Hoffnung für Nierenkranke: Bundesrat macht Weg für Überkreuz-Organspenden frei
Es ist ein Meilenstein für die Transplantationsmedizin in Deutschland: Der Bundesrat hat einer weitreichenden Änderung des Transplantationsgesetzes zugestimmt. Im Zentrum der Reform, die bereits Ende März vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, steht die Zulassung der sogenannten Überkreuz-Lebendnierenspende. Für Tausende schwer kranke Patienten bedeutet dieser Schritt neue Hoffnung auf ein lebensrettendes Organ.
Was ist eine Überkreuz-Lebendnierenspende?
Bisher war die Rechtslage in Deutschland streng: Eine Lebendorganspende war nur zwischen Personen erlaubt, die sich offenkundig sehr nahestehen, wie etwa Ehepartner, Eltern oder Geschwister. Oft scheiterte die lebensrettende Spende jedoch an der Biologie – etwa wenn die Blutgruppe oder die Gewebemerkmale von Spender und Empfänger nicht kompatibel waren.
Genau hier setzt das neue Gesetz an. Künftig können inkompatible Spender-Empfänger-Paare mit anderen Paaren zusammengebracht werden, denen es ähnlich geht. Passen die medizinischen Parameter "über Kreuz", können die Organe getauscht werden. Das bedeutet: Der Spender aus Paar A spendet seine Niere an den Empfänger aus Paar B und umgekehrt. Das emotionale Näheverhältnis innerhalb des jeweiligen Ursprungspaares bleibt dabei weiterhin eine zwingende Voraussetzung, die Paare untereinander müssen sich jedoch nicht kennen.
Anonyme Spenden werden legalisiert
Neben der Überkreuzspende bringt das Gesetz eine weitere wesentliche Neuerung: die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende. Zukünftig ist es in Deutschland erlaubt, eine Niere aus rein altruistischen Motiven an eine völlig unbekannte Person zu spenden. Die spendende Person hat dabei keinen Einfluss darauf, wer das Organ erhält. Die Vergabe erfolgt strikt nach medizinischen Kriterien und unter Wahrung absoluter Anonymität.
Zentrales Vermittlungsprogramm im Aufbau
Um diese neuen Spendenformen sicher und transparent zu organisieren, wird ein nationales Programm aufgebaut. Eine zentrale Stelle wird die medizinischen Daten sammeln und die Vermittlung der Organe koordinieren. Die Entnahme und Übertragung der Nieren wird dann gemeinschaftlich von den beteiligten Transplantationszentren organisiert.
Mehr Schutz und Begleitung für Organspender
Der Schutz der Spenderinnen und Spender hat bei der Reform oberste Priorität. Das neue Gesetz sieht vor, dass:
- eine unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation vor jeder Spende verpflichtend ist.
- die Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess hinweg – davor, währenddessen und danach – individuell betreut werden.
- Lebendspender, die später im Leben selbst eine Spenderniere benötigen, bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Organen angemessen und bevorzugt berücksichtigt werden.
Ein Lichtblick auf der Warteliste
Der Bedarf an Spenderorganen in Deutschland ist enorm. Laut Angaben des Deutschen Bundestages warteten Ende des vergangenen Jahres mehr als 6.200 Menschen auf eine rettende Niere. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein postmortal gespendetes Organ beträgt oft bis zu acht Jahre – eine zermürbende Zeit, die für viele Patienten von der Dialyse, starken körperlichen Einschränkungen und sozialer Belastung geprägt ist.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium eröffnet die Neuregelung den Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen, die international schon lange erfolgreich etabliert sind. Experten hoffen nun, dass durch die neuen Möglichkeiten der Lebendspende die Zahl der erfolgreichen Transplantationen signifikant steigen wird, wodurch die Wartelisten entlastet und vor allem Leben gerettet werden können.
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