Die Pflege eines geliebten Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist eine Aufgabe, die von tiefer familiärer Verbundenheit zeugt, aber den Pflegenden auch enorme Kraft, Zeit und Hingabe abverlangt. Oft kommt der Punkt, an dem die familiäre Pflege allein an ihre Grenzen stößt – sei es durch die eigene berufliche Belastung, durch fehlendes medizinisches Fachwissen bei komplexen Krankheitsbildern oder schlichtweg durch die Notwendigkeit, sich selbst Pausen einzuräumen. Genau für diese Situationen hat der Gesetzgeber die sogenannte Kombinationsleistung (auch Kombinationspflege genannt) ins Leben gerufen.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, die liebevolle Betreuung durch Angehörige mit der professionellen Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes zu verbinden, ohne dass Sie dabei vollständig auf finanzielle Zuschüsse verzichten müssen. Sie stellt das flexibelste Instrument der deutschen Pflegeversicherung dar, erfordert jedoch ein genaues Verständnis der Berechnungswege und gesetzlichen Vorgaben. Als Experten von PflegeHelfer24 wissen wir aus unzähligen Beratungsgesprächen, dass viele Familien aus Unwissenheit oder Respekt vor der Bürokratie auf bares Geld und wertvolle Entlastung verzichten.
In diesem umfassenden, publikationsreifen Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, aktuell und praxisnah, wie Sie im Jahr 2026 Geld- und Sachleistungen optimal kombinieren. Wir führen Sie durch alle Pflegegrade, zeigen Ihnen konkrete Rechenbeispiele, decken häufige Stolperfallen auf und geben Ihnen eine klare Checkliste an die Hand, damit Sie die Pflege Ihres Angehörigen bestmöglich und finanziell abgesichert organisieren können.
Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege und mehr — unsere Übersicht zeigt Ihnen alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 mit den aktuellen Beträgen.
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Professionelle Hilfe entlastet pflegende Angehörige im Alltag
Um die Kombinationsleistung zu verstehen, müssen wir zunächst die beiden grundlegenden Säulen der häuslichen Pflegeunterstützung betrachten, die im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert sind:
Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Diese finanzielle Leistung wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn die Pflege selbstständig durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche sichergestellt wird. Das Geld steht zur freien Verfügung und wird in der Regel als Anerkennung an die pflegenden Personen weitergegeben.
Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): Hierbei handelt es sich nicht um "Sachen" im wörtlichen Sinn, sondern um ein Budget für professionelle Dienstleistungen. Wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst ins Haus kommt, um bei der Grundpflege (z.B. Waschen, Anziehen) oder der hauswirtschaftlichen Versorgung zu helfen, rechnet dieser seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse über dieses Sachleistungsbudget ab.
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI greift genau dann, wenn Sie beide Formen mischen möchten. Wenn Sie beispielsweise die morgendliche Körperpflege einem professionellen Pflegedienst überlassen (Abrechnung über Pflegesachleistung), die restliche Betreuung am Tag und in der Nacht aber selbst übernehmen, haben Sie weiterhin Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Die Pflegekasse berechnet dabei genau, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst verbraucht hat. Der ungenutzte prozentuale Anteil wird Ihnen anschließend auf das Pflegegeld angerechnet und ausgezahlt.
Durch die letzte große Pflegereform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent spürbar angehoben. Diese erhöhten Sätze haben auch im gesamten Jahr 2026 unverändert Gültigkeit. Es ist essenziell, diese Maximalbeträge zu kennen, da sie die Grundlage für jede Berechnung der Kombinationsleistung bilden.
Bitte beachten Sie, dass Personen mit Pflegegrad 1 weder Anspruch auf reguläres Pflegegeld noch auf Pflegesachleistungen haben. Für sie steht der monatliche Entlastungsbetrag im Vordergrund. Die Kombinationsleistung ist daher erst ab Pflegegrad 2 möglich.
