Patienten-Steuerung per App: KBV und GKV planen digitale Bedarfseinschätzung

Djamal Sadaghiani
Digitale Bedarfseinschätzung: GeDIG plant Patienten-Steuerung per App

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems nimmt weiter an Fahrt auf. Ein aktualisierter Referentenentwurf für das sogenannte „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) sieht eine weitreichende Neuerung für Patientinnen und Patienten vor: die Einführung einer digitalen Bedarfseinschätzung. Ziel ist es, Erkrankte künftig zielgerichteter und schneller in die richtige Versorgungsebene zu leiten.

KBV und GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen definieren

Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband in die Pflicht genommen. Sie sollen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Regelung die genauen Anforderungen an das elektronische System erarbeiten. Dabei geht es um ein standardisiertes Instrument, das gesundheitliche Beschwerden strukturiert erfasst und die medizinische Dringlichkeit einschätzt.

Der Weg in die richtige Versorgung

Das System soll Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, die für sie am besten geeignete Anlaufstelle zu finden. Je nach Schwere und Art der Symptome erfolgt eine Zuordnung in eine von drei Ebenen:

  • Notfallversorgung
  • Akutversorgung
  • Ambulante Regelversorgung (z. B. Haus- oder Facharzt)

Durch diese Vorab-Einschätzung erhofft man sich eine spürbare Entlastung der Notaufnahmen und eine effizientere Terminvergabe in den Arztpraxen.

Barrierefreiheit und Evidenz als Grundpfeiler

Die Vorgaben an das neue System sind streng. Die Erhebung und Auswertung der Daten muss zwingend evidenzbasiert und leitliniengestützt erfolgen. Um niemanden von der Nutzung auszuschließen, sieht der Entwurf vor, dass die Anwendung diskriminierungs- und barrierefrei gestaltet wird. Zudem muss sie in verschiedenen Sprachen verfügbar und alternativ auch telefonisch nutzbar sein.

Nicht nur die Versicherten selbst sollen das Instrument bedienen können. Auch gesetzlich beauftragte Vertreter, Vertrauenspersonen oder medizinisches Fachpersonal sollen die Möglichkeit haben, die Einschätzung für Dritte durchzuführen.

Breite Beteiligung im Gesundheitswesen

Um eine hohe Qualität und Akzeptanz der digitalen Bedarfseinschätzung sicherzustellen, sollen zahlreiche Akteure des Gesundheitswesens in den Entwicklungsprozess eingebunden werden. Bevor die finale Vereinbarung dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt wird, müssen unter anderem folgende Institutionen konsultiert werden:

  • Maßgebliche medizinische Fachgesellschaften
  • Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Gematik und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
  • Patientenorganisationen

Mit dem GeDIG-Gesetzentwurf wird deutlich: Die elektronische Patientensteuerung soll künftig eine zentrale Rolle in der medizinischen Primärversorgung spielen. Wann genau das Gesetz in Kraft tritt und die einjährige Frist für KBV und GKV beginnt, bleibt im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

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