Ein stechender Schmerz beim Aufstehen, ein unangenehmes Ziehen beim Treppensteigen oder die ständige Sorge, auf unebenem Grund den Halt zu verlieren – wer an Kniearthrose (Gonarthrose) oder Hüftarthrose (Coxarthrose) leidet, kennt diese alltäglichen Herausforderungen nur zu gut. Der schleichende Verschleiß der Gelenkknorpel schränkt nicht nur die körperliche Mobilität ein, sondern raubt Betroffenen oft auch ein großes Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Doch Sie müssen sich mit diesen Einschränkungen nicht einfach abfinden. Ein gezielter Einsatz von medizinischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln kann Ihre Gelenke spürbar entlasten, Schmerzen lindern und Ihnen die Sicherheit im eigenen Zuhause zurückgeben.
Viele Betroffene zögern jedoch bei der Anschaffung von Rollatoren, Toilettensitzerhöhungen, Badewannenliften oder Elektromobilen. Der Grund ist oft die Sorge vor hohen Kosten oder die Unwissenheit darüber, welche bürokratischen Hürden auf dem Weg zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Pflegekasse warten. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche praktischen Alltagshelfer bei Knie- und Hüftarthrose wirklich sinnvoll sind, wie sich die Zuständigkeiten zwischen Kranken- und Pflegekasse aufteilen und mit welchen konkreten Schritten Sie Ihr benötigtes Hilfsmittel erfolgreich beantragen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren, verständlichen und sofort anwendbaren Leitfaden an die Hand zu geben.
Um zu verstehen, warum bestimmte Hilfsmittel von den Krankenkassen bezahlt werden, ist ein kurzer Blick auf das Krankheitsbild unerlässlich. Arthrose ist die weltweit häufigste Gelenkerkrankung. Sie bezeichnet einen Gelenkverschleiß, der das altersübliche Maß übersteigt. Besonders betroffen sind die tragenden Gelenke unseres Körpers: die Knie und die Hüften.
Bei einer gesunden Gelenkfunktion wirkt der Gelenkknorpel wie ein natürlicher Stoßdämpfer. Er sorgt dafür, dass die Knochenenden reibungslos aufeinander gleiten. Bei einer Gonarthrose (Kniearthrose) oder Coxarthrose (Hüftarthrose) wird diese schützende Knorpelschicht jedoch zunehmend abgebaut. Im fortgeschrittenen Stadium reibt Knochen auf Knochen, was zu schmerzhaften Entzündungen, Schwellungen und einer zunehmenden Versteifung des Gelenks führt. Ein typisches Symptom ist der sogenannte Anlaufschmerz – der Schmerz, der morgens nach dem Aufstehen oder nach längeren Ruhepausen bei den ersten Schritten auftritt und sich nach einiger Zeit der Bewegung leicht bessert.
Da Knorpelgewebe sich nicht von selbst regeneriert, zielt die konservative (nicht-operative) Therapie primär darauf ab, den Verschleiß zu verlangsamen und die Schmerzen zu kontrollieren. Das oberste Gebot lautet hierbei: Bewegung ja, Belastung nein. Genau an diesem Punkt setzen medizinische Hilfsmittel an. Sie nehmen das Körpergewicht von den betroffenen Gelenken, korrigieren Fehlstellungen (wie O- oder X-Beine), verhindern extreme Beugewinkel (die besonders bei Hüftarthrose schmerzhaft sind) und minimieren das Sturzrisiko. Wenn ein Hilfsmittel nachweislich dazu beiträgt, eine Behinderung auszugleichen, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, ist die gesetzliche Krankenkasse oder die Pflegekasse in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Der erste Schritt zum Hilfsmittel ist das ärztliche Rezept.
Eines der häufigsten Missverständnisse im deutschen Gesundheitssystem ist die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegekasse. Obwohl beide Institutionen oft unter demselben Dach (z.B. AOK, TK, Barmer) angesiedelt sind, basieren ihre Leistungen auf völlig unterschiedlichen Gesetzbüchern. Zu wissen, wer Ihr Ansprechpartner ist, erspart Ihnen viel Zeit und Frustration bei der Beantragung.
