Sichere Geburt im Krankenhaus: G-BA beschließt neue Regeln für hebammengeleitete Kreißsäle

Djamal Sadaghiani
Neue Mindestanforderungen: G-BA regelt hebammengeleitete Kreißsäle

Für viele werdende Mütter ist eine natürliche und selbstbestimmte Geburt ein großer Wunsch. Gleichzeitig soll die medizinische Sicherheit eines Krankenhauses im Hintergrund stehen. Genau hier setzt das Konzept der hebammengeleiteten Kreißsäle an. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals bundesweit einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen für dieses Betreuungsangebot beschlossen.

Sicherheit und Geborgenheit: Die neuen Standards

Die frisch verabschiedete „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen“ (QHKS-RL) definiert klare organisatorische und personelle Vorgaben für Kliniken. Ziel ist es, die Patientensicherheit zu maximieren und gleichzeitig die physiologische Geburtshilfe zu stärken.

Wie der G-BA mitteilt, richtet sich das hebammengeleitete Angebot gezielt an Frauen mit einer unkomplizierten Schwangerschaft. Grundvoraussetzung ist, dass im Vorfeld ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und das Neugeborene voraussichtlich gesund zur Welt kommt.

Eins-zu-Eins-Betreuung als zentrales Element

Ein Meilenstein der neuen Richtlinie ist die festgeschriebene Eins-zu-Eins-Betreuung. Sobald die aktive Eröffnungsphase der Geburt beginnt, muss der Schwangeren kontinuierlich eine Hebamme zur Seite stehen. Dies bedeutet eine enorme qualitative Aufwertung der klinischen Geburtshilfe und wirkt dem oft kritisierten Personalmangel in diesen hochsensiblen Momenten entgegen.

Wann muss ein Arzt hinzugezogen werden?

Obwohl die Hebamme die primäre Leitung der Geburt trägt, bleibt das ärztliche Sicherheitsnetz des Krankenhauses stets gespannt. Die neuen Qualitätsvorgaben regeln detailliert und verbindlich, wann medizinisches Fachpersonal eingreifen muss:

  • Auf ausdrücklichen Wunsch: Verlangt die werdende Mutter nach ärztlicher Unterstützung oder Schmerzmitteln, muss diese umgehend gewährt werden.
  • Bei Komplikationen: Sobald es medizinische Anzeichen für Abweichungen von einem normalen, physiologischen Geburtsverlauf gibt, ist das Krankenhaus verpflichtet, sofort eine ärztliche Konsultation sicherzustellen oder die Geburt komplett in eine ärztlich geleitete Betreuung zu überführen.

Hintergrund und nächster Schritt

Der Beschluss geht auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zurück, in dem der Gesetzgeber den Hebammenkreißsaal rechtlich verankerte und den G-BA mit der Ausarbeitung von strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen beauftragte. Für die Kliniken bedeutet dies nun, ihre Strukturen an die neuen Vorgaben anzupassen – andernfalls drohen spürbare Konsequenzen bei der Nichteinhaltung.

Bevor die neue Richtlinie endgültig in Kraft tritt, wird sie aktuell dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach der erfolgreichen Abnahme und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden die neuen Standards für alle deutschen Kliniken mit hebammengeleiteten Kreißsälen bindend sein. Werdende Eltern können sich dann auf höchste, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards verlassen.

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