Mehr Verantwortung: Brandenburg prüft neue Befugnisse für Rettungssanitäter

Benedikt Hübenthal
Rettungssanitäter in Brandenburg: Bald heilkundliche Maßnahmen erlaubt?

Der Rettungsdienst in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen: Steigende Einsatzzahlen, Personalmangel und eine zunehmende Belastung der Notaufnahmen prägen den Alltag der Einsatzkräfte. Um das System zu entlasten und die Versorgung von Patienten zu optimieren, rückt in Brandenburg nun eine mögliche Kompetenzerweiterung für Rettungssanitäter in den Fokus. Konkret geht es um die Frage, ob diese künftig auch heilkundliche Maßnahmen ergreifen dürfen.

Die aktuelle Rechtslage: Strenge Vorgaben durch das NotSanG

Bislang ist die Verteilung der medizinischen Befugnisse im Rettungswesen klar geregelt. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Brandenburger Gesundheitsministeriums dürfen heilkundliche Maßnahmen gemäß dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ausschließlich von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern durchgeführt werden. Diese hoch qualifizierten Fachkräfte durchlaufen eine dreijährige Ausbildung und dürfen auf Basis von Standard-Arbeitsanweisungen (SAA) bestimmte ärztliche Tätigkeiten eigenverantwortlich übernehmen.

Für Rettungssanitäter, deren Ausbildung mit in der Regel 520 Stunden deutlich kürzer ausfällt, gibt es derzeit keine rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige fachliche Delegationen. Sie unterstützen primär die Notfallsanitäter oder übernehmen den qualifizierten Krankentransport. Doch genau hier könnte sich bald etwas Grundlegendes ändern.

Neues Curriculum für den Notfallkrankenwagen in Arbeit

Im Zentrum der aktuellen Überlegungen steht der sogenannte Notfallkrankenwagen (N-KTW), der standardmäßig mit zwei Rettungssanitätern besetzt ist. Das Brandenburger Gesundheitsministerium bestätigte, dass derzeit intensiv geprüft wird, ob diesen Einsatzkräften künftig bestimmte heilkundliche Maßnahmen gelehrt und übertragen werden können.

Um dies in die Praxis umzusetzen, bedarf es rechtssicherer und klarer Ausbildungsstrukturen. Aus diesem Grund erarbeitet der Landesverband Ärztliche Leitungen Rettungsdienst im Land Brandenburg aktuell in enger Zusammenarbeit mit den Schulen für Notfallsanitäter ein neues, maßgeschneidertes Curriculum.

Mögliche Vorteile der Kompetenzerweiterung

Sollte die Prüfung positiv ausfallen und das neue Ausbildungsmodul etabliert werden, könnte dies weitreichende positive Effekte auf die Notfallversorgung haben:

  • Schnellere Hilfe vor Ort: Rettungssanitäter könnten bei bestimmten, klar definierten Notfällen eigenständig lebensrettende oder lindernde Maßnahmen ergreifen, bis ein Notarzt oder ein Notfallsanitäter eintrifft.
  • Entlastung des Rettungssystems: Durch die Aufwertung der Rettungssanitäter könnten höher qualifizierte Rettungsmittel wie der Rettungstransportwagen (RTW) gezielter für schwerwiegende, lebensbedrohliche Einsätze vorgehalten werden.
  • Aufwertung des Berufsbildes: Mehr Verantwortung und erweiterte medizinische Kompetenzen machen den Beruf des Rettungssanitäters attraktiver und bieten neue Perspektiven.

Ein Baustein der großen Notfallreform?

Die Diskussion in Brandenburg reiht sich nahtlos in die bundesweiten Bemühungen um eine umfassende Reform der Notfallversorgung ein. Erst im April 2026 hat das Bundeskabinett weitreichende Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, um die Sektorengrenzen zwischen ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Leistungen aufzubrechen und den Rettungsdienst als eigenständige medizinische Leistung im Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern.

Ob und wann die Rettungssanitäter in Brandenburg tatsächlich erweiterte heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen, hängt nun von den Ergebnissen der aktuellen Prüfung und der Fertigstellung des Curriculums ab. Klar ist jedoch: Die Bereitschaft, bestehende Strukturen zu überdenken und an die realen Bedürfnisse der Notfallmedizin anzupassen, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Patientenversorgung.

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