Streit um Vergütung: GKV verteidigt Honorarkürzungen für Psychotherapeuten
Ab dem 1. April 2026 müssen sich niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland auf eine geringere Vergütung ihrer Leistungen einstellen. Ein entsprechender Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) sorgt derzeit branchenweit für massive Proteste. Während Berufsverbände und Ärzteschaft vor den Folgen für die ohnehin angespannte Versorgungslage warnen, verteidigt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) die Maßnahme vehement und untermauert seine Position mit konkreten Modellrechnungen.
Der Beschluss im Detail: Kürzungen treffen auf höhere Zuschläge
Mitte März fällte der Erweiterte Bewertungsausschuss – ein Schiedsgremium aus Vertretern der Krankenkassen, der Ärzteschaft und unparteiischen Mitgliedern – eine weitreichende Entscheidung: Die Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen werden pauschal um 4,5 Prozent abgesenkt. Dieser Schritt erfolgte gegen die ausdrücklichen Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Um die finanziellen Einbußen für die Praxen abzufedern, wurde gleichzeitig beschlossen, die sogenannten Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,25 Prozent anzuheben. Diese Zuschläge erhalten Praxen, die ihren Versorgungsauftrag zu mindestens 50 Prozent erfüllen. Sie dienen unter anderem der Deckung von Personalkosten und können sich nun auf bis zu 18.000 Euro belaufen. Dennoch bleibt unter dem Strich für die meisten Praxen ein Minus.
GKV-Spitzenverband rechnet vor: 190.000 Euro Jahresumsatz bei Vollauslastung?
Angesichts der scharfen Kritik aus der Fachgruppe trat der GKV-Spitzenverband nun mit einem Erklärungsversuch an die Öffentlichkeit. Nach Darstellung des Kassenverbandes verdienen niedergelassene Psychotherapeuten trotz der Absenkung weiterhin überdurchschnittlich gut. Um dies zu belegen, präsentierte die GKV eine Modellrechnung für eine sogenannte "Vollauslastungshypothese".
- Die Annahme: Ein Therapeut leistet 36 Therapiestunden (reine Gesprächsleistungen) pro Woche an 43 Arbeitswochen im Jahr.
- Der Umsatz: Unter diesen Bedingungen lasse sich auch nach der Honorarkürzung ein Jahresumsatz von mehr als 190.000 Euro erzielen.
- Der Gewinn: Zieht man durchschnittliche Betriebsausgaben von rund 40.000 Euro für eine vollausgelastete Praxis ab, verbleibe ein Vorsteuergewinn von etwa 150.000 Euro.
Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass sich durch die gleichzeitige Erhöhung der Strukturzuschläge die tatsächliche, absolute Honorarabsenkung bei einer Vollzeittätigkeit auf lediglich 2,3 Prozent belaufe. Das Honorar für eine Stunde Einzeltherapie liege demnach ab April bei 114,54 Euro, während Gruppentherapien sogar noch höher vergütet würden.
Scharfe Kritik von Kammern und Verbänden
Die Berechnungen und Argumente der Krankenkassen stoßen bei den Vertretern der Psychotherapeuten auf massiven Widerspruch. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Darstellung der GKV für realitätsfremd. Nach eigenen Berechnungen der Kammer führt der Beschluss zu einer tatsächlichen Absenkung des durchschnittlichen Honorars um 2,8 bis 3,5 Prozent – selbst für Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und diverse Berufsverbände kritisieren zudem die zugrunde gelegte Arbeitsbelastung in der Modellrechnung der GKV. 36 reine Therapiestunden pro Woche ließen kaum noch Raum für die zwingend notwendige Vor- und Nachbereitung, Dokumentationspflichten, Fallbesprechungen und administrative Praxisaufgaben. Ein solches Pensum sei in der Praxis dauerhaft kaum gesundheitserhaltend zu leisten.
Was bedeutet das für Patienten und Pflegebedürftige?
Für das deutsche Gesundheitssystem kommt dieser Konflikt zur Unzeit. Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsplätzen ist seit Jahren ungebrochen hoch, die Wartelisten sind lang. Dies betrifft nicht zuletzt auch pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die aufgrund der hohen psychischen Belastung in Pflegesituationen dringend auf professionelle Unterstützung angewiesen sind.
Vertreter der Ärzteschaft befürchten, dass die Honorarkürzungen die Niederlassung in eigener Praxis unattraktiver machen könnten. Die KBV hat bereits rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses angekündigt. Wie sich der Konflikt in den kommenden Monaten auf die tatsächliche Versorgungssituation auswirken wird, bleibt mit Sorge zu beobachten.
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