Die Leistungen der Krankenkasse sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die Krankenkasse ist immer dann zuständig, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, um den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Entscheidend hierbei: Sie benötigen für diese Leistungen keinen anerkannten Pflegegrad!
Alle Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden können, sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Jedes anerkannte Produkt erhält eine spezifische, siebenstellige Hilfsmittelnummer. Zu den klassischen Hilfsmitteln der Krankenkasse bei Arthrose gehören beispielsweise Rollatoren, Gehstöcke, Bandagen, Orthesen und Duschhocker. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist immer eine ärztliche Verordnung (ein Rezept).
Die Pflegekasse agiert auf Grundlage des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Sie tritt in Kraft, sobald bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein offizieller Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt wurde. Die Pflegekasse zahlt sogenannte Pflegehilfsmittel. Diese dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Ein extrem wichtiger Bereich der Pflegekasse sind die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Wenn Sie aufgrund schwerer Knie- oder Hüftarthrose Ihre Treppen nicht mehr überwinden können oder das Badezimmer barrierefrei umgebaut werden muss, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dies ist beispielsweise die wichtigste Finanzierungsquelle für einen Treppenlift oder den Einbau einer bodengleichen Dusche. Für diese Leistungen benötigen Sie kein ärztliches Rezept, sondern müssen einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Weitere offizielle und stets aktuelle Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie direkt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Ein Duschhocker bringt Sicherheit bei der täglichen Körperpflege.
Mit einem Badewannenlift wird das Vollbad wieder zum sicheren Genuss.
Das Badezimmer ist für Menschen mit fortgeschrittener Arthrose oft der gefährlichste und beschwerlichste Raum im ganzen Haus. Nasse, rutschige Fliesen erhöhen das Sturzrisiko, während das tiefe Hinsetzen auf die Toilette oder das Einsteigen in die Badewanne extreme Beugewinkel der Gelenke erfordern. Genau diese tiefe Beugung (Flexion) von über 90 Grad verursacht bei Knie- und Hüftarthrose massive Schmerzen und kann im schlimmsten Fall (etwa nach dem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks) sogar zu einer Luxation (Ausrenkung) führen. Folgende Hilfsmittel schaffen hier effektiv Abhilfe:
Eine Toilettensitzerhöhung ist eines der am häufigsten verschriebenen Hilfsmittel bei Hüft- und Kniearthrose. Sie wird direkt auf das bestehende Toilettenbecken montiert und erhöht die Sitzfläche um meist 5, 10 oder 15 Zentimeter. Dadurch wird der Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkel beim Hinsetzen und Aufstehen deutlich vergrößert. Das Gelenk muss weniger stark gebeugt werden, und die Kraftanstrengung für die Oberschenkelmuskulatur sinkt drastisch.
Zusätzlich können Toilettensitzerhöhungen mit abklappbaren Armlehnen ausgestattet sein. Diese bieten eine wertvolle Möglichkeit, sich beim Aufstehen mit den Armen hochzudrücken und so das gesamte Körpergewicht von den Beinen auf die Arme zu verlagern. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Standardmodelle vollständig (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung), sofern ein ärztliches Rezept vorliegt.
Langes Stehen unter der Dusche ist bei Arthrose oft unmöglich. Ein Duschhocker oder ein Duschstuhl mit Rücken- und Armlehnen ermöglicht die Körperpflege im Sitzen. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Beine des Hockers höhenverstellbar sind. Nur so kann die Sitzhöhe exakt auf Ihre Körpergröße angepasst werden, sodass Ihre Füße flach auf dem Boden stehen und die Kniegelenke nicht zu stark angewinkelt sind. Rutschfeste Gummifüße sorgen für einen sicheren Stand in der nassen Duschwanne. Auch hier gilt: Bei medizinischer Notwendigkeit, etwa bei starker Gonarthrose, zahlt die Krankenkasse.
Viele Senioren verzichten schweren Herzens auf ein entspannendes Vollbad, weil sie Angst haben, nicht mehr aus der Wanne herauszukommen. Ein Badewannenlift löst dieses Problem elegant. Es handelt sich um einen meist akkubetriebenen Sitz, der in die vorhandene Badewanne gestellt wird (gesichert durch starke Saugnäpfe). Sie setzen sich auf Höhe des Wannenrandes auf den Lift, schwenken die Beine in die Wanne und lassen sich per Knopfdruck sanft ins Wasser absenken. Nach dem Bad hebt der Lift Sie wieder auf die sichere Ausstiegshöhe. Da der Badewannenlift im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet ist, kann er ärztlich verordnet werden. Die Zuzahlung liegt hier meist bei maximal 10 Euro.
