Apotheken bieten ab Juli Telemedizin an – Das ändert sich für Patienten
Ein Arztbesuch ohne lange Anfahrtswege und volle Wartezimmer? Was für viele Patienten wie ein ferner Zukunftstraum klang, wird nun Realität. Ab dem 1. Juli 2026 sollen Apotheken in ganz Deutschland die sogenannte assistierte Telemedizin anbieten. Damit übernehmen sie eine neue, zentrale Rolle in der digitalen Gesundheitsversorgung.
Videosprechstunde direkt aus der Apotheke
Das Konzept der assistierten Telemedizin ist so einfach wie innovativ: Patienten, die ärztlichen Rat benötigen, können künftig in den diskreten Beratungsräumen ihrer Vor-Ort-Apotheke an einer Videosprechstunde teilnehmen. Das Apothekenpersonal unterstützt dabei nicht nur bei der technischen Einrichtung, sondern kann auch eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung vornehmen, um das Gespräch mit dem Arzt optimal vorzubereiten.
Laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bietet dieser Service den Patienten eine vertrauliche und sichere Umgebung, um mit einer Arztpraxis zu kommunizieren. Besonders für Menschen, die technisch weniger versiert sind oder weite Wege zum nächsten Arzt scheuen – etwa im ländlichen Raum –, stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar.
Vergütung nach langem Ringen geklärt
Die rechtliche Grundlage für diese Neuerung wurde bereits mit dem Digital-Gesetz (DigiG) geschaffen. Bislang haperte es jedoch an der praktischen Umsetzung, da sich der DAV und der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen nicht auf eine angemessene Vergütung einigen konnten. Ein nun abgeschlossenes Schiedsverfahren hat den Weg endlich frei gemacht.
Für die Bereitstellung der Infrastruktur und die persönliche Assistenz erhalten die Apotheken im ersten Jahr eine Vergütung von 30 Euro pro Fall. In den Folgejahren sinkt dieser Betrag schrittweise ab:
- Ab Juli 2026: 30,00 Euro
- Ab Juli 2027: 25,50 Euro
- Ab Juli 2028: 23,00 Euro
- Ab Juli 2029: 21,50 Euro
Vorteile für Patienten auf einen Blick
Die Einführung der assistierten Telemedizin bringt zahlreiche Vorzüge mit sich, die den Zugang zur medizinischen Versorgung spürbar verbessern sollen:
- Zeitersparnis: Lange Anfahrtswege und kräftezehrende Wartezeiten in der Arztpraxis entfallen.
- Kompetente Begleitung: Das Apothekenpersonal hilft bei technischen Hürden und steht bei Rückfragen sofort zur Verfügung.
- Direkte Versorgung: Ein im Rahmen der Videosprechstunde verschriebenes Medikament (beispielsweise per E-Rezept) kann im Idealfall direkt im Anschluss in der Apotheke eingelöst und mitgenommen werden.
Ein Meilenstein für die Digitalisierung
Vertreter des DAV sehen in dem Beschluss einen wichtigen Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Bevölkerung im Alltag greifbar zu machen. Das Angebot stehe ganz im Zeichen der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums. Bevor der Service jedoch flächendeckend starten kann, muss das Ministerium die getroffene Vereinbarung noch formell passieren lassen – die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Branchenexperten gehen jedoch fest davon aus, dass dem Startschuss im Juli nichts mehr im Wege steht.
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