Hier sind die aktuell gültigen Maximalbudgets pro Monat in der Übersicht:
Pflegegrad 2: Maximales Pflegegeld: 347 Euro | Maximale Pflegesachleistung: 796 Euro
Pflegegrad 3: Maximales Pflegegeld: 599 Euro | Maximale Pflegesachleistung: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: Maximales Pflegegeld: 800 Euro | Maximale Pflegesachleistung: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: Maximales Pflegegeld: 990 Euro | Maximale Pflegesachleistung: 2.299 Euro
Weitere offizielle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Leistungssätzen finden Sie jederzeit transparent aufbereitet beim Bundesgesundheitsministerium.
Liebevolle Pflege durch Angehörige
Medizinische Versorgung durch Profis
Der häufigste Irrtum bei der Kombinationsleistung ist die Annahme, dass die Kosten des Pflegedienstes einfach Euro für Euro vom Pflegegeld abgezogen werden. Das ist falsch. Der Gesetzgeber wendet das sogenannte Prozentprinzip an. Dieses Prinzip ist für Pflegebedürftige mathematisch deutlich vorteilhafter, da das Budget für Sachleistungen immer wesentlich höher ist als das Pflegegeld.
Die Berechnung erfolgt in drei logischen Schritten:
Schritt 1: Es wird ermittelt, welchen prozentualen Anteil des maximalen Pflegesachleistungsbudgets der ambulante Pflegedienst im jeweiligen Monat verbraucht hat.
Schritt 2: Dieser verbrauchte Prozentsatz wird von 100 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist der verbleibende Restanspruch in Prozent.
Schritt 3: Dieser Restprozentsatz wird nun auf das maximale Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades angewendet. Das Ergebnis ist der Betrag, der Ihnen am Ende des Monats auf Ihr Konto überwiesen wird.
Ein wichtiger Hinweis aus der Praxis: Da die Monate unterschiedlich viele Tage haben (28 bis 31 Tage) und auch die Anzahl der Besuche des Pflegedienstes variieren kann (z.B. durch Feiertage, Krankenhausaufenthalte oder Urlaub), schwankt der Rechnungsbetrag des Pflegedienstes jeden Monat leicht. Folglich schwankt auch der genaue Betrag des anteiligen Pflegegeldes, das Sie ausgezahlt bekommen.
Um die abstrakte Prozentrechnung greifbar zu machen, haben wir für jeden relevanten Pflegegrad ein praxisnahes Szenario aus dem Alltag unserer Kunden bei PflegeHelfer24 durchgerechnet. Alle Beispiele basieren auf den aktuellen Werten für das Jahr 2026.
Beispiel 1: Leichte Unterstützung bei Pflegegrad 2
Pflegegrad 2. Zweimal in der Woche kommt ein Pflegedienst zum Duschen. Das maximale Sachleistungsbudget beträgt 796 Euro, das maximale Pflegegeld 347 Euro.Der Pflegedienst stellt am Monatsende
in Rechnung.Rechnung:
318,40 Euro von 796 Euro entsprechen exakt
.Es verbleiben somit
(100% - 40%).Herr Schmidt erhält 60 Prozent seines Pflegegeldes: 60% von 347 Euro =
anteiliges Pflegegeld.Gesamtwert der bezogenen Leistungen in diesem Monat: 318,40 € (Pflegedienst) + 208,20 € (Auszahlung) = 526,60 Euro.
Beispiel 2: Halbe-Halbe-Aufteilung bei Pflegegrad 3
Pflegegrad 3. Ihr Ehemann pflegt sie aufopferungsvoll, benötigt aber morgens Hilfe beim Anlegen der Kompressionsstrümpfe und bei der Teilwaschung. Das Sachleistungsbudget liegt bei 1.497 Euro, das Pflegegeld bei 599 Euro.Die Rechnung des Pflegedienstes beläuft sich in einem Monat auf
.Rechnung:
748,50 Euro von 1.497 Euro sind genau
.Es bleiben
Restanspruch.Frau Müller erhält 50 Prozent ihres Pflegegeldes: 50% von 599 Euro =
.Gesamtwert der Leistungen: 748,50 € + 299,50 € = 1.048,00 Euro.