Strategisch platzierte Haltegriffe an der Badewanne, in der Dusche oder neben dem Waschbecken bieten Halt und Sicherheit. Sie fangen das Körpergewicht ab und verhindern gefährliche Ausrutschrutscher. Es gibt Modelle, die fest in die Wand gebohrt werden, sowie Varianten mit Hochleistungs-Vakuumsaugnäpfen, die sich rückstandslos entfernen lassen (ideal für Mietwohnungen). Stützklappgriffe neben der Toilette können bei Nichtgebrauch einfach nach oben geklappt werden.
Ein Elektromobil schenkt Unabhängigkeit auf längeren Strecken im Freien.
Der Erhalt der Mobilität ist bei Arthrose von zentraler Bedeutung. Wer sich aus Angst vor Schmerzen nicht mehr bewegt, riskiert einen Abbau der Muskulatur, was die Gelenke weiter destabilisiert und die Arthrose ironischerweise noch verschlimmert. Ein Teufelskreis entsteht. Die richtige Gehhilfe durchbricht diesen Kreislauf, indem sie das Gewicht auf die Arme verlagert und das betroffene Bein bei jedem Schritt spürbar entlastet.
Der klassische Gehstock ist das einfachste Hilfsmittel zur Gelenkentlastung. Ein häufiger Fehler in der Praxis ist jedoch die falsche Anwendung: Der Gehstock muss immer auf der gesunden Seite getragen werden! Wenn Ihr rechtes Knie schmerzt, halten Sie den Stock in der linken Hand. Wenn Sie nun mit dem schmerzenden rechten Bein auftreten, setzen Sie gleichzeitig den Stock auf der linken Seite auf. So wird das Körpergewicht optimal verteilt und das rechte Knie entlastet.
Unterarmgehstützen bieten noch mehr Stabilität und Entlastung, da sich das Gewicht auf den gesamten Unterarm und nicht nur auf das Handgelenk stützt. Sie werden oft in akuten Schmerzphasen oder nach Gelenkoperationen (Endoprothetik) eingesetzt. Die Kosten werden bei Verordnung von der Krankenkasse anstandslos übernommen.
Wenn ein Gehstock nicht mehr ausreicht, um das Gleichgewicht zu halten, ist der Rollator das Mittel der Wahl. Er bietet eine beidhändige Abstützung, was sowohl die Knie als auch die Hüften massiv entlastet. Ein weiterer, unschätzbarer Vorteil des Rollators ist die integrierte Sitzfläche. Bei einem plötzlichen Schmerzschub oder Erschöpfung können Sie jederzeit und überall eine sichere Pause einlegen.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten: Die Krankenkassen zahlen in der Regel Standardmodelle (Kassenmodelle). Diese sind funktionell einwandfrei, bestehen aber oft aus schwererem Stahlrohr und wiegen rund 10 bis 12 Kilogramm. Wer einen modernen, faltbaren Leichtgewichtrollator aus Carbon oder Aluminium (ca. 5 bis 7 kg) bevorzugt, muss oft eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung leisten. Das bedeutet: Die Kasse zahlt den Festbetrag (z.B. 60 Euro), und Sie zahlen die Differenz zum Kaufpreis des Premium-Modells selbst. Für Menschen, die den Rollator oft in den Kofferraum heben müssen, ist diese Investition jedoch absolut empfehlenswert.
Wenn die Arthrose so weit fortgeschritten ist, dass auch mit einem Rollator keine nennenswerten Strecken mehr zurückgelegt werden können, kommen motorisierte Hilfsmittel ins Spiel. Ein Elektromobil (Scooter) ermöglicht es Ihnen, wieder selbstständig Einkäufe zu erledigen, Arztbesuche wahrzunehmen oder Ausflüge in die Natur zu machen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Elektromobil unter sehr strengen Voraussetzungen. Der Arzt muss bescheinigen, dass die Gehfähigkeit extrem eingeschränkt ist (man kann das Haus aus eigener Kraft nicht mehr verlassen), aber gleichzeitig die geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr besteht. Die Kassen finanzieren in der Regel Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Schnellere Modelle (z.B. 15 km/h) gelten als Komfortausstattung, für die Sie die Mehrkosten selbst tragen müssen.
