrei (etwa mit bodengleicher Dusche) ausgestattet ist. Machen Sie nach Möglichkeit eine Besichtigung, um eventuelle Hindernisse aufzudecken. In Neubauten sind die Chancen auf eine wirklich barrierefreie Ausstattung höher – viele moderne Wohnanlagen werden bereits nach aktuellen Normen geplant. In älteren Häusern dagegen findet man selten komplett barrierefreie Wohnungen; hier müssten Umbauten nachgeholt werden. Denken Sie daran: Eine barrierefreie Wohnung bietet den größten Komfort und sollte frühzeitig gesucht werden.

Alternative Wohnformen im Alter

Neben dem Verbleib im eigenen Zuhause gibt es alternative Wohnformen, die für pflegebedürftige oder behinderte Menschen infrage kommen:

  • Betreutes Wohnen: Hier mietet man eine eigene, barrierefreie Wohnung innerhalb einer Wohnanlage und kann je nach Bedarf Serviceleistungen oder Pflege abrufen. Man lebt selbstständig, hat aber im Notfall schnell Hilfe zur Hand.

  • Senioren-WG / Mehrgenerationenhaus: Mehrere Personen (Senioren oder gemischte Altersgruppen) teilen sich eine große, barrierefreie Wohnung oder ein Haus. Jeder hat seinen privaten Wohnbereich, und Gemeinschaftsräume wie Küche oder Wohnzimmer werden zusammen genutzt. Diese Wohnform fördert Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung im Alltag unter den beteiligten Personen.

Welche Wohnform die beste ist, hängt von der individuellen Situation und den persönlichen Wünschen ab. Viele Menschen möchten so lange wie möglich im vertrauten Umfeld bleiben, während andere in einer Wohnanlage oder Gemeinschaft neue soziale Kontakte schätzen. Denken Sie frühzeitig über solche Optionen nach, denn Bedingung für all diese Wohnkonzepte ist natürlich jeweils eine barrierefreie Wohnung als Basis. Bevor eine Entscheidung unter Zeitdruck getroffen werden muss, sollte man sich informieren.


Fazit: Selbstbestimmt wohnen ohne Barrieren

Barrierefrei wohnen zu können, bedeutet ein großes Stück Lebensqualität – gerade für Menschen mit Behinderung oder im Alter. Ob durch kleine Hilfsmittel oder größere Umbaumaßnahmen – meist lässt sich die eigene Wohnung so anpassen, dass sie den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Barrierefreiheit im Wohnraum schafft Sicherheit, fördert die Selbstständigkeit und ermöglicht, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Dank verschiedener Zuschüsse und Förderungen sowie Verbesserungen im Mietrecht ist es heute einfacher, Barrieren abzubauen. Auch im Neubau wird barrierefreies Bauen immer stärker zum Standard, sodass in Zukunft mehr barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht. Wichtig ist, das Thema frühzeitig anzugehen und bei Bedarf Experten hinzuzuziehen. Für alle Wohnformen gilt: Ohne eine barrierefreie Wohnung geht es nicht. Mit guter Planung lässt sich nahezu jede Wohnsituation verbessern – sodass das eigene Zuhause zu einem wirklich sicheren, komfortablen Zuhause in einer barrierefreien Wohnung wird. Eine barrierefreie Wohnung bedeutet letztlich Freiheit und Sicherheit bis ins hohe Alter.

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Die häufigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Quellen
  1. Folgt in Kürze: test.de