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2026
Aktuelle Pflegeversicherungs-Beträge

Pflegegeld-Rechner 2026: Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Kurzantwort: Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Nutzen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – der Rechner ermittelt Ihren tatsächlichen Auszahlungsbetrag.

Berechnen Sie schnell und einfach Ihre finanziellen Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung. Alle Beträge beziehen sich auf das Jahr 2026 und dienen rein zu Ihrer Orientierung. Es kann Abweichungen geben je nach ihrer genauen Situation.

1. Welchen Pflegegrad haben Sie?

Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst festgestellt. Unsicher? Zum Pflegegradrechner

Weitere Leistungen der Pflegekasse: Verhinderungspflege, Wohnumfeld & Pflegehilfsmittel

Verhinderungspflege

Entlastung bei Ausfall pflegender Angehöriger

3.539 € / Jahr

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Wohnumfeld

Zuschuss für z.B. Badumbau, Treppenlift

4.180 € einmalig

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Pflegehilfsmittel

Monatlicher Zuschuss für Putz- und Pflegemittel

42 € / mtl.

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Empfohlene nächste Schritte

Pflegegeld & Leistungen 2026: alle Beträge je Pflegegrad

Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung 2026 je Pflegegrad – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen über den Entlastungsbetrag bis zu Zuschüssen für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Wohnumfeldverbesserung.

Pflegebudget 2026: Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad
Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Hilfsmittel für alle Pflegegrade: 42 € /Monat
Hausnotruf für alle Pflegegrade: 27 € /Monat
Pflegegeld 347 € /Monat 599 € /Monat 800 € /Monat 990 € /Monat
Pflegesachleistungen 796 € /Monat 1.497 € /Monat 1.859 € /Monat 2.299 € /Monat
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade: 131 € /Monat
Tages- und Nachtpflege 721 € /Monat 1.357 € /Monat 1.685 € /Monat 2.085 € /Monat
Kurzzeit-/Verhinderungspflege 3.539 € /Jahr 3.539 € /Jahr 3.539 € /Jahr 3.539 € /Jahr
Vollstationäre Leistungen 805 € /Monat 1.319 € /Monat 1.855 € /Monat 2.096 € /Monat
Wohnungsanpassung für alle Pflegegrade: 4.180 € einmalig

Alle Angaben für das Jahr 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Einstufung Ihrer Pflegekasse.

Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren (§ 38 SGB XI)

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Nehmen Sie beides in Anspruch, spricht man von Kombinationsleistung: Der Anteil der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), den Sie ausschöpfen, wird prozentual vom Pflegegeld (§ 37 SGB XI) abgezogen. Den verbleibenden Anteil zahlt Ihnen die Pflegekasse weiterhin aus.

Beispiel: 0 % Sachleistung

Sie pflegen ausschließlich selbst. Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie das volle Pflegegeld von 599 € im Monat.

Beispiel: 50 % Sachleistung

Sie nutzen die Hälfte Ihres Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst. Ausgezahlt werden noch 299,50 € Pflegegeld.

Beispiel: 100 % Sachleistung

Der Pflegedienst schöpft das Budget voll aus. Pflegegeld wird dann nicht mehr ausgezahlt.

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) bleibt davon unberührt und steht Ihnen in jedem Fall zusätzlich zu. Wählen Sie oben im Rechner Ihren Pflegegrad und tragen Sie Ihre Pflegedienst-Kosten ein, um Ihren persönlichen Auszahlungsbetrag zu sehen.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 2026: der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt (§ 42a SGB XI): Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel aufteilbar auf beide Leistungen, für bis zu 56 Tage Ersatzpflege im Jahr. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Ihrem monatlichen Pflegebudget aus dem Rechner oben.

Keine Vorpflegezeit mehr

Die frühere Wartezeit von sechs Monaten häuslicher Pflege ist seit Juli 2025 vollständig entfallen. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 2 sofort.

Stundenweise ohne Kürzung

Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet – ideal, um pflegende Angehörige regelmäßig zu entlasten.

Pflegegeld läuft weiter

Während tage- oder wochenweiser Verhinderungspflege erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegelds – für bis zu 56 Tage im Jahr.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ein Pflegedienst kommt?

Ja, anteilig. Nutzen Sie einen Teil Ihrer Pflegesachleistung, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Schöpfen Sie bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 50 % der Sachleistung aus, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes – also 299,50 € statt 599 €. Der Rechner ermittelt diesen Betrag automatisch.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das monatliche Pflegegeld beträgt 2026: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt.

Was ist die Kombinationsleistung?

Nehmen Sie sowohl einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) als auch die Pflege durch Angehörige in Anspruch, lässt sich beides kombinieren. Nutzen Sie nur einen Teil der Pflegesachleistungen, wird der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gilt 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2. Der Betrag kann flexibel auf beide Leistungen aufgeteilt und für bis zu 56 Tage Ersatzpflege im Jahr genutzt werden.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Seit dem 1. Juli 2025 sind die früher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt (§ 42a SGB XI). Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen; der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Ja. Bei tage- oder wochenweiser Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt. Wird die Ersatzpflege nur stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld gar nicht gekürzt.

Ist der Pflegegeld-Rechner kostenlos?

Ja. Der Pflegegeld-Rechner von PflegeHelfer24 ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Wählen Sie einfach Ihren Pflegegrad, um Ihre Ansprüche für 2026 zu berechnen.