Beispiel 3: Hoher Pflegebedarf bei Pflegegrad 4
Pflegegrad 4) wird mehrmals täglich von einem ambulanten Dienst versorgt, da seine berufstätigen Kinder nur abends und am Wochenende helfen können. Sachleistungsbudget: 1.859 Euro, Pflegegeld: 800 Euro.Der Pflegedienst schöpft das Budget fast aus und rechnet
ab.Rechnung:
1.487,20 Euro von 1.859 Euro entsprechen
.Es verbleiben nur noch
.Herr Weber erhält 20 Prozent des Pflegegeldes: 20% von 800 Euro =
.Gesamtwert der Leistungen: 1.487,20 € + 160,00 € = 1.647,20 Euro.
Beispiel 4: Vollausschöpfung bei Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 und benötigt intensive, mehrmals tägliche professionelle Pflege. Die Sachleistung beträgt 2.299 Euro, das Pflegegeld 990 Euro.Die Kosten für den Pflegedienst belaufen sich in einem Monat auf
.Rechnung:
Da die Rechnung des Pflegedienstes das maximale Budget von 2.299 Euro übersteigt, ist das Sachleistungsbudget zu
(und mehr) ausgeschöpft. Die Differenz von 201 Euro muss aus eigener Tasche (oder über den Entlastungsbetrag, falls noch vorhanden) gezahlt werden.Da 100 Prozent verbraucht wurden, verbleiben
Restanspruch.Oma Erna erhält in diesem Monat
anteiliges Pflegegeld.
Die genaue Berechnung sichert Ihnen das volle Budget
Ein kritischer Punkt, der im Pflegealltag oft für Verwirrung und finanzielle Engpässe sorgt, ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Wenn Sie reines Pflegegeld beziehen, überweist die Pflegekasse dieses in der Regel pünktlich zum ersten Werktag des Monats im Voraus. Bei der Kombinationsleistung ist dieser Rhythmus technisch nicht möglich.
Warum ist das so? Die Pflegekasse kann Ihr anteiliges Pflegegeld erst berechnen, wenn sie exakt weiß, wie viel der ambulante Pflegedienst verbraucht hat. Der Ablauf sieht in der Praxis wie folgt aus:
Der Pflegedienst erbringt im laufenden Monat (z.B. im Mai) seine Leistungen.
Am Ende des Monats unterschreiben Sie den Leistungsnachweis des Pflegedienstes.
Der Pflegedienst hat meist bis Mitte des Folgemonats (Mitte Juni) Zeit, diese Rechnung bei der Pflegekasse einzureichen.
Die Pflegekasse prüft die Rechnung, berechnet den Prozentsatz und ermittelt Ihr anteiliges Pflegegeld.
Die Überweisung des Pflegegeldes für den Monat Mai erfolgt somit oft erst Ende Juni oder sogar Anfang Juli.
Unser Experten-Tipp: Um diese finanzielle Lücke von oft vier bis sechs Wochen zu überbrücken, bieten viele Pflegekassen einen Abschlagszahlungs-Service an. Wenn absehbar ist, dass der Pflegedienst jeden Monat konstant etwa 50 Prozent des Budgets verbraucht, können Sie mit der Kasse vereinbaren, dass Ihnen monatlich im Voraus ein fester Abschlag (z.B. 40 Prozent des Pflegegeldes) überwiesen wird. Am Jahresende oder quartalsweise erfolgt dann eine genaue Spitzabrechnung. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse aktiv auf diese Möglichkeit der Vorschusszahlung an!
Damit Sie die Kombinationsleistung reibungslos nutzen können, müssen einige formelle und praktische Voraussetzungen erfüllt sein. Prüfen Sie anhand dieser Liste, ob alle Kriterien auf Ihre Situation zutreffen:
Anerkannter Pflegegrad: Sie oder Ihr Angehöriger müssen mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
Häusliche Pflege: Die Pflege muss im eigenen Zuhause, im Haushalt der Pflegeperson oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe stattfinden. Bei einer vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim entfällt der Anspruch auf Pflegegeld und Kombinationsleistung komplett.
