Haushaltshilfe in der Nähe finden: finanzierbar über Pflege- & Krankenkasse

Provider Icon

Hofheinz Beratung

Am Park 11, 34431, Marsberg

5.0 · 29 Bewertungen

Leistungen

Grundpflege Behandlungspflege
Provider Icon

Mork, mobiler Betreuungsdienst mit Herz

Auf der Alm 11, 34431, Marsberg

Leistungen

Grundpflege Behandlungspflege
Provider Icon

Bärbel Bastian-Mork

Auf der Alm 11, 34431, Marsberg

Leistungen

Grundpflege Behandlungspflege
VERGLEICH

Kostenloser Alltagshilfen-Vergleich

Sparen Sie Zeit bei der Suche! Wir vergleichen kostenlos die besten Alltagshilfen in Ihrer Nähe und finden den passenden Anbieter für Ihre Bedürfnisse.

✓ 100% kostenlos ✓ Unverbindlich ✓ Persönliche Beratung
PH24 Icon
Redaktionell geprüft von der PflegeHelfer24-Redaktion Zuletzt aktualisiert: 07.08.2026
Haushaltshilfe unterstützt im Alltag

Was macht eine Haushaltshilfe?

Oft sind es nicht die medizinischen Themen, sondern der Haushalt, der im Alter zur Last fällt. Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter übernehmen Einkaufen, Putzen, Wäsche, Kochen, Botengänge und die Begleitung zu Terminen. Das entlastet Senioren und pflegende Angehörige und ermöglicht ein längeres, selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Die Begriffe überschneiden sich: Als Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuung werden Angebote bezeichnet, die neben der Hauswirtschaft auch Gesellschaft leisten, etwa gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder Gedächtnisspiele. Abgerechnet werden beide Formen über dieselben Töpfe der Pflegekasse.

Wichtig für die Abgrenzung: Körperbezogene Pflege wie Hilfe beim Waschen oder Anziehen gehört nicht zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig; beide Angebote lassen sich gut kombinieren.

Was kostet eine Haushaltshilfe 2026?

Bei Agenturen und anerkannten Dienstleistern kostet die Stunde meist 25 bis 35 Euro. Wer privat anstellt, kalkuliert ab dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) zuzüglich Sozialabgaben. Entscheidend ist aber selten der Stundensatz, sondern wer zahlt: In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse einen großen Teil der Kosten.

Kosten und Finanzierung einer Haushaltshilfe 2026 im Vergleich
Modell Kosten pro Stunde Zuschuss möglich über
Anerkannter Anbieter (Alltagsunterstützung) 25 bis 35 € Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch (Pflegekasse)
Agentur / Dienstleister ohne Anerkennung 20 bis 30 € Steuerbonus § 35a EStG
Private Anstellung (z. B. Minijob) ab 13,90 € + Abgaben Steuerbonus § 35a EStG
Krankenkassen-Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) Zuzahlung 5 bis 10 € pro Tag Krankenkasse (ohne Pflegegrad)

Marktübliche Richtwerte 2026, regional unterschiedlich, ohne Gewähr. Eine Warnung vorweg: Schwarzarbeit spart kurzfristig, kostet aber Versicherungsschutz bei Unfällen, jeden Zuschuss und den Steuerbonus, und kann teuer nachversteuert werden.

Weg 1: Haushaltshilfe über die Pflegekasse (ab Pflegegrad 1)

Schon mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse Ihre Haushaltshilfe, sofern der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Drei Budgets kommen infrage:

Entlastungsbetrag: 131 €/Monat

Für alle Pflegegrade (§ 45b SGB XI). Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar, im Jahr sind das bis zu 1.572 €.

Umwandlungsanspruch: bis 40 % der Sachleistung

Ab Pflegegrad 2 können Sie nicht genutzte Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung umwidmen (§ 45a SGB XI): bis zu 318 € (PG 2), 599 € (PG 3), 744 € (PG 4) bzw. 920 € (PG 5) monatlich. Die Umwandlung zählt als Sachleistung und mindert das Pflegegeld anteilig.

Verhinderungspflege

Springt die Haushaltshilfe stundenweise ein, wenn die Pflegeperson verhindert ist, kann das ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI) bezahlt werden.

Rechenbeispiel: Bei Pflegegrad 2 ergeben Entlastungsbetrag und voller Umwandlungsanspruch zusammen rund 449 € pro Monat, das sind je nach Stundensatz 13 bis 18 Stunden Haushaltshilfe. Der Entlastungsbetrag lässt das Pflegegeld unberührt; bei voller Umwandlung werden daneben noch 60 % des Pflegegelds ausgezahlt (weitere Sachleistungen mindern den Anteil zusätzlich). Ihr gesamtes Budget zeigt der Pflegebudget-Rechner.

