Ultraschall beim Frauenarzt: Sinnvolle Vorsorge oder teure IGeL-Falle?

Djamal Sadaghiani
Ultraschall als IGeL-Leistung: DEGUM warnt vor pauschaler Kritik

Jedes Jahr stehen Millionen Frauen in der gynäkologischen Praxis vor derselben Frage: Sollen sie für den Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter selbst in die Tasche greifen? Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, sofern keine akuten Beschwerden vorliegen. Nun entbrennt ein neuer Expertenstreit darüber, wie sinnvoll diese private Zuzahlung tatsächlich ist.

Ein Millionengeschäft in der Kritik

Gynäkologische Ultraschalluntersuchungen zählen zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Selbstzahlerleistungen in Deutschland. Jüngsten Erhebungen zufolge nutzen jährlich rund 7,5 Millionen Frauen gynäkologische IGeL-Angebote, wobei allein 3,3 Millionen auf den transvaginalen Ultraschall entfallen. Gleichzeitig steht kaum eine andere medizinische Leistung so stark im Kreuzfeuer der Kritik.

Der IGeL-Monitor, ein Bewertungsportal des Medizinischen Dienstes Bund, bewertet die Untersuchung zur reinen Krebsfrüherkennung regelmäßig kritisch. Das Argument: Es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass ein flächendeckendes Ultraschall-Screening die Sterblichkeit bei Eierstockkrebs senke. Im Gegenteil, es bestehe die Gefahr von Fehlalarmen, die gesunde Frauen unnötig in Angst versetzen und zu überflüssigen Eingriffen führen könnten. Auch gesetzliche Krankenkassen wie die AOK äußern sich oftmals kritisch gegenüber dem Ultraschall als reinen "Check-Up" ohne konkreten Verdacht.

Fachgesellschaft wehrt sich gegen pauschale Verurteilung

Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) halten diese Sichtweise jedoch für unvollständig und warnen vor einer Stigmatisierung der Untersuchung. Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass ein ungezieltes Massenscreening zur Krebsfrüherkennung nicht zielführend ist. Dennoch betonen die Mediziner den enormen Nutzen der Sonografie in der gezielten Diagnostik.

Laut Professor Dr. med. Markus Hoopmann, Leiter der gynäkologischen Sonografie an der Frauenklinik des Universitätsklinikums Tübingen, führt die aktuelle politische und mediale Diskussion zu einer massiven Verzerrung der Debatte. Der Ultraschall werde in den Praxen überwiegend nicht als reine Krebsvorsorge eingesetzt, sondern als unverzichtbares Instrument zur Abklärung von Befunden. Die traditionelle Tastuntersuchung, auf die sich die gesetzliche Krebsfrüherkennung stützt, stoße schnell an ihre Grenzen.

  • Eingeschränkte Tastbarkeit: Veränderungen an den Eierstöcken lassen sich mit den Händen erfahrungsgemäß erst ab einer Größe von etwa fünf bis sieben Zentimetern zuverlässig ertasten.
  • Frühe Erkennung anderer Erkrankungen: Der Ultraschall liefert wertvolle Hinweise auf Endometriose, Zysten oder Myome.
  • Familienplanung: Auch bei der Ursachenforschung für einen unerfüllten Kinderwunsch ist die Bildgebung essenziell.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Für Patientinnen ist die Unterscheidung zwischen reiner Routine-Vorsorge und gezielter Diagnostik entscheidend. Die DEGUM befürchtet, dass der IGeL-Monitor den Frauen einen Bärendienst erweist, wenn diese aus Angst vor einer vermeintlichen "Abzocke" gänzlich auf Ultraschalluntersuchungen verzichten und dadurch wichtige Diagnosen verschleppt werden.

Wichtig zu wissen: Der Ultraschall ist nur dann eine private IGeL-Leistung, wenn er auf reinen Wunsch der Patientin ohne konkreten medizinischen Anlass durchgeführt wird. Sobald eine Frau unter Beschwerden wie Unterleibsschmerzen oder Blutungsstörungen leidet, oder wenn der Arzt bei der Tastuntersuchung einen unklaren Befund feststellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Ultraschall anstandslos. In diesen Fällen gilt die Untersuchung als medizinisch notwendig und ist Teil der regulären Versorgung.

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