Zugelassener Pflegedienst: Der beauftragte ambulante Dienst muss eine Kassenzulassung (eine sogenannte IK-Nummer) besitzen und einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Private Haushaltshilfen ohne Kassenzulassung können nicht über die Pflegesachleistung abgerechnet werden.
Antragstellung: Die Kombinationsleistung muss explizit bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dies geschieht in der Regel formlos oder über ein standardisiertes Formular der Kasse.
Bindungsfrist: Gesetzlich sind Sie bei der Wahl des Verhältnisses von Geld- und Sachleistung grundsätzlich für sechs Monate gebunden. Ausnahme: Wenn sich der Pflegebedarf plötzlich ändert (z.B. durch eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes), kann die Aufteilung jederzeit vorzeitig angepasst werden.
Ein besonders wertvolles, aber oft übersehenes Instrument innerhalb der Kombinationsleistung ist der sogenannte Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. Was verbirgt sich dahinter?
Viele Senioren benötigen keine klassische "körperliche" Pflege durch einen medizinischen Pflegedienst (wie Waschen oder Spritzen geben), sondern vor allem massive Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen oder eine stundenweise Betreuung zur Entlastung der Angehörigen. Hierfür reicht der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro oft bei weitem nicht aus.
Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen daher, bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets umzuwandeln und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. qualifizierte Alltagsbegleiter, zugelassene Haushaltshilfen) zu verwenden.
Wie wirkt sich das auf die Kombinationsleistung aus?
Unterstützung beim Einkaufen
Als Experten von PflegeHelfer24 werden wir häufig gefragt: "Kann ich die Kombinationsleistung auch nutzen, wenn wir eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haus haben?" Die klare Antwort lautet: Ja, absolut!
Eine 24-Stunden-Pflegekraft (meist aus dem osteuropäischen Ausland) übernimmt in der Regel die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und die soziale Betreuung. Finanziert wird diese Kraft meist aus privaten Mitteln und dem Pflegegeld. Da diese Betreuungskräfte in der Regel keine in Deutschland zugelassenen medizinischen Pflegefachkräfte sind, dürfen sie keine Behandlungspflege (wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Insulinspritzen oder das Anlegen von Kompressionsverbänden) durchführen.
Hier kommt die Kombinationsleistung ins Spiel: Sie engagieren zusätzlich zur 24-Stunden-Kraft einen lokalen, ambulanten Pflegedienst, der einmal täglich für die medizinische Behandlungspflege vorbeikommt. Die medizinische Behandlungspflege (nach SGB V) wird ohnehin von der Krankenkasse bezahlt. Wenn der Pflegedienst zusätzlich noch kleine Teile der Grundpflege (z.B. das wöchentliche große Duschen oder Baden) übernimmt, rechnet er dies über die Pflegesachleistung (SGB XI) ab. Sie nutzen also die Kombinationsleistung, erhalten den Großteil des Pflegegeldes zur Finanzierung der 24-Stunden-Kraft und haben gleichzeitig die medizinische Sicherheit eines Fachdienstes.
Die Kombinationsleistung ist nicht isoliert zu betrachten. Sie lässt sich hervorragend mit weiteren Budgets der Pflegeversicherung aus dem Jahr 2026 kombinieren, ohne dass diese Ihr anteiliges Pflegegeld schmälern.
Der Entlastungsbetrag (131 Euro): Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf monatlich 131 Euro (der Betrag wurde 2025 von 125 Euro auf 131 Euro angehoben). Dieses Geld ist zweckgebunden für anerkannte Alltagsunterstützung. Die Nutzung dieses Betrags hat keinen Einfluss auf Ihre Kombinationsleistung.
Tages- und Nachtpflege (Teilstationäre Pflege): Wenn Ihr Angehöriger ein- oder mehrmals pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung besucht, steht ihm hierfür ein komplett eigenes Budget zur Verfügung (z.B. 1.357 Euro bei Pflegegrad 3). Der Clou: Die Nutzung der Tagespflege wird seit einer vergangenen Gesetzesänderung nicht mehr auf die Kombinationsleistung angerechnet. Sie können das Tagespflege-Budget zu 100% ausschöpfen und gleichzeitig die volle Kombinationsleistung aus ambulantem Dienst und Pflegegeld zu Hause nutzen!
