Streit um BGG-Reform: Sachverständige zerpflücken neues Gleichstellungsgesetz

Djamal Sadaghiani
BGG-Reform 2026: Experten streiten über Barrierefreiheit

Die geplante Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) schlägt hohe Wellen. In einer aktuellen Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag prallten völlig gegensätzliche Meinungen aufeinander. Das ambitionierte Ziel der Bundesregierung, Inklusion und Barrierefreiheit im Alltag spürbar zu verbessern, droht an wirtschaftlichen Bedenken und unzureichenden Vorgaben zu scheitern.

Was sieht die BGG-Reform 2026 vor?

Im Kern zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei die Wirtschaft übermäßig zu belasten. Zudem sollen klare Fristen für den öffentlichen Sektor gesetzt werden:

  • Barrierefreie Bundesgebäude: Bis zum Jahr 2035 sollen alle noch bestehenden Barrieren in Gebäuden des Bundes vollständig abgebaut sein.
  • Benachteiligungsverbot: Private Unternehmen sollen erstmals stärker in die Pflicht genommen werden, um Diskriminierungen zu vermeiden.
  • Assistenzhunde: Neue Übergangsregelungen sollen die Qualitätsanforderungen und Zertifizierungsverfahren für Assistenzhunde vereinfachen.

Scharfe Kritik: "Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus"

Für Behindertenverbände und Menschenrechtsexperten greift der Entwurf jedoch viel zu kurz. In der parlamentarischen Anhörung wurde deutlich, dass die Vertreter der Betroffenen den Regierungsentwurf als unzureichend einstufen. Laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) verfehle das Gesetz sein zentrales Ziel. Die Kritikpunkte wiegen schwer:

  • Ausnahmen für die Wirtschaft: Das neu eingeführte Benachteiligungsverbot gegenüber Unternehmen werde durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und Stellschrauben massiv ausgehöhlt.
  • Kaum Verbesserungen im Alltag: Faktisch sei für Menschen mit Behinderungen kaum mit echten Erleichterungen zu rechnen, da private Anbieter zu leicht aus der Verantwortung entlassen würden.
  • UN-Behindertenrechtskonvention: Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass der Entwurf weit hinter den völkerrechtlichen Anforderungen zurückbleibe, und fordert weitreichendere Rechtsschutzmöglichkeiten.

Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte bereits im Vorfeld angemahnt, dass die Reform zwar punktuelle Verbesserungen bringe, aber den Mut und Gestaltungswillen für eine echte, umfassende Barrierefreiheit im privaten Sektor vermissen lasse.

Wirtschaft warnt vor Kosten und Bürokratie

Auf der anderen Seite des Tisches stehen die Wirtschaftsvertreter. Verbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) betrachten den Regierungsentwurf zwar grundsätzlich als ausgewogenen Ansatz, warnen jedoch eindringlich vor den Folgen einer weiteren Verschärfung.

Sie befürchten erhebliche wirtschaftliche Belastungen, zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen. Aus Sicht der Wirtschaft dürfe Barrierefreiheit nicht zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Überforderung von kleinen und mittelständischen Betrieben führen.

Proteste und Ausblick

Die Brisanz des Themas zeigte sich nicht nur im Sitzungssaal, sondern auch davor. Begleitet wurde die Anhörung von Protesten der Behindertenbewegung, die eine konsequente Umsetzung der Inklusion fordert. Die Fronten zwischen dem Recht auf uneingeschränkte Teilhabe und der wirtschaftlichen Machbarkeit scheinen verhärtet.

Nun liegt der Ball wieder bei den Parlamentariern. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob der Bundestag den umstrittenen Gesetzentwurf noch einmal grundlegend überarbeitet oder ob die BGG-Reform in ihrer jetzigen Form verabschiedet wird. Klar ist schon jetzt: Ein Konsens, der alle Seiten zufriedenstellt, rückt in weite Ferne.

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