Kassen zahlen Lungenkrebs-Screening für Raucher ab April
Ab dem 1. April 2026 tritt eine bedeutende Neuerung in der deutschen Gesundheitsversorgung in Kraft: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine gezielte Lungenkrebs-Früherkennung. Dieses Angebot richtet sich speziell an eine Hochrisikogruppe und soll helfen, bösartige Tumore in einem frühen, deutlich besser behandelbaren Stadium zu entdecken.
Wer hat Anspruch auf die neue Untersuchung?
Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) richtet sich das neue Screening-Programm an Personen mit einem besonders hohen Risiko für Lungenkrebs. Konkret umfasst die eng definierte Zielgruppe:
- Aktive starke Raucher
- Ehemalige starke Raucher
- Personen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren
Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte langjährige und intensive Raucherhistorie. Wer diese Kriterien erfüllt, hat fortan alle zwölf Monate Anspruch auf die präventive Untersuchung.
Wie funktioniert das Screening?
Für die Früherkennung wird die sogenannte Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) eingesetzt. Im Gegensatz zum klassischen Röntgenbild der Lunge liefert diese hochmoderne Methode detaillierte dreidimensionale Schichtaufnahmen des Lungengewebes. Der große Vorteil: Die Strahlenbelastung ist dabei signifikant geringer als bei einem herkömmlichen CT. Auf diese Weise können selbst kleinste Gewebeveränderungen oder Rundherde in der Lunge frühzeitig und schonend sichtbar gemacht werden, noch bevor sie Beschwerden verursachen.
Ein Meilenstein in der Krebsvorsorge
Der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses markiert einen wichtigen Schritt für die präventive Medizin in Deutschland. Bislang wurde Lungenkrebs in vielen Fällen erst in fortgeschrittenen Stadien entdeckt, da die Erkrankung lange Zeit keine oder nur sehr unspezifische Symptome wie Husten oder leichte Atemnot verursacht. Durch die nun eingeführte regelmäßige Kontrolle der Risikogruppe erhoffen sich Onkologen und Gesundheitsexperten eine deutliche Senkung der Sterblichkeitsrate.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Da die entsprechenden Vergütungsziffern für Arztpraxen pünktlich zum 1. April 2026 in Kraft treten, ist die flächendeckende Versorgung ab diesem Datum gesichert. Interessierte Patientinnen und Patienten sollten sich zeitnah an ihre hausärztliche oder lungenfachärztliche Praxis wenden. In einem Beratungsgespräch kann individuell geklärt werden, ob die genauen Kriterien für die Zielgruppe erfüllt sind und eine Überweisung zur Niedrigdosis-Computertomografie ausgestellt werden kann.
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