Gemeinsames Jahresbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): Seit Mitte 2025 gibt es das stark vereinfachte Gemeinsame Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro. Dieses können Sie flexibel einsetzen, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit ausfällt. Während der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege wird das bisherige anteilige Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte (50 Prozent) weitergezahlt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pauschale von monatlich 42 Euro (für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc.) erhalten Sie zusätzlich und unabhängig von der Kombinationsleistung.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Aspekte objektiv gegenübergestellt.
Vorteile:
Maximale Flexibilität: Sie können die Pflege exakt an die tagesaktuellen Bedürfnisse anpassen.
Finanzielle Optimierung: Sie lassen kein Budget verfallen. Was der Pflegedienst nicht braucht, kommt Ihnen als Geldleistung zugute.
Körperliche und psychische Entlastung: Die Übertragung schwerer körperlicher Aufgaben (wie Transfer aus dem Bett oder Duschen) an Profis schützt die Gesundheit der pflegenden Angehörigen.
Professioneller Blick: Der regelmäßige Besuch von Fachkräften stellt sicher, dass gesundheitliche Veränderungen beim Pflegebedürftigen (z.B. beginnender Dekubitus) frühzeitig erkannt werden.
Nachteile:
Schwankende Einnahmen: Das monatlich ausgezahlte Pflegegeld variiert, was die private Budgetplanung erschweren kann.
Verzögerte Auszahlung: Wie bereits erläutert, erfolgt die Überweisung des anteiligen Pflegegeldes meist erst im Folgemonat.
Bürokratischer Aufwand: Das Prüfen der monatlichen Leistungsnachweise des Pflegedienstes erfordert Aufmerksamkeit und Zeit.
Der regelmäßige Beratungseinsatz sichert die Pflegequalität
Ein Punkt, der in der Praxis immer wieder zu bösen Überraschungen führt, ist der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wenn Sie ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen (also 100% Pflegedienst), ist dieser Beratungseinsatz freiwillig. Sobald Sie jedoch Pflegegeld beziehen – und sei es auch nur anteilig über die Kombinationsleistung – wird der Beratungseinsatz Pflicht!
Die Fristen hierfür sind strikt geregelt:
Bei Pflegegrad 2 und 3: Einmal im Halbjahr (alle 6 Monate).
Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal im Quartal (alle 3 Monate).
Bei diesem Termin kommt eine zertifizierte Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause. Ziel ist es nicht, Sie zu kontrollieren, sondern die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Tipps für rückenschonendes Arbeiten zu geben und auf notwendige Hilfsmittel hinzuweisen. Achtung: Wenn Sie diese Termine nicht fristgerecht abrufen und der Pflegekasse nachweisen, ist die Kasse gesetzlich verpflichtet, Ihr anteiliges Pflegegeld zunächst zu kürzen und im Wiederholungsfall komplett zu streichen. Kümmern Sie sich daher proaktiv um die Terminvereinbarung mit einem Pflegedienst oder einem unabhängigen Pflegeberater.
Die Kombinationsleistung ist ein finanzielles Fundament, doch die praktische Umsetzung der häuslichen Pflege erfordert oft mehr. Wir bei PflegeHelfer24 haben es uns zur Aufgabe gemacht, Senioren und deren Angehörige bundesweit ganzheitlich zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen und Hilfsmittel greifen perfekt in das System der Pflegeversicherung ein:
Ambulante Pflege & Alltagshilfe: Wir beraten Sie herstellerunabhängig und helfen Ihnen, die passenden Pflege- und Betreuungsstrukturen vor Ort zu finden, damit Sie Ihre Kombinationsleistung optimal ausschöpfen können.
24-Stunden-Pflege: Als ideale Ergänzung zum medizinischen Pflegedienst vermitteln wir liebevolle Betreuungskräfte, die ein sicheres Leben im eigenen Zuhause garantieren.
