Kaltes Wasser reicht völlig: RKI kippt Warmwasser-Pflicht für Kliniken

Benedikt Hübenthal
Medizinisches Händewaschen: RKI streicht Warmwasser-Pflicht

Ein tiefer Griff in die Gewohnheiten des medizinischen Alltags: Wer in einer Klinik, Pflegeeinrichtung oder Praxis arbeitet, für den gehört das regelmäßige Händewaschen zur absoluten Routine. Bislang galt dabei die ungeschriebene – und oft auch vorgeschriebene – Regel, dass angenehm warmes Wasser aus dem Hahn fließen muss. Doch damit ist jetzt Schluss. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Vorgaben grundlegend überarbeitet und stellt klar: Kaltes Wasser reicht für die medizinische Händehygiene vollkommen aus.

Wissenschaft belegt: Die Temperatur ist nebensächlich

Wie aus dem aktuellen Epidemiologischen Bulletin des RKI hervorgeht, hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ihre Empfehlungen zur Händehygiene in Gesundheitseinrichtungen angepasst. Der Kern der neuen Richtlinie: Ein medizinischer Handwaschplatz muss künftig nur noch über einen Zulauf für kaltes Wasser in Trinkwasserqualität verfügen. Warmes Wasser ist schlichtweg nicht mehr erforderlich.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine klare wissenschaftliche Evidenz. Laut internationalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie den US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) hat die Wassertemperatur keinen nennenswerten Einfluss darauf, wie effektiv Erreger von den Händen abgewaschen werden. Viel entscheidender für die Keimreduktion sind andere Faktoren:

  • Die Dauer des Händewaschens
  • Die richtige Waschtechnik
  • Die Qualität des Wassers und der verwendeten Handwaschpräparate

Schluss mit der alten TRBA 250-Regelung

Bisher richteten sich viele Einrichtungen nach den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250). Diese schrieben vor, dass Handwaschplätze für medizinisches Personal zwingend mit warmem und kaltem Wasser ausgestattet sein müssen. Diese Vorgabe gilt nun als überholt. Für Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen bedeutet das eine enorme Erleichterung, insbesondere bei Neu- und Umbauten, da aufwendige Warmwasserinstallationen an jedem Waschbecken entfallen können.

Die Vorteile von kaltem Wasser

Der Verzicht auf warmes Wasser bringt nicht nur bauliche Erleichterungen mit sich, sondern bietet gleich mehrere handfeste Vorteile für das Personal und die Umwelt:

  • Besserer Hautschutz: Häufiges Waschen mit warmem Wasser entzieht der Haut wichtige Fette und fördert das Austrocknen. Kaltes Wasser ist deutlich schonender und kann berufsbedingten Hauterkrankungen bei Pflegekräften und Ärzten vorbeugen.
  • Nachhaltigkeit und Kostenersparnis: Das ständige Erhitzen von Wasser für Tausende von Handwaschvorgängen am Tag verbraucht immense Mengen an Energie. Der Umstieg auf Kaltwasser verbessert die Ökobilanz der Einrichtungen drastisch und senkt die Energiekosten.
  • Weniger Keime in den Leitungen: Warmwassersysteme sind anfälliger für das Wachstum von Bakterien, wie beispielsweise Legionellen. Reine Kaltwasserleitungen minimieren dieses mikrobielle Risiko in Gesundheitseinrichtungen erheblich.

Desinfektion bleibt das Maß aller Dinge

Trotz der neuen Empfehlungen zum Händewaschen erinnert das RKI an den wichtigsten Grundsatz der Infektionsprävention: Die hygienische Händedesinfektion bleibt die absolute Basismaßnahme in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Das Händewaschen dient lediglich als gezielte Ergänzung – beispielsweise bei sichtbaren Verschmutzungen, nach dem Toilettengang oder bei speziellen Erregern, die durch alkoholische Präparate nicht abgetötet werden.

Für Pflegekräfte und medizinisches Personal bedeutet die neue Regelung vor allem eines: Eine Umgewöhnung am Waschbecken. Doch der kurze Kälteschock an den Händen schützt nicht nur die eigene Haut, sondern schont auch das Klima – ohne dabei Abstriche bei der Patientensicherheit zu machen.

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