E-Überweisung wird Pflicht: Das ändert sich beim Arztbesuch ab 2029

Dominik Hübenthal
Elektronische Überweisung ab 2029 Pflicht: Alle Infos zum neuen Gesetz

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem massiven digitalen Umbruch. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) plant tiefgreifende Veränderungen für den Alltag in Arztpraxen und für Millionen von Patienten. Im Zentrum des sogenannten „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ steht das Ende der Zettelwirtschaft: Die elektronische Überweisung (E-Überweisung) und die digitale Terminbuchung sollen zum neuen Standard werden.

Ab 2029: Die elektronische Überweisung wird zur Pflicht

Wer künftig von seinem Hausarzt an einen Spezialisten überwiesen wird, erhält keinen rosa Papierzettel mehr. Der vorläufige Referentenentwurf sieht vor, dass alle vertragsärztlichen Praxen ab dem 1. September 2029 dazu verpflichtet sind, elektronische Überweisungen auszustellen. Die Übermittlung erfolgt dann sicher und direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens.

Für Patienten, die nicht über ein Smartphone verfügen oder die digitale Lösung scheuen, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung. Laut den Plänen des Gesundheitsministeriums können Versicherte weiterhin wählen, ob sie die notwendigen Zugangsdaten für die Facharzt-Überweisung als Papierausdruck oder rein elektronisch erhalten möchten.

Arzttermine bequem per App buchen

Ein weiteres Kernelement der geplanten Reform ist die direkte Terminbuchung über die elektronische Patientenakte (ePA). Ziel ist es, den Zugang zur ambulanten Versorgung deutlich nutzerfreundlicher zu gestalten. Bevor ein Termin gebucht wird, soll über die App zunächst eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Wird ein Behandlungsbedarf festgestellt, können Patienten im Anschluss direkt einen Termin in der Praxis oder für eine Videosprechstunde reservieren.

Was passiert mit den Gesundheitsdaten?

Datenschutz und Datensicherheit spielen bei der Digitalisierung von Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle. Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Automatische Speicherung: Sofern der Versicherte nicht ausdrücklich widerspricht, werden alle Daten zur E-Überweisung automatisch in der persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt.
  • Löschfristen: Um Datenmüll zu vermeiden und den Datenschutz zu wahren, sollen Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung nach genau 100 Tagen automatisch gelöscht werden.
  • Sicherheitsprüfungen: Die Gesellschaft für Telematik (Gematik) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden externe Gutachten beauftragen, um die IT-Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Systeme kontinuierlich zu überprüfen.

Weniger Wartezeit, mehr Behandlungszeit

Das Gesundheitsministerium verspricht sich von der Reform spürbare Entlastungen für das medizinische Personal und die Patienten. Durch den beschleunigten Informationsaustausch, insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten, sollen die Wartezeiten am Praxistresen signifikant sinken. Medizinische Fachangestellte müssen künftig weniger Überweisungsscheine manuell einscannen oder abtippen, was wertvolle Zeit für die eigentliche Patientenbetreuung freisetzt.

Mit der Verpflichtung zur E-Überweisung ab 2029 und der tiefen Integration in die ePA-App unternimmt Deutschland einen entscheidenden Schritt hin zu einem modernisierten, digital gestützten Primärversorgungssystem. Bis die flächendeckende Infrastruktur lückenlos steht, bleibt den Praxen und Softwareherstellern nun noch ausreichend Zeit für die technische Umsetzung.

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