Pflegeberatung § 37.3 bei Palliativpflege

Pflegeberatung § 37.3 bei Palliativpflege

Herausforderungen der Palliativpflege zu Hause

Die Pflege eines geliebten Menschen in seiner letzten Lebensphase ist eine der anspruchsvollsten und emotional aufwühlendsten Aufgaben, die Angehörige übernehmen können. Wenn das eigene Zuhause zum Mittelpunkt der Palliativpflege wird, stehen Familien vor enormen physischen, psychischen und organisatorischen Herausforderungen. In dieser ohnehin belastenden Zeit fordert die Pflegekasse bei Bezug von Pflegegeld regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Für viele Angehörige wirkt diese gesetzliche Pflicht zunächst wie eine zusätzliche bürokratische Hürde oder gar wie eine Kontrolle ihrer Pflegeleistung. Doch gerade in der palliativen Situation erfüllt diese spezialisierte Pflegeberatung eine essenzielle Schutz- und Unterstützungsfunktion.

Dieser umfassende Leitfaden richtet sich direkt an Sie als pflegende Angehörige. Wir erklären Ihnen detailliert, welche Rolle die verpflichtende Pflegeberatung bei Palliativpatienten spielt, wie der Beratungseinsatz abläuft, welche gesetzlichen Ausnahmeregelungen in der Sterbephase greifen und wie Sie diese Termine nutzen können, um für sich selbst und den Pflegebedürftigen die bestmögliche Unterstützung, wichtige Hilfsmittel und finanzielle Entlastung zu organisieren.

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Termin für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen zu Hause gepflegt werden. Sobald Sie sich gegen Pflegesachleistungen (die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) entscheiden und stattdessen das Pflegegeld in Anspruch nehmen, verlangt der Gesetzgeber den regelmäßigen Besuch einer anerkannten Pflegefachkraft.

Der primäre Zweck dieses Einsatzes ist nicht die Kontrolle oder Überwachung der Angehörigen. Vielmehr geht es um die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und um die regelmäßige Hilfestellung für die Pflegenden. Die Pflegefachkraft beurteilt die Pflegesituation, gibt praktische Tipps, weist auf Überlastungen hin und empfiehlt bei Bedarf Pflegehilfsmittel, Hebehilfen oder Anpassungen im Wohnumfeld.

Die Häufigkeit der verpflichtenden Einsätze richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: Einmal halbjährlich (alle sechs Monate).

  • Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal vierteljährlich (alle drei Monate).

  • Bei Pflegegrad 1 oder beim Bezug von Pflegesachleistungen: Freiwillig einmal halbjährlich möglich, aber nicht verpflichtend.

Für detaillierte gesetzliche Rahmenbedingungen können Sie sich auf den offiziellen Seiten des Bundesgesundheitsministeriums informieren.

Pflegeberaterin erklärt pflegender Tochter Dokumente am Wohnzimmertisch

Professionelle Pflegeberatung gibt Sicherheit im Pflegealltag

Hausnotruf-Gerät gut sichtbar auf einem Nachttisch neben einem Bett

Ein Hausnotruf bietet schnelle Hilfe im Notfall

Besonderheiten der Palliativpflege im häuslichen Umfeld

Um die Rolle der Pflegeberatung in der letzten Lebensphase zu verstehen, muss man die Besonderheiten der Palliativversorgung betrachten. Die Palliativpflege (vom lateinischen palliare = mit einem Mantel bedecken, lindern) tritt ein, wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar (kurativ) ist und stetig fortschreitet. Das vorrangige Ziel ist nicht mehr die Lebensverlängerung um jeden Preis, sondern die Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualität, die Linderung von Schmerzen (Symptomkontrolle) und die psychologische Begleitung des Patienten sowie seiner Familie.

Im deutschen Gesundheitssystem wird im häuslichen Bereich zwischen zwei Formen der Palliativversorgung unterschieden:

  1. Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV): Diese wird in der Regel vom Hausarzt in Zusammenarbeit mit regulären ambulanten Pflegediensten erbracht. Sie richtet sich an Patienten, deren Symptomlast mit den üblichen medizinischen und pflegerischen Mitteln beherrschbar ist.

  2. Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Diese kommt bei Patienten mit einer besonders komplexen Symptomlast (z. B. stärkste Schmerzen, akute Atemnot, starke Unruhezustände) zum Einsatz. Die SAPV wird von spezialisierten Palliative-Care-Teams (Ärzte und Pflegefachkräfte) erbracht, die eine 24-stündige Rufbereitschaft gewährleisten.

Auch wenn ein Patient durch ein SAPV-Team medizinisch betreut wird, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (SGB XI) bestehen, sofern die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) weiterhin von den Angehörigen übernommen wird. Und genau hier entsteht die Schnittstelle: Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachweisen – auch in der Palliativphase.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Warum ist die Pflegeberatung in der Palliativphase entscheidend?

In einer palliativen Situation verändert sich das Pflegeziel dramatisch. Während in der regulären Pflege oft die Aktivierung des Patienten und der Erhalt von Fähigkeiten im Vordergrund stehen (z. B. durch Mobilisation), geht es in der Palliativpflege um Komfort, Schmerzfreiheit und das Zulassen von Schwäche. Eine erfahrene Pflegeberatung passt ihre Beratung exakt an diesen Paradigmenwechsel an.

Der Beratungseinsatz erfüllt in dieser sensiblen Phase folgende essenzielle Aufgaben:

1. Erkennen von Überlastung bei den Angehörigen:
Die Pflege eines sterbenden Menschen bringt Angehörige oft an den Rand ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Schlafmangel, ständige Sorge und die körperliche Anstrengung bei der Lagerung oder Körperpflege zehren an den Kräften. Der Pflegeberater hat einen objektiven Blick auf die Pflegenden und kann intervenieren, bevor es zu einem völligen Zusammenbruch (Burnout) kommt. Er kann aufzeigen, wie eine 24-Stunden-Pflege oder spezielle Entlastungsleistungen kurzfristig helfen können.

