Patientendaten in Gefahr: Ärztevertreterin warnt vor "Überwachungssystem" durch Krankenkassen

Dominik Hübenthal
GeDIG-Kritik: KBV warnt vor Datennutzung durch Krankenkassen

Das geplante "Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" (GeDIG) sorgt für heftigen Gegenwind aus der Ärzteschaft. Im Zentrum der aktuellen Kritik steht die Ausweitung der Befugnisse für Krankenkassen im Umgang mit sensiblen Patientendaten. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), fand auf der jüngsten KBV-Vertreterversammlung deutliche Worte und warnte eindringlich vor einem "krankenkassengesteuerten Überwachungssystem".

"Ein gefährlicher Irrweg": Die neuen Pläne des Gesundheitsministeriums

Der aktuelle Gesetzentwurf aus dem von Nina Warken (CDU) geführten Bundesgesundheitsministerium sieht vor, dass Krankenkassen künftig nicht nur auf die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen können. Mit Einwilligung der Versicherten sollen sie zudem die Möglichkeit erhalten, zusätzliche personenbezogene Daten zu erheben – etwa zu individuellen Lebensstilfaktoren oder speziellen Risikoprofilen.

Für Sibylle Steiner ist diese Entwicklung ein massiver Fehler. Sie bezeichnete die Pläne als "Irrweg", der umgehend gestoppt werden müsse. Die große Sorge der Ärzteschaft: Krankenkassen könnten sich unter dem Deckmantel der Prävention und Datenanalyse immer stärker in die eigentliche medizinische Behandlung einmischen. Dabei würden oftmals wissenschaftliche Evidenz sowie grundlegende datenschutzrechtliche Bedenken ignoriert.

Vertrauen zwischen Arzt und Patient in Gefahr

Ein zentraler Kritikpunkt der KBV ist der drohende Vertrauensverlust. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient basiert traditionell auf absoluter Verschwiegenheit und tiefem Vertrauen. Laut Steiner stören die Krankenkassen diese sensible Beziehung empfindlich, wenn sie sich als datensammelnde Instanz zwischen die Behandelnden und die Patienten drängen.

  • Keine Überwachung: Das deutsche Gesundheitssystem benötige keine Kassen, die als Überwachungsinstanzen agieren und Behandlungspfade diktieren.
  • Datenschutz: Die Erhebung und Auswertung zusätzlicher Gesundheitsdaten durch Versicherungen weckt massive datenschutzrechtliche Bedenken.
  • Fokus auf Behandlung: Medizinische Entscheidungen gehören in ärztliche Hand, nicht in die von Datenanalysten der Krankenkassen.

Lichtblicke im GeDIG: eÜberweisung und die Rolle der 116117

Trotz der scharfen Kritik gibt es auch positive Aspekte im neuen Digitalgesetz, die von der Ärzteschaft anerkannt werden. So begrüßte Steiner ausdrücklich, dass das Bundesgesundheitsministerium die Idee der KBV aufgegriffen hat, die elektronische Überweisung (eÜberweisung) als eigenständigen Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) zu etablieren. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer reibungslosen digitalen Vernetzung.

Erheblichen Diskussionsbedarf sieht die KBV jedoch bei der geplanten Patientensteuerung. Der Gesetzentwurf plant, dass Versicherte künftig primär über die ePA-App ihrer jeweiligen Krankenkasse eine medizinische Ersteinschätzung erhalten und Termine buchen können. Hier zieht die Ärztevertretung eine klare rote Linie.

Die Praxis bleibt erste Anlaufstelle

Steiner betonte unmissverständlich, dass die Arztpraxis die zentrale erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten bleiben müsse. Zudem habe sich die bundesweite Rufnummer 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Terminvermittlung bereits millionenfach bewährt und genieße eine hohe Bekanntheit in der Bevölkerung. Dieses etablierte System dürfe nicht durch kasseninterne Apps verdrängt, sondern müsse als primärer Zugangsweg gestärkt und weiter ausgebaut werden.

Fazit: Der Weg zu einem vollständig digitalisierten Gesundheitssystem bleibt steinig. Während sinnvolle digitale Werkzeuge wie die eÜberweisung auf Zustimmung stoßen, bleibt der Schutz sensibler Patientendaten vor dem Zugriff der Krankenkassen ein massiver Streitpunkt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Gesundheitsministerium die massiven Bedenken der KBV im finalen Gesetzestext berücksichtigen wird.

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