Ein Elektrorollstuhl wird bewilligt, wenn selbst der Transfer auf ein Elektromobil nicht mehr möglich ist oder die Rumpfstabilität für das Sitzen auf einem Scooter nicht ausreicht. Auch hier ist eine detaillierte ärztliche Begründung zwingend erforderlich.
Treppensteigen ist für Knie- und Hüftgelenke eine der größten Belastungen überhaupt. Bei jedem Schritt nach oben lastet ein Vielfaches des eigenen Körpergewichts auf dem Gelenk. Ein Treppenlift ist oft die einzige Möglichkeit, um einen Umzug ins Pflegeheim zu verhindern, wenn das Schlafzimmer oder das Bad im oberen Stockwerk liegen.
Achtung: Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel der Krankenkasse! Er ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Die Finanzierung läuft hier über die Pflegekasse im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1. Ist dieser vorhanden, können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen. Leben zwei pflegebedürftige Personen im selben Haushalt (z.B. ein Ehepaar), kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 8.000 Euro summieren. Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld unbedingt ausführlich beraten, beispielsweise durch Spezialisten wie PflegeHelfer24, die Sie bei der Planung und Beantragung eines Treppenlifts professionell unterstützen.
Neben den klassischen Gehhilfen gibt es Hilfsmittel, die direkt am Körper getragen werden und biomechanisch auf das Gelenk einwirken. Sie lindern den Schmerz durch Kompression, Stabilisierung oder die Korrektur von Fehlstellungen.
Kniebandagen bestehen aus einem elastischen, atmungsaktiven Gestrick, das oft mit Silikonpolstern (Pelotten) rund um die Kniescheibe versehen ist. Sie üben bei jeder Bewegung eine leichte Wechseldruckmassage auf das Gewebe aus. Das fördert die Durchblutung, baut Schwellungen ab und verbessert die Propriozeption (die Eigenwahrnehmung des Körpers), was zu einer besseren muskulären Stabilisierung des Gelenks führt. Bandagen eignen sich besonders für leichte bis mittlere Arthrose-Stadien.
Orthesen hingegen sind rigider. Sie besitzen feste Schienen und Gelenke aus leichtem Metall oder Kunststoff. Bei einer einseitigen Kniearthrose (z.B. nur an der Innenseite des Knies aufgrund von O-Beinen) kann eine sogenannte entlastende Orthese (Unloader-Orthese) wahre Wunder wirken. Sie drückt das Knie sanft in eine gerade Position und öffnet den Gelenkspalt auf der verschlissenen Seite. Der Schmerz lässt oft augenblicklich nach. Auch für die Hüfte gibt es spezielle Orthesen, die den Bewegungsradius limitieren und das Gelenk nach einer Operation oder bei schwerer Arthrose sichern.
Unsere Füße sind das Fundament des Körpers. Jede Fehlstellung hier wirkt sich direkt auf die Knie- und Hüftgelenke aus. Orthopädische Einlagen, die individuell nach einem Abdruck Ihrer Füße gefertigt werden, können das Fußgewölbe stützen und die Belastungsachse der Beine korrigieren. Einlagen mit einer weichen Fersenbettung dämpfen zudem den harten Stoß beim Fersenauftritt ab, der sonst ungefiltert bis in die Hüfte schießen würde.
Darüber hinaus kann der Orthopädieschuhmacher Ihre normalen Straßenschuhe anpassen (Schuhzurichtung). Eine Pufferabsatz-Einarbeitung oder eine Außen- bzw. Innenranderhöhung der Sohle verändert den Abrollvorgang und entlastet gezielt die arthrotischen Gelenkbereiche. Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Paar Einlagen pro Jahr.
Greifzangen schonen die Gelenke und erleichtern den Alltag enorm.
