Pflegegeld-Rechner 2026: Wie viel Pflegegeld bekomme ich?
Kurzantwort: Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Nutzen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – der Rechner ermittelt Ihren tatsächlichen Auszahlungsbetrag.
Berechnen Sie schnell und einfach Ihre finanziellen Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung. Alle Beträge beziehen sich auf das Jahr 2026 und dienen rein zu Ihrer Orientierung. Es kann Abweichungen geben je nach ihrer genauen Situation.
1. Welchen Pflegegrad haben Sie?
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst festgestellt. Unsicher? Zum Pflegegradrechner
2. Nutzen Sie einen ambulanten Pflegedienst?
Körperpflege, Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst.
3. Nutzen Sie eine Tages- oder Nachtpflege?
Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung.
4. Nutzen Sie eine Haushaltshilfe?
Unterstützung im Alltag, Betreuung & Haushalt (über Entlastungsbetrag & Sachleistungen).
Ergebnis: Das bekommen Sie ausbezahlt
Für Dienste einsetzbar (Zweckgebunden)
Restliches Budget aus Tagespflege, Sachleistungen & Entlastungsbetrag zur Bezahlung von Dienstleistern.
Genaue Zusammensetzung anzeigen
Weitere Leistungen der Pflegekasse: Verhinderungspflege, Wohnumfeld & Pflegehilfsmittel
Verhinderungspflege
Entlastung bei Ausfall pflegender Angehöriger
3.539 € / Jahr
Mehr InformationenWohnumfeld
Zuschuss für z.B. Badumbau, Treppenlift
4.180 € einmalig
Mehr InformationenPflegehilfsmittel
Monatlicher Zuschuss für Putz- und Pflegemittel
42 € / mtl.
Mehr InformationenErgebnisse speichern & verwalten
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Einstellungen zu speichern und Ihr Pflegebudget dauerhaft zu optimieren.
Konto erstellenEmpfohlene nächste Schritte
Pflegebox sichern
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich zuschicken lassen.
Hausnotruf beantragen
Maximale Sicherheit für Zuhause + 27 € Zuschuss pro Monat sichern. Unabhängig vom Entlastungsbetrag!
Treppenlift-Zuschuss
Überwinden Sie Barrieren mit bis zu 4.180,00 € Förderung.
Wanne zur Dusche
Komfortabler Badumbau mit bis zu 4.180,00 € Zuschuss.
Pflegegeld & Leistungen 2026: alle Beträge je Pflegegrad
Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung 2026 je Pflegegrad – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen über den Entlastungsbetrag bis zu Zuschüssen für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Wohnumfeldverbesserung.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Hilfsmittel | für alle Pflegegrade: 42 € /Monat | ||||
| Hausnotruf | für alle Pflegegrade: 27 € /Monat | ||||
| Pflegegeld | – | 347 € /Monat | 599 € /Monat | 800 € /Monat | 990 € /Monat |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € /Monat | 1.497 € /Monat | 1.859 € /Monat | 2.299 € /Monat |
| Entlastungsbetrag | für alle Pflegegrade: 131 € /Monat | ||||
| Tages- und Nachtpflege | – | 721 € /Monat | 1.357 € /Monat | 1.685 € /Monat | 2.085 € /Monat |
| Kurzzeit-/Verhinderungspflege | – | 3.539 € /Jahr | 3.539 € /Jahr | 3.539 € /Jahr | 3.539 € /Jahr |
| Vollstationäre Leistungen | – | 805 € /Monat | 1.319 € /Monat | 1.855 € /Monat | 2.096 € /Monat |
| Wohnungsanpassung | für alle Pflegegrade: 4.180 € einmalig | ||||
Alle Angaben für das Jahr 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Einstufung Ihrer Pflegekasse.
Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren (§ 38 SGB XI)
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Nehmen Sie beides in Anspruch, spricht man von Kombinationsleistung: Der Anteil der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), den Sie ausschöpfen, wird prozentual vom Pflegegeld (§ 37 SGB XI) abgezogen. Den verbleibenden Anteil zahlt Ihnen die Pflegekasse weiterhin aus.
Beispiel: 0 % Sachleistung
Sie pflegen ausschließlich selbst. Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie das volle Pflegegeld von 599 € im Monat.
Beispiel: 50 % Sachleistung
Sie nutzen die Hälfte Ihres Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst. Ausgezahlt werden noch 299,50 € Pflegegeld.
Beispiel: 100 % Sachleistung
Der Pflegedienst schöpft das Budget voll aus. Pflegegeld wird dann nicht mehr ausgezahlt.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) bleibt davon unberührt und steht Ihnen in jedem Fall zusätzlich zu. Wählen Sie oben im Rechner Ihren Pflegegrad und tragen Sie Ihre Pflegedienst-Kosten ein, um Ihren persönlichen Auszahlungsbetrag zu sehen.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 2026: der gemeinsame Jahresbetrag
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt (§ 42a SGB XI): Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel aufteilbar auf beide Leistungen, für bis zu 56 Tage Ersatzpflege im Jahr. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Ihrem monatlichen Pflegebudget aus dem Rechner oben.
Keine Vorpflegezeit mehr
Die frühere Wartezeit von sechs Monaten häuslicher Pflege ist seit Juli 2025 vollständig entfallen. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 2 sofort.
Stundenweise ohne Kürzung
Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet – ideal, um pflegende Angehörige regelmäßig zu entlasten.
Pflegegeld läuft weiter
Während tage- oder wochenweiser Verhinderungspflege erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegelds – für bis zu 56 Tage im Jahr.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ein Pflegedienst kommt? ▾
Ja, anteilig. Nutzen Sie einen Teil Ihrer Pflegesachleistung, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Schöpfen Sie bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 50 % der Sachleistung aus, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes – also 299,50 € statt 599 €. Der Rechner ermittelt diesen Betrag automatisch.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026? ▾
Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt.
Was ist die Kombinationsleistung? ▾
Nehmen Sie sowohl einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) als auch die Pflege durch Angehörige in Anspruch, lässt sich beides kombinieren. Nutzen Sie nur einen Teil der Pflegesachleistungen, wird der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026? ▾
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gilt 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2. Der Betrag kann flexibel auf beide Leistungen aufgeteilt und für bis zu 56 Tage Ersatzpflege im Jahr genutzt werden.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege? ▾
Seit dem 1. Juli 2025 sind die früher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt (§ 42a SGB XI). Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen; der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt? ▾
Ja. Bei tage- oder wochenweiser Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt. Wird die Ersatzpflege nur stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld gar nicht gekürzt.
Ist der Pflegegeld-Rechner kostenlos? ▾
Ja. Der Pflegegeld-Rechner von PflegeHelfer24 ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Wählen Sie einfach Ihren Pflegegrad, um Ihre Ansprüche für 2026 zu berechnen.