Weg 2: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (ohne Pflegegrad)

Auch ganz ohne Pflegegrad haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V: bei schwerer Krankheit, nach einer Operation oder in Schwangerschaft und Entbindung, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und niemand sonst den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen erweitern diesen Anspruch per Satzung auch auf Haushalte ohne Kinder.

So gehen Sie vor: ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einholen, Antrag bei der Krankenkasse stellen (am besten vor Beginn der Hilfe) und die Zusage abwarten. Die Kasse stellt entweder eine Vertragskraft oder erstattet eine selbst organisierte Hilfe. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.

Weg 3: Privat zahlen und Steuern sparen

Ohne Kassenanspruch bleibt die private Finanzierung, die der Staat kräftig bezuschusst: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, ziehen Sie über § 35a EStG direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Bei einem Minijob im Haushalt sind es 20 % von maximal 2.550 €. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Ein Minijob (bis 603 € monatlich, 2026) wird über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale angemeldet; damit sind Unfallversicherung und Rentenbeiträge geregelt. Agenturen sind teurer, übernehmen aber Vertretung bei Krankheit und Urlaub.

So kommen Sie an Ihre Haushaltshilfe: 3 Schritte

1

Finanzierungsweg klären

Mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch nutzen. Ohne Pflegegrad, aber mit akuter Erkrankung: Antrag nach § 38 SGB V bei der Krankenkasse. Sonst: privat mit Steuerbonus.

2

Anbieter finden und vergleichen

Über die Suche oben finden Sie Anbieter in Ihrer Nähe. Für die Abrechnung des Entlastungsbetrags muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein, fragen Sie das im Erstgespräch explizit ab.

3

Abrechnung einrichten

Anerkannte Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab (Abtretungserklärung unterschreiben). Alternativ reichen Sie Rechnungen selbst zur Erstattung ein. Belege aufheben, auch fürs Finanzamt.

Seriöse Haushaltshilfe erkennen: die Checkliste

Der Markt reicht von anerkannten Pflege-Dienstleistern bis zu Kleinanzeigen ohne jede Absicherung. Diese Punkte trennen seriöse Anbieter von riskanten Angeboten:

Anerkennung nach Landesrecht, wenn über die Pflegekasse abgerechnet werden soll
Haftpflicht- und Unfallversicherung der Kräfte über den Anbieter
Feste Bezugsperson statt ständig wechselnder Kräfte
Geregelte Vertretung bei Krankheit und Urlaub
Schriftlicher Vertrag mit transparenten Stundensätzen und Rechnung
Kostenloses Kennenlerngespräch oder Probeeinsatz

Für wen lohnt sich eine Haushaltshilfe?

Vorteile

  • Schon ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse finanzierbar
  • Entlastet pflegende Angehörige spürbar im Alltag
  • Länger selbstbestimmt zu Hause leben
  • Steuerbonus auch ohne jeden Kassenanspruch

Das sollten Sie wissen

  • Kassenabrechnung nur über anerkannte Anbieter, das Angebot ist regional unterschiedlich dicht
  • Keine Pflegeleistungen, dafür ambulanten Dienst kombinieren
  • Der Entlastungsbetrag verfällt, wenn er nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt wird
Entlastungsbetrag Ratgeber

Entlastungsbetrag Ratgeber

Alle Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags auf einen Blick, mit praktischen Beispielen für den Alltag und Tipps zur Anbietersuche in Ihrer Region.

Ratgeber Entlastungsbetrag kostenlos herunterladen

Häufige Fragen zu Haushaltshilfen

Was kostet eine Haushaltshilfe pro Stunde?

Bei Agenturen und anerkannten Dienstleistern liegen die Stundensätze meist zwischen 25 und 35 €. Bei privater Anstellung (z. B. Minijob) gilt 2026 der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde zuzüglich Abgaben.

Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?

Ja. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu (§ 45b SGB XI), den anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung umgewandelt werden.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?

Ja, über die Krankenkasse nach § 38 SGB V: bei schwerer Krankheit oder Schwangerschaft, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und niemand sonst den Haushalt weiterführen kann. Nötig sind ein Antrag und eine ärztliche Bescheinigung.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Wählen Sie einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter; dieser rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab. Alternativ reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Putzen, Einkaufen, Wäsche, Kochen, Botengänge und Begleitung zu Terminen. Körperbezogene Pflege gehört nicht dazu; dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

Kann ich eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung.

Quellen & rechtliche Grundlagen
  1. § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
  2. § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag / Umwandlungsanspruch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
  3. § 38 SGB V: Haushaltshilfe: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html
  4. § 35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Haben Sie Fragen zur Pflege?

Lassen Sie sich neutral, kostenlos und unverbindlich beraten.

Zur Pflegeberatung