Arthrose bedeutet nicht nur Schmerzen beim Laufen, sondern oft auch den Verlust der feinen Beweglichkeit. Wenn die Hüfte sich nicht mehr beugen lässt, wird das Anziehen von Socken oder das Aufheben eines heruntergefallenen Schlüssels zur Tortur.
Eine Greifzange (auch Greifhilfe genannt) fungiert als verlängerter Arm. Sie besteht aus einem leichten Aluminiumstab mit einem Griff am oberen Ende und einer gummierten Zange am unteren Ende. Damit können Sie Gegenstände vom Boden aufheben oder aus hohen Schränken holen, ohne sich bücken oder strecken zu müssen. Dies schont die Hüftgelenke enorm.
Ein Strumpfanzieher ist eine geniale Konstruktion aus einer biegsamen Kunststoffschale und zwei Zugbändern. Sie ziehen die Socke über die Schale, lassen diese an den Bändern zu Boden gleiten, schlüpfen mit dem Fuß hinein und ziehen die Socke an den Bändern bequem nach oben – ganz ohne sich nach vorne überbeugen zu müssen. Ergänzt durch einen extralangen Schuhanzieher (Schuhlöffel) meistern Sie das morgendliche Ankleiden wieder völlig autark und schmerzfrei. Viele dieser kleinen Helfer kosten nur wenige Euro und können entweder privat gekauft oder bei entsprechender Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Ein weiteres wichtiges Hilfsmittel für Alleinlebende ist der Hausnotruf. Gerade wenn die Mobilität eingeschränkt ist und das Sturzrisiko steigt, bietet ein wasserdichter Notrufknopf am Handgelenk oder um den Hals die Sicherheit, im Notfall sofort Hilfe rufen zu können. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Grundgebühren von 25,50 Euro für das Basis-Hausnotrufsystem vollständig.
Im Sanitätshaus erhalten Sie die passende Beratung für Ihr Hilfsmittel.
Der Prozess, um ein Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert zu bekommen, ist klar strukturiert. Wenn Sie diese Schritte genau befolgen, steht einer erfolgreichen Bewilligung meist nichts im Wege.
Alles beginnt bei Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt oder Orthopäde). Schildern Sie ihm genau, in welchen Alltagssituationen Sie Schmerzen haben und wie Sie eingeschränkt sind. Der Arzt stellt Ihnen dann eine sogenannte Verordnung über Hilfsmittel (das rosa Rezeptmuster 16) aus. Wichtig für den Erfolg bei der Krankenkasse ist, dass das Rezept so präzise wie möglich ausgefüllt ist. Es sollte nicht nur "Rollator" darauf stehen. Besser ist: "Leichtgewichtrollator aufgrund schwerer Gonarthrose beidseitig, zur Sicherung der Mobilität und Sturzprophylaxe." Im Idealfall notiert der Arzt direkt die siebenstellige Hilfsmittelnummer des gewünschten Produkts sowie die genaue medizinische Diagnose (ICD-10 Code).
Mit dem Rezept gehen Sie nicht direkt zur Krankenkasse, sondern zu einem Vertragspartner Ihrer Kasse. Dies ist meist ein lokales Sanitätshaus oder ein zertifizierter Dienstleister. Legen Sie das Rezept dort vor. Die Fachberater suchen mit Ihnen das passende Hilfsmittel aus, passen es an Ihre Körpermaße an und erklären Ihnen die Funktionsweise. Das Sanitätshaus erstellt dann einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zusammen mit Ihrem Rezept elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie müssen sich um diese Bürokratie meist nicht selbst kümmern.
Die Krankenkasse prüft nun den Antrag. Gesetzlich gelten hier strenge Fristen (die sogenannte Genehmigungsfiktion). Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Wird der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Meldet sich die Kasse innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Hilfsmittel rechtlich als genehmigt. In den meisten Fällen bei Standardhilfsmitteln (wie Toilettensitzerhöhungen oder Rollatoren) erfolgt die Bewilligung jedoch innerhalb weniger Tage problemlos.
Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, bedeutet das nicht, dass das Hilfsmittel für Sie völlig kostenlos ist. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Kostet ein Duschhocker also 60 Euro, zahlen Sie 6 Euro dazu. Kostet ein Elektromobil 2.000 Euro, zahlen Sie maximal 10 Euro dazu.
