Leben retten per Gesetz: Ärztekammer fordert radikalen Wechsel bei der Organspende
Jedes Jahr hoffen tausende schwer kranke Menschen in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Doch die Wartelisten sind lang und die Zahl der tatsächlichen Spender reicht bei Weitem nicht aus, um den enormen Bedarf zu decken. Angesichts dieser anhaltenden Krise schlägt die Ärztekammer Niedersachsen nun Alarm. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, fordert die Kammerversammlung einen drastischen Kurswechsel in der Gesetzgebung: die flächendeckende Einführung der sogenannten Widerspruchslösung.
Die Lücke zwischen Bereitschaft und Umsetzung
Die aktuelle Situation in der Transplantationsmedizin ist von einem tragischen Paradoxon geprägt. Repräsentative Umfragen zeigen immer wieder, dass eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung dem Thema Organspende sehr aufgeschlossen gegenübersteht. Etwa 84 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten die Spende nach dem Tod. Dennoch bleibt die Zahl der dokumentierten Zustimmungen erschreckend niedrig.
Wie die Ärztekammer Niedersachsen mitteilt, verzeichnete Deutschland im Jahr 2025 zwar mit 985 Spenderinnen und Spendern den höchsten Stand seit über einem Jahrzehnt. Dieser leichten Besserung stehen jedoch mehr als 8.200 Patientinnen und Patienten gegenüber, die dringend auf ein Organ angewiesen sind. Die Diskrepanz zwischen der grundsätzlichen Spendenbereitschaft und den fehlenden Organspendeausweisen kostet im schlimmsten Fall Menschenleben.
Was bedeutet die Widerspruchslösung?
Bislang gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten aktiv zugestimmt hat – beispielsweise über einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Liegt keine Dokumentation vor, müssen die ohnehin schwer belasteten Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.
Die von der Ärztekammer geforderte Widerspruchslösung dreht dieses Prinzip um:
- Automatische Zustimmung: Grundsätzlich gilt jeder Bürger als potenzieller Organspender.
- Aktiver Widerspruch: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten in einem Register festhalten.
- Entlastung der Angehörigen: Familienmitglieder müssen in den schwersten Stunden der Trauer keine mutmaßlichen Entscheidungen mehr über eine Spende treffen, sofern der Wille klar dokumentiert ist.
Ärztekammer appelliert an die Politik
Dr. Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, macht deutlich, dass viele Menschen der Organspende zwar positiv gegenüberstehen, diesen Willen jedoch schlichtweg nicht festhalten. Genau hier liege das Problem, weshalb es zu deutlich weniger Transplantationen komme, als theoretisch möglich wären. Die Widerspruchslösung würde den Bürgerinnen und Bürgern den bürokratischen Aufwand abnehmen und die persönliche Spendenbereitschaft automatisch nutzbar machen.
Gleichzeitig räumt die Kammerpräsidentin mit bestehenden Ängsten auf. Der individuelle Wille des Patienten bleibe stets das höchste Gut. Auch bei einer Widerspruchslösung stehe es jedem Menschen völlig frei, sich gegen eine Spende zu entscheiden. Die Ärztekammer appelliert nun eindringlich an den Bundestag, den Weg für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren freizumachen. Nach jahrelangen Debatten sei es an der Zeit, mutige Schritte zu gehen, um die Versorgungslücke zu schließen und das Überleben tausender Wartepatienten zu sichern.
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