Digitalisierung gegen Personalmangel: Verbände fordern mutigere Pflegereform
Der Mangel an Fachkräften in der Pflege spitzt sich seit Jahren zu. Um den wachsenden Belastungen im Pflegealltag zu begegnen, plant die Bundesregierung einen neuen gesetzlichen Hebel: Finanzielle Mittel aus vereinbarten, aber dauerhaft unbesetzten Pflegestellen sollen künftig für digitale und technische Assistenzsysteme genutzt werden können. Diese Neuerung ist Teil des aktuellen Referentenentwurfs für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Mehr Spielraum durch Transformationsstellenanteile
Mit der geplanten Transformationsklausel im Paragrafen 113e des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) will die Politik ambulanten und stationären Einrichtungen ermöglichen, personelle Ausfälle durch innovative Technik abzufedern. Kann eine Stelle mangels Bewerbern nicht besetzt werden, verfällt die Vergütung künftig nicht mehr ungenutzt, sondern darf in entlastende Lösungen investiert werden.
Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“, dem unter anderem der Deutsche Pflegerat sowie führende Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Gesundheits-IT angehören, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich als überfällige Weichenstellung. Die Organisationen stellen zugleich klar: Digitale Werkzeuge sollen und können menschliche Pflegekräfte nicht ersetzen. Es gehe vielmehr darum, jene Lücken zu kompensieren, die durch den akuten Mangel an Arbeitskräften bereits heute Realität in vielen Diensten und Heimen sind.
Entlastungspotenziale von Sprachdokumentation bis Sensorik
Die Digitalisierung bietet im Pflegealltag spürbare Entlastungsmöglichkeiten, wenn Systeme prozessorientiert und praxisnah eingeführt werden. Als besonders wirksam gelten dabei:
- Sprachbasierte Dokumentation: Pflegende erfassen Berichte und Vitalwerte direkt per Spracheingabe, was den täglichen Dokumentationsaufwand erheblich senkt.
- Automatisierte Dienst- und Tourenplanung: Intelligente Software optimiert Fahrtwege in der ambulanten Pflege und verteilt Arbeitszeiten verlässlicher.
- Smarte Sensorik: Assistenzsysteme und Sturzsensoren in Bewohnerzimmern erhöhen die Sicherheit Pflegebedürftiger und entlasten insbesondere den Nachtdienst.
- Bürokratieabbau: Digitale Schnittstellen reduzieren zeitraubende manuelle Verwaltungsaufgaben zwischen Kassen, Ärzten und Einrichtungen.
Kritik der Verbände: Zehn-Prozent-Quote greift zu kurz
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung sieht das Verbändebündnis deutlichen Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Entwurf. Ein zentraler Kritikpunkt ist die bisher vorgesehene Begrenzung der Umwidmung: Nach den Plänen des Ministeriums dürfen Einrichtungen lediglich bis zu zehn Prozent der unbesetzten Personalanteile für Technikinvestitionen einsetzen.
Aus Sicht der Branchenvertreter ist diese Quote viel zu niedrig, um wirksame und ganzheitliche Digitalprojekte in den Einrichtungen zu finanzieren. Das Bündnis fordert daher, den Korridor auf mindestens 50 Prozent anzuheben. Zudem fehle es bisher an einer verbindlichen, übergeordneten Gesamtstrategie für die Digitalisierung der Langzeitpflege sowie an langfristigen Regelungen zur Refinanzierung der laufenden IT-Kosten.
Blick auf den demografischen Wandel
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung drängt die Zeit. Bis zum Jahr 2070 wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland Prognosen zufolge auf fast sieben Millionen ansteigen, während gleichzeitig geburtenstarke Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Digitale Technologien werden daher zu einer unverzichtbaren Säule, um die pflegerische Versorgung in Zukunft qualitativ hochwertig und verlässlich sicherzustellen.
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