Gesundheitsämter in Gefahr? Länder fordern den Bund zur Krisen-Vorsorge auf
Die deutschen Bundesländer schlagen Alarm: Um in künftigen Krisen handlungsfähig zu bleiben, muss der Bund weiterhin finanzielle und strukturelle Verantwortung übernehmen. Im Zentrum der jüngsten Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) steht vor allem die Zukunft des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sowie die Vorbereitung auf mögliche Zivilschutzfälle.
Droht den Gesundheitsämtern der personelle Kahlschlag?
Der im Jahr 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossene "Pakt für den ÖGD" war ein entscheidender Meilenstein, um die Gesundheitsämter während und nach der Coronapandemie zu modernisieren und personell aufzustocken. Wie die Gesundheitsminister der Länder nun betonten, war die Umsetzung ein voller Erfolg. Doch es droht ein drastischer Rückschlag: Die Bundesfinanzierung läuft Ende 2026 aus. Bislang hat der Bund mehrfach signalisiert, das milliardenschwere Programm nicht verlängern zu wollen.
Die Länder fordern die Bundesregierung nun unmissverständlich auf, sich weiterhin an der Finanzierung zu beteiligen. Ohne eine Anschlussstrategie könnten tausende geschaffene Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder wegfallen – ein fatales Signal für die Krisenresilienz und den Bevölkerungsschutz in Deutschland.
Zivilschutz: Neue Regeln für Blutspenden im Krisenfall
Ein weiterer drängender Punkt auf der Agenda der Gesundheitsministerkonferenz war die Vorbereitung auf ernsthafte Krisen- und Zivilschutzszenarien. Die Ministerinnen und Minister weisen darauf hin, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend angepasst werden müssen, um im Ernstfall fatale Engpässe zu vermeiden.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Versorgung mit Blutprodukten. Die Länder fordern, notwendige Maßnahmen zu identifizieren, um den absehbar hohen Bedarf an Verbrauchsmaterialien und Geräten im Krisenfall decken zu können. Zudem soll geprüft werden, ob die strengen Kriterien für die Spenderauswahl im Notfall gelockert werden können. Eine weitere Überlegung: Die bei den Streitkräften bereits erprobte Vollblut- beziehungsweise "Warmblutspende" könnte künftig auch im zivilen Umfeld zugelassen werden, um die Versorgung von Verletzten in extremen Ausnahmesituationen zu sichern.
Arzneimittelversorgung: Weniger Bürokratie für die Pharmaindustrie
Um die allgemeine Versorgungssicherheit mit Medikamenten zu stärken, nehmen die Länder auch die europäische Ebene in den Blick. Sie regen an, bürokratische Hürden für die Pharmaindustrie abzubauen. Laut den Gesundheitsministern fehle auf EU-Ebene oft das Verständnis für das föderale Arzneimittelüberwachungssystem in Deutschland. Hier müsse der Bund stärker in Brüssel intervenieren, um praxistaugliche Lösungen zu erwirken, die den Pharmastandort Deutschland und die Medikamentenverfügbarkeit für Patientinnen und Patienten langfristig sichern.
Fazit: Der Bund ist am Zug
Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz machen deutlich: Krisenprävention gibt es nicht zum Nulltarif. Ob bei der Sicherung der Gesundheitsämter, der Vorbereitung auf Zivilschutzfälle oder der Medikamentenversorgung – die Länder sehen die Bundesregierung in der Pflicht, dauerhafte und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, bevor die nächste Krise eintritt.
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