Wenn die Krankenkasse einen Antrag ablehnt, haben Betroffene das Recht auf Widerspruch. Sozialverbände und Beratungsstellen empfehlen dies regelmäßig. Doch unsere Analyse von über 1.200 Anträgen zeigt: Die Realität sieht anders aus. Drei Viertel aller Betroffenen verzichten auf den Widerspruch – und wer es versucht, scheitert in 87% der Fälle.
Von 291 abgelehnten oder nur teilweise genehmigten Anträgen legten nur 75 Personen (25,8%) tatsächlich Widerspruch ein. Von den 47 bereits abgeschlossenen Widerspruchsverfahren waren nur 6 erfolgreich – eine Erfolgsquote von 12,8%.
Anders ausgedrückt: Von 100 Menschen, die gegen eine Ablehnung kämpfen, erreichen 87 nichts.
Von 1.222 analysierten Anträgen wurden zwei Drittel vollständig genehmigt. Doch jeder vierte Antrag wurde abgelehnt oder nur teilweise genehmigt – und genau diese Fälle sind der Ausgangspunkt für den Kampf um Widerspruch.
n = 1.222 Anträge
818 Anträge (66,8%) wurden vollständig genehmigt. 160 Anträge (13,1%) wurden abgelehnt und 131 (10,7%) nur teilweise genehmigt. 113 Anträge (9,2%) waren zum Zeitpunkt der Erhebung noch in Bearbeitung.
Was tun Betroffene, wenn ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise genehmigt wird? Die Zahlen sind ernüchternd: Nur jeder Vierte legt tatsächlich Widerspruch ein.
n = 160 Fälle mit Angabe
Von 291 Betroffenen haben nur 75 (25,8%) Widerspruch eingelegt. 45 Personen (15,5%) haben explizit keinen Widerspruch eingelegt. Weitere 40 Personen (13,7%) haben Widerspruch erwogen, aber letztlich nicht eingelegt – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Hürden als zu hoch empfunden werden.
Von den 75 eingelegten Widersprüchen ist ein erheblicher Teil noch nicht entschieden. Aber von den bereits abgeschlossenen Verfahren zeigt sich ein düsteres Bild.
41 Widersprüche (54,7%) wurden ohne Erfolg abgeschlossen. 28 Verfahren (37,3%) laufen noch. Nur 6 Widersprüche (8,0%) waren erfolgreich.
Betrachtet man nur die bereits abgeschlossenen Verfahren (n=47), wird das Ausmaß des Problems deutlich: Die Erfolgsquote liegt bei mageren 12,8%.
n = 47 abgeschlossene Verfahren
Diese Zahlen stehen im krassen Widerspruch zur gängigen Empfehlung "Immer Widerspruch einlegen". 87,2% der Widersprüche scheitern. Die Frage ist: Warum?
Die 45 Personen, die explizit angaben, keinen Widerspruch eingelegt zu haben, nannten folgende Gründe (Mehrfachnennungen möglich):
n = 45, Mehrfachnennungen möglich
"Keine Erfolgsaussicht" ist mit 60% der mit Abstand häufigste Grund. Diese Einschätzung ist – angesichts der tatsächlichen Erfolgsquote von 12,8% – erstaunlich realistisch. Viele Betroffene scheinen intuitiv zu erfassen, dass ihre Chancen gering sind.
Fast jeder Fünfte gibt an, nicht einmal gewusst zu haben, dass Widerspruch möglich ist oder wie das funktioniert. Informationsdefizite sind ein unterschätztes Problem.
Die Erfolgsquote von 12,8% wirft eine fundamentale Frage auf: Sind die ursprünglichen Ablehnungen so gut begründet? Oder gibt es strukturelle Gründe, warum Krankenkassen auch im Widerspruchsverfahren an ihrer Entscheidung festhalten?
Im Widerspruchsverfahren prüft zunächst dieselbe Krankenkasse die Entscheidung noch einmal – nur in einer anderen Abteilung. Der Widerspruchsausschuss besteht zwar aus unabhängigen Mitgliedern, aber die Stellungnahme der Krankenkasse hat erhebliches Gewicht.
Die Logik: Wenn die Krankenkasse im Widerspruch regelmäßig einknicken würde, wäre die ursprüngliche Ablehnungspraxis sinnlos. Die niedrige Erfolgsquote deutet darauf hin, dass restriktive Bewilligungsentscheidungen systematisch verteidigt werden.
Viele Widersprüche bringen keine substanziell neuen Beweise. Ohne zusätzliche ärztliche Stellungnahmen, Gutachten oder präzisere Begründungen bleibt die Entscheidungsgrundlage dieselbe – und damit auch die Entscheidung.
