Macrons Sterbehilfe-Gesetz: Kompromiss im französischen Senat krachend gescheitert

Djamal Sadaghiani
Sterbehilfe in Frankreich: Kompromiss im Senat scheitert

Es ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Vorhaben von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron: die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe. Doch auf dem Weg zur Legalisierung gibt es nun einen massiven Stolperstein. Ein mühsam ausgearbeiteter Kompromiss zur Sterbehilfe ist im französischen Senat vollständig gescheitert.

Domino-Effekt in der Abstimmung

Nachdem die Nationalversammlung – die erste Kammer des französischen Parlaments – dem kontroversen Gesetzentwurf bereits zu Jahresbeginn zugestimmt hatte, lag die Entscheidung beim Senat. Dort herrschte jedoch tiefe Uneinigkeit. Bei einer entscheidenden Plenarsitzung zeigte sich deutlich, dass die Mehrheit der Senatoren nicht von den geplanten Anpassungen überzeugt war.

Das Kernstück des Kompromisses, der sogenannte Artikel 2, wurde mit 151 zu 118 Stimmen abgelehnt. Diese entscheidende Ablehnung löste einen regelrechten Domino-Effekt aus: Bei der Fortsetzung der Abstimmung über die verbleibenden 17 Artikel fiel der gesamte Senatsentwurf endgültig in sich zusammen.

Was der abgelehnte Kompromiss vorsah

Zwei Berichterstatter hatten im Vorfeld versucht, den ursprünglichen Text der Nationalversammlung abzumildern, um eine breitere Zustimmung im konservativer geprägten Senat zu sichern. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassten unter anderem zwei wesentliche Punkte:

  • Begriffsänderung: Das umstrittene „Recht auf Sterbehilfe“ sollte entschärft und stattdessen als „medizinische Sterbehilfe“ bezeichnet werden.
  • Strengere Kriterien: Die Regelung sollte ausschließlich auf schwerkranke Patienten beschränkt werden, deren Prognose bereits auf kurze Sicht ungünstig ist. Der ursprüngliche Entwurf schloss auch Patienten in einem „fortgeschrittenen Stadium“ ein, was den Anwendungsbereich nach Ansicht vieler Kritiker zu weit gefasst hätte.

Wie geht es nun weiter?

Mit dem Scheitern des Kompromisses im Senat ist das Gesetz jedoch nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Die Blockade könnte nun paradoxerweise dazu führen, dass eine weitreichendere Version des Gesetzes in Kraft tritt. Die Nationalversammlung hat nun die Möglichkeit, ihre ursprünglichen und weitreichenderen Formulierungen in einer dritten Lesung endgültig durchzusetzen.

Präsident Macron drängt weiterhin auf eine rasche Umsetzung. Sein erklärtes Ziel ist es, das Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen. Sollte die Nationalversammlung ihren Entwurf durchbringen, könnte in Frankreich künftig die aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen unter strengen Auflagen legalisiert werden – ein historischer Schritt, der auch in Deutschland und ganz Europa aufmerksam beobachtet wird.

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