Masken-Debakel: Gericht verurteilt Bund zu 350-Millionen-Euro-Nachzahlung
Die hastige Beschaffung von Schutzausrüstung zu Beginn der Corona-Pandemie entwickelt sich für die Bundesrepublik Deutschland zu einem immensen finanziellen Bumerang. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt nun, wie teuer die damaligen Zusagen den Steuerzahler noch zu stehen kommen könnten.
Drastische Erhöhung der Zahlungssumme
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Bund dazu verpflichtet, einem auf Mallorca ansässigen Maskenhändler eine gewaltige Summe nachzuzahlen. Während das Landgericht Bonn in der Vorinstanz dem Kläger noch rund 33 Millionen Euro zugesprochen hatte, korrigierte das OLG Köln diesen Betrag drastisch auf etwa 220 Millionen Euro nach oben.
Doch damit nicht genug: Hinzu kommen gewaltige Verzugszinsen in Höhe von schätzungsweise über 120 Millionen Euro, die täglich weiter anwachsen. Insgesamt beläuft sich der mögliche finanzielle Schaden allein in diesem Einzelfall auf fast 350 Millionen Euro.
Das umstrittene "Open-House-Verfahren"
Die Wurzeln dieses Rechtsstreits liegen im Frühjahr 2020. Das Bundesgesundheitsministerium suchte händeringend nach Schutzmaterial und wählte einen unüblichen Beschaffungsweg. Beim sogenannten Open-House-Verfahren wurde allen Lieferanten ein fester Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske zugesichert – ohne eine Deckelung der Gesamtmenge oder eine Begrenzung der Anbieterzahl.
- Enorme Resonanz: Aufgrund des überaus lukrativen Angebots meldeten sich weitaus mehr Händler, als vom Ministerium erwartet worden war.
- Verweigerte Abnahme: Als sich der Markt beruhigte und die regulären Preise fielen, verweigerte der Bund vielen Lieferanten die Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware. Als Begründung wurden oft angebliche Qualitätsmängel oder Fristversäumnisse angeführt.
- Klagewelle: Zahlreiche betroffene Unternehmen zogen daraufhin vor Gericht, um ihre vertraglich zugesicherten Gelder einzufordern.
Ein Milliardenrisiko für den Bundeshaushalt
Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat Revision eingelegt, sodass nun der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort haben wird. Für den Bund steht dabei enorm viel auf dem Spiel. Sollte der BGH die Linie des Kölner Oberlandesgerichts bestätigen, könnte dies eine verheerende Signalwirkung für dutzende weitere noch anhängige Verfahren haben.
Schätzungen zufolge belaufen sich die Gesamtforderungen aller klagenden Maskenhändler auf rund 2,3 Milliarden Euro. Inklusive der stetig wachsenden Verzugszinsen könnte das finanzielle Risiko für den Bund im schlimmsten Fall auf bis zu vier Milliarden Euro ansteigen. Ein juristischer und finanzieller Kraftakt, der die Kassen der Bundesrepublik noch auf Jahre empfindlich belasten dürfte.
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