Die Krankenkasse kennt die Rechtslage, die Bewilligungspraxis und die formalen Anforderungen. Die Antragsteller meist nicht. Das führt zu schlecht begründeten, formell fehlerhaften oder argumentativ schwachen Widersprüchen.
Je länger das Verfahren dauert, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene aufgeben. Widerspruchsverfahren dauern Monate, manchmal über ein Jahr. Für Menschen mit akutem Hilfebedarf ist das zu lang.
Unsere Umfrage dokumentiert, wie unterschiedlich Widerspruchsverfahren verlaufen können:
Klage gegen die Ablehnung des Widerspruches beim Sozialgericht. Rechtsstreit gewonnen. Dauerte allerdings 1 Jahr. Die von der Barmer empfohlene Alternative war: VO von Krankengymnastik und Lymphdrainagen. Kostenvergleich: Bewegungstrainer 5.000 Euro – KG und LD 6.000 Euro pro Jahr.
Ein Jahr Verfahren für einen Bewegungstrainer, der langfristig sogar günstiger wäre als die vorgeschlagene Alternative. Der Rechtsstreit wurde gewonnen – aber nur, weil der Betroffene bis zum Sozialgericht gegangen ist.
Zunächst Ablehnung, weil NICHT erfragte Punkte im Gutachten als 'selbstständig möglich' deklariert wurden! [...] Ich habe frustriert 7 Seiten Einspruch zu verschiedenen Punkten des Gutachtens getippt! Dann – überraschend ohne erneutes Gutachten – doch die Genehmigung des höheren Pflegegrades erhalten.
Sieben Seiten detaillierte Widerlegung der MDK-Begutachtung – und dann Genehmigung ohne neue Begutachtung. Das wirft die Frage auf: War die ursprüngliche Ablehnung überhaupt gerechtfertigt?
Ich bin inzwischen 91 Jahre alt und müsste einen Treppenlift haben. Den kann ich mir aber ohne Pflegegrad finanziell nicht leisten. Meinen Antrag auf Pflegegrad habe ich im Mai 2024 gestellt. Es ist mir unbegreiflich, dass in 1 1/2 Jahren das Sozialgericht Itzehoe keine Entscheidung getroffen hat. [...] Ich bin unendlich frustriert und fühle mich nicht ernstgenommen.
Antrag im Mai 2024, Dezember 2025 immer noch keine Entscheidung. Das System ist zu langsam für Menschen, die Hilfe brauchen – jetzt, nicht in 18 Monaten.
Nach 2. Widerspruch kam erneut der MDK, ich bin bettlägerig mit Pflegestufe 3, MDK saß mit dem Rücken zu mir am Tisch mit Notebook, tippte heftig auf die Tastatur, fragte mich, ob ich meine Arme heben kann, tippte wieder auf der Tastatur und sagte: 'das gibt wieder keine Erhöhung.' [...] Nun geht es in die Klage mit dem VdK.
Zwei Widersprüche gescheitert, jetzt der Weg zum Gericht. Der Eindruck: Eine mechanische Abarbeitung statt individueller Begutachtung.
1 Antrag abgelehnt – erst nach Widerspruch erfolgreich.
Zum Beispiel wurden Zuschuss-Anträge für medizinisch erforderliche Maßnahmen im Wohnbereich als 'Schönheitsreparaturen' benannt und abgelehnt und erst nach Widerspruch erst nach langer Zeit genehmigt.
Diese Fälle zeigen: Manche Ablehnungen sind offensichtlich fehlerhaft – werden aber erst im Widerspruch korrigiert. Das bedeutet: Wer nicht widerspricht, bekommt nicht, was ihm zusteht.
Die Zahlen sind eindeutig: Das Widerspruchsverfahren funktioniert nicht als Korrektiv. Statt fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren, verteidigt das System seine ursprünglichen Ablehnungen in 87% der Fälle.
Die Konsequenz: Viele Menschen bekommen nicht die Leistungen, die ihnen zustehen – einfach weil sie den Kampf nicht auf sich nehmen können oder wollen. Das System belohnt nicht das Recht, sondern die Ausdauer.
Die 12,8% erfolgreichen Widersprüche zeigen aber auch: Es gibt Fälle, in denen die Krankenkasse einlenkt. Manche Ablehnungen sind fehlerhaft und werden korrigiert. Manche Menschen kämpfen – und gewinnen.
Sicherstellung der Datenintegrität und statistischen Signifikanz
Für Rückfragen können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben an info@pflege-helfer24.de
Diese Analyse basiert auf 1.224 Umfrageantworten von Personen, die in den letzten zwei Jahren Anträge auf Pflegeleistungen, Hilfsmittel oder Zuschüsse gestellt haben. Die Daten wurden zwischen November und Dezember 2025 erhoben.