Osteopathie-Allianz schlägt Alarm: Klares Berufsgesetz gefordert – Kritik am IGeL-Monitor
Die Osteopathie erfreut sich in Deutschland enormer Beliebtheit, doch auf politischer und wissenschaftlicher Ebene brodelt es. Die sogenannte Osteopathie-Allianz, ein Zusammenschluss des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. und des Bundesverbandes Osteopathie (BVO) e.V., übt massiven Druck auf die Bundesregierung aus. Ihre zentrale Forderung: Die zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarten Auftrags zur Schaffung eines Berufsgesetzes für die Osteopathie. Gleichzeitig wehren sich die Verbände vehement gegen die jüngste Bewertung des IGeL-Monitors zum Thema Kreuzschmerzen.
Forderung nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen
Bislang ist die Osteopathie in Deutschland nicht als eigenständiger Beruf mit einer einheitlichen, staatlich geregelten Ausbildung anerkannt. Die Osteopathie-Allianz pocht nun auf die Einlösung des politischen Versprechens. Ein eigenes Berufsgesetz diene in erster Linie der Patientensicherheit und dem Verbraucherschutz. Laut den Verbänden ist ein solches Gesetz nicht das Ende einer Entwicklung, sondern vielmehr die zwingende Voraussetzung, um die Ausbildung zu standardisieren und eine solide Forschungsinfrastruktur aufzubauen.
Scharfe Kritik am IGeL-Monitor
Ein weiterer Auslöser für den aktuellen Vorstoß ist die kürzlich veröffentlichte Bewertung des IGeL-Monitors, der vom Medizinischen Dienst Bund betrieben wird. Der Monitor hatte den Nutzen von osteopathischen Behandlungen bei unspezifischen Kreuzschmerzen abermals als „unklar“ eingestuft. Zur Begründung hieß es, die vorliegenden Studien würden weder einen klaren Nutzen noch einen Schaden belegen.
Die Osteopathie-Allianz wirft dem IGeL-Monitor nun gravierende methodische Schwächen vor. Konkret bemängeln VOD und BVO:
- Unzureichende Recherche: Die Literaturrecherche sei viel zu eng gefasst gewesen. Wichtige osteopathiespezifische Datenbanken seien bei der Bewertung schlichtweg ignoriert worden.
- Fehlende Differenzierung: Der Monitor unterscheide nicht ausreichend zwischen einer „geringen Evidenzqualität“ in Studien und einer tatsächlichen „fehlenden Wirksamkeit“ der Therapie.
- Verzerrtes Bild: Durch das Auslassen wesentlicher Teile der verfügbaren Evidenz entstehe ein unvollständiges und negatives Bild der Behandlungserfolge.
Evidenz braucht Struktur
Die Verbände argumentieren, dass die vom IGeL-Monitor geforderte, belastbare klinische Evidenz erst dann in vollem Umfang erbracht werden könne, wenn die institutionellen Grundlagen durch ein Berufsgesetz geschaffen seien. Wer evidenzbasierte Nachweise fordere, müsse der Disziplin auch den rechtlichen Rahmen geben, um diese systematisch zu erforschen.
Was bedeutet das für Patienten?
Unspezifische Kreuzschmerzen sind ein echtes Volksleiden und einer der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeit. Viele Patienten suchen Linderung in der Osteopathie und nehmen die Kosten als Selbstzahlerleistung in Kauf. Obwohl der IGeL-Monitor den Nutzen als „unklar“ bewertet, bezuschussen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die osteopathische Behandlung weiterhin freiwillig. Für Patientinnen und Patienten bleibt zu hoffen, dass eine baldige gesetzliche Regelung nicht nur die Ausbildungsqualität sichert, sondern auch mehr Klarheit in der wissenschaftlichen Bewertung schafft.
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