Venöse Beingeschwüre: IQWiG sieht keinen bewiesenen Nutzen für Elektrostimulation
Für Patientinnen und Patienten mit venösen Beingeschwüren, dem sogenannten Ulcus cruris venosum, gilt die Kompressionstherapie als bewährter Standard. Eine alternative oder ergänzende Methode – die neuromuskuläre Elektrostimulation – steht nun jedoch auf dem Prüfstand. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer vorläufigen Nutzenbewertung festgestellt, dass der Nutzen oder Schaden dieser Behandlungsmethode derzeit völlig unklar ist.
Wie funktioniert die Elektrostimulation?
Die Idee hinter der Therapieform klingt vielversprechend: Ein kleines, etwa armbanduhrengroßes Gerät wird direkt unterhalb des Knies an der Außenseite des Unterschenkels angebracht. Durch elektrische Impulse wird der Nervus peroneus communis stimuliert. Dies soll die Wadenmuskelpumpe aktivieren, die Durchblutung fördern und so letztlich die Wundheilung des chronischen Geschwürs beschleunigen.
Fehlende Datenlage bemängelt
Trotz des theoretischen Potenzials fehlt es an handfesten wissenschaftlichen Beweisen. Laut dem IQWiG konnte für die aktuelle Nutzenbewertung, die im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt wurde, lediglich eine einzige relevante randomisierte kontrollierte Studie identifiziert werden. Das Problem: Die publizierten Ergebnisse dieser Studie ließen aufgrund fehlender oder nicht nachvollziehbarer Angaben keinen verlässlichen Vergleich der patientenrelevanten Endpunkte zu.
Darüber hinaus stellte der Hersteller keine weiteren unpublizierten Studienunterlagen zur Verfügung. Somit lagen den Wissenschaftlern schlichtweg keine verwertbaren Daten vor, um einen tatsächlichen Nutzen oder potenziellen Schaden der Elektrostimulation gegenüber der alleinigen Standardversorgung abzuleiten.
Kompressionstherapie bleibt der Goldstandard
Bis auf Weiteres bleibt die etablierte Standardtherapie das Mittel der Wahl. Dazu gehören in erster Linie:
- Fachgerechte Wundversorgung und Reinigung
- Kompressionstherapie durch spezielle Verbände oder medizinische Kompressionsstrümpfe
- Gegebenenfalls begleitende operative Eingriffe am oberflächlichen Venensystem
So geht es jetzt weiter
Der vom IQWiG veröffentlichte Vorbericht ist noch nicht das letzte Wort. Fachkreise, medizinische Gesellschaften und alle Interessierten haben nun die Möglichkeit, bis zum 6. Juli 2026 schriftliche Stellungnahmen zu den vorläufigen Ergebnissen einzureichen. Sollten sich daraus neue Erkenntnisse oder offene Fragen ergeben, folgt eine mündliche Erörterung. Erst im Anschluss wird der finale Abschlussbericht erstellt, der maßgeblich darüber entscheiden könnte, ob die Elektrostimulation künftig eine größere Rolle in der Regelversorgung spielen wird.
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