Es gibt jedoch eine Belastungsgrenze. Sie müssen im Kalenderjahr nicht mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen (für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte) leisten. Für chronisch Kranke (dazu zählen viele Arthrose-Patienten) liegt diese Grenze sogar bei nur 1 Prozent. Sammeln Sie alle Quittungen! Sobald Sie diese Grenze überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen.
Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse einen Antrag ablehnt, oft mit der Begründung, das Hilfsmittel sei "nicht medizinisch notwendig" oder es handele sich um einen "Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens" (die Kasse zahlt z.B. keine normalen orthopädischen Matratzen oder bequemen Sessel). Lassen Sie sich davon nicht entmutigen!
Sie haben das Recht, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt ist kostenlos und oft erfolgreich. Gehen Sie wie folgt vor:
Legen Sie fristwahrend einen formlosen Widerspruch ein ("Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach.").
Bitten Sie die Krankenkasse um die Zusendung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD), falls eines erstellt wurde. So sehen Sie genau, warum abgelehnt wurde.
Sprechen Sie erneut mit Ihrem Arzt. Bitten Sie ihn um ein kurzes, präziseres Attest, das genau erklärt, warum genau dieses Hilfsmittel für Ihre spezielle Arthrose-Situation zwingend erforderlich ist und warum günstigere Alternativen nicht ausreichen.
Reichen Sie diese medizinische Begründung bei der Kasse nach.
In vielen Fällen wird die Entscheidung nach einem gut begründeten Widerspruch revidiert und das Hilfsmittel doch noch bewilligt.
Damit Sie bei der Beantragung Ihrer Hilfsmittel bei Knie- und Hüftarthrose nicht den Überblick verlieren, fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen:
Zuständigkeit klären: Medizinisches Hilfsmittel (ohne Pflegegrad) = Krankenkasse. Wohnumfeldverbesserung (mit Pflegegrad) = Pflegekasse.
Arztbesuch: Rezept ausstellen lassen. Auf eine möglichst genaue Diagnose und idealerweise die Hilfsmittelnummer achten.
Sanitätshaus aufsuchen: Rezept abgeben, beraten lassen und Kostenvoranschlag durch den Anbieter einreichen lassen.
Wirtschaftliche Aufzahlung prüfen: Klären Sie vorab, ob Sie ein Standard-Kassenmodell möchten oder bereit sind, für ein Premium-Modell (z.B. leichterer Rollator) selbst etwas dazuzuzahlen.
Zuzahlungsbefreiung: Quittungen sammeln und prüfen, ob Sie die 1%- oder 2%-Grenze Ihres Einkommens erreicht haben.
Bei Ablehnung: Innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen und eine ärztliche Stellungnahme nachreichen.
Pflegegrad nutzen: Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 4.000 Euro Zuschuss für Umbauten wie Treppenlifte oder Badumbauten sowie 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf zu.
Kniearthrose und Hüftarthrose sind schmerzhafte Begleiter, die den Alltag massiv einschränken können. Doch Sie müssen diese Einschränkungen nicht widerstandslos hinnehmen. Die moderne Orthopädie und Rehatechnik bietet ein breites Arsenal an Hilfsmitteln – von der einfachen Greifzange über die Toilettensitzerhöhung bis hin zum hochmodernen Elektromobil oder Treppenlift. Diese Alltagshelfer sind keine Zeichen von Schwäche, sondern clevere Werkzeuge, die Ihre Gelenke entlasten, Schmerzen reduzieren und Ihnen ein Höchstmaß an Selbstständigkeit bewahren.
Das deutsche Gesundheitssystem unterstützt Sie bei der Anschaffung finanziell stark. Während die gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes die Kosten für medizinische Hilfsmittel übernehmen, springen die Pflegekassen bei Vorhandensein eines Pflegegrades für Pflegehilfsmittel und teure Umbauten ein. Scheuen Sie sich nicht, diese Ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ein offenes Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt ist der erste, entscheidende Schritt auf dem Weg zurück zu mehr schmerzfreier Mobilität und Lebensfreude im Alter.
Alles Wichtige rund um Hilfsmittel bei Arthrose auf einen Blick