Sicherheit durch Hausnotruf: Wenn der Pflegedienst das Haus verlässt und die Angehörigen arbeiten sind, bietet ein Hausnotrufsystem Sicherheit auf Knopfdruck. Die Pflegekasse übernimmt hierfür in der Regel die monatlichen Grundkosten von 25,50 Euro (als Pflegehilfsmittel), ohne dass dies Ihre Kombinationsleistung berührt.
Mobilität im Alltag: Ob Treppenlift, Badewannenlift, Elektrorollstuhl oder Elektromobil – wir statten Sie mit den nötigen Hilfsmitteln aus, um die Eigenständigkeit zu bewahren.
Barrierefreier Badumbau: Wussten Sie, dass die Pflegekasse Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst? Dieser Betrag wurde 2025 erhöht. Wir von PflegeHelfer24 planen und koordinieren den Umbau Ihrer Wanne zur barrierefreien Dusche – schnell, sauber und fachgerecht. Auch dieser Zuschuss ist völlig unabhängig von Ihrer Kombinationsleistung.
Hörgeräte: Gutes Hören ist essenziell für die Kommunikation mit Pflegekräften und Angehörigen. Wir beraten Sie zu modernen, diskreten Lösungen.
Damit Sie direkt ins Handeln kommen können, folgen Sie dieser einfachen Checkliste:
Pflegebedarf analysieren: Setzen Sie sich als Familie zusammen. Welche Aufgaben (z.B. Duschen, Medikamentengabe) belasten Sie am meisten und sollten an Profis ausgelagert werden?
Pflegedienste kontaktieren: Suchen Sie nach zugelassenen ambulanten Diensten in Ihrer Region. Lassen Sie sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die gewünschten Leistungen erstellen.
Prozentsatz kalkulieren: Vergleichen Sie die Summe des Kostenvoranschlags mit dem maximalen Sachleistungsbudget Ihres Pflegegrades (siehe Werte oben). So wissen Sie vorab, mit wie viel restlichem Pflegegeld Sie ungefähr rechnen können.
Antrag bei der Pflegekasse stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (telefonisch oder online). Beantragen Sie den Wechsel von reinem Pflegegeld auf die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Oft reicht hierfür ein kurzes Kreuz auf einem Formular.
Pflegevertrag abschließen: Unterzeichnen Sie den Vertrag mit dem Pflegedienst. Achten Sie darauf, dass dort eine Klausel zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse enthalten ist.
Leistungsnachweise prüfen: Kontrollieren Sie am Ende jedes Monats den vom Pflegedienst vorgelegten Leistungsnachweis genau, bevor Sie ihn unterschreiben. Nur was dort steht, wird abgerechnet und mindert Ihr Pflegegeld.
Beratungseinsatz planen: Vergessen Sie nicht, sofort den ersten Termin für den verpflichtenden Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI) zu vereinbaren.
Wichtige Fragen zur Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung ist weit mehr als nur ein bürokratischer Akt – sie ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen, gesunden und finanziell abgesicherten häuslichen Pflege. Sie erlaubt es Ihnen, die emotionale Wärme der familiären Betreuung mit der fachlichen Expertise von ausgebildeten Pflegekräften zu verschmelzen. Durch die Erhöhung der Leistungsbeträge im Jahr 2025, die auch 2026 volle Gültigkeit haben, steht Ihnen mehr Budget denn je zur Verfügung.
Lassen Sie sich nicht von der anfänglichen Prozentrechnung abschrecken. Sobald das System einmal aufgesetzt ist, läuft es in der Regel reibungslos im Hintergrund ab. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich körperlich und mental zu entlasten, ohne auf die finanzielle Anerkennung des Pflegegeldes verzichten zu müssen.
Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen auf diesem Weg als verlässlicher Partner zur Seite. Ob es um die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege, die Installation eines lebensrettenden Hausnotrufs, den barrierefreien Badumbau oder die Versorgung mit einem Treppenlift geht – wir sorgen dafür, dass Ihr Zuhause der sicherste und komfortabelste Ort für das Alter bleibt. Zögern Sie nicht, unsere kostenlose und unverbindliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre persönliche Pflegesituation optimal zu gestalten.