2. Anpassung der Pflegetechniken:
Ein Palliativpatient hat andere Bedürfnisse. Die Haut wird pergamentartig und rissig, die Gefahr von Druckgeschwüren (Dekubitus) steigt extrem an. Die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme nimmt ab, was bei Angehörigen oft zu großer Verunsicherung führt. Der Berater klärt darüber auf, dass der Verzicht auf Nahrung ein natürlicher Teil des Sterbeprozesses ist und zeigt sanfte Techniken der Mundpflege (z. B. das Befeuchten der Lippen) anstelle von Zwangsernährung.

3. Bedarfsermittlung für Pflegehilfsmittel:
In der Palliativphase ändert sich der Bedarf an Hilfsmitteln oft rasant. Was vor wenigen Wochen noch funktionierte, ist heute vielleicht unmöglich. Der Berater prüft, ob ein elektrisch verstellbares Pflegebett benötigt wird, um Atemnot durch Oberkörperhochlage zu lindern. Er berät zur Notwendigkeit von Antidekubitusmatratzen oder speziellen Lagerungskissen. Auch ein Hausnotruf kann in dieser Phase entscheidend sein, um im akuten Krisenfall sofort Hilfe rufen zu können.

4. Koordination von weiteren Hilfen:
Oft wissen Angehörige nicht, dass sie Anspruch auf spezialisierte Hilfe haben. Der Berater kann den Kontakt zu Hospizdiensten, ehrenamtlichen Sterbebegleitern oder zu einem SAPV-Team anbahnen, falls die medizinischen Symptome für den Hausarzt nicht mehr beherrschbar sind.

Modernes, elektrisch verstellbares Pflegebett in einem gemütlichen Schlafzimmer
Spezielle weiche Lagerungskissen auf einer Matratze
Pflegekraft reicht älterem Herrn sanft ein Glas Wasser

Ein Pflegebett erleichtert die häusliche Pflege

Gesetzliche Ausnahmeregelungen und Härtefälle in der Sterbephase

Eine der häufigsten und drängendsten Fragen von Angehörigen lautet: "Muss dieser Beratungseinsatz wirklich stattfinden, wenn mein Angehöriger im Sterben liegt? Wir möchten keine fremden Personen mehr im Haus haben."

Der Gesetzgeber und die Pflegekassen haben erkannt, dass starre Fristen in der Terminalphase (der unmittelbaren Sterbephase) unangebracht und unethisch sein können. Obwohl die gesetzliche Pflicht zum Nachweis des Beratungseinsatzes formal bestehen bleibt, um Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden, gibt es wichtige Ausnahmeregelungen und pragmatische Lösungen:

Aussetzung durch ärztliches Attest:
Wenn der behandelnde Hausarzt oder Palliativmediziner bescheinigt, dass ein Beratungseinsatz aufgrund des kritischen Gesundheitszustandes (Terminalphase) für den Patienten eine unzumutbare Belastung darstellen würde, kann die Pflegekasse den Einsatz temporär aussetzen. Das Pflegegeld wird in diesem Fall selbstverständlich ohne Kürzungen weitergezahlt. Es ist wichtig, dass Sie sich hierfür aktiv mit der Pflegekasse in Verbindung setzen und das ärztliche Attest einreichen.

Beratung per Video- oder Telefonkonferenz:
Seit den gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen (und beschleunigt durch vergangene Pandemie-Regelungen) ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Beratungseinsatz digital durchzuführen. Aktuell gilt die Regelung, dass jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz stattfinden darf, sofern der erste Einsatz in der aktuellen häuslichen Umgebung persönlich stattgefunden hat. In extremen palliativen Härtefällen zeigen sich viele Pflegekassen kulant und erlauben, in Absprache mit dem Pflegedienst, auch außerplanmäßige telefonische oder videobasierte Beratungen, bei denen der Fokus ausschließlich auf dem Gespräch mit den Angehörigen liegt, ohne den sterbenden Patienten zu stören.

Fokusverschiebung auf die Angehörigen:
Findet der Termin vor Ort statt, wird ein erfahrener Pflegeberater das Zimmer des sterbenden Patienten möglicherweise gar nicht betreten, wenn dieser schläft oder unruhig ist. Das Gespräch findet dann bei einer Tasse Kaffee in der Küche statt. Der Berater konzentriert sich voll und ganz auf die Fragen, Ängste und den Unterstützungsbedarf der pflegenden Angehörigen.

Vorbereitung auf den Beratungseinsatz bei Palliativpatienten

Um den größtmöglichen Nutzen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin zu ziehen, empfiehlt sich eine gezielte Vorbereitung. Da die Zeit des Beraters begrenzt ist, sollten Sie die wichtigsten Fragen im Vorfeld notieren. Nutzen Sie diese Checkliste zur Vorbereitung:

  • Dokumente bereitlegen: Halten Sie den aktuellen Medikamentenplan, Arztbriefe, Kontaktdaten des Hausarztes oder des SAPV-Teams sowie Kopien von Vorsorgevollmachten und der Patientenverfügung bereit.

  • Pflegetagebuch führen: Notieren Sie in den Tagen vor dem Einsatz, welche Pflegetätigkeiten besonders schwerfallen. Gibt es Probleme beim Lagern? Hat der Patient Schmerzen bei der Körperpflege?

  • Hilfsmittel überprüfen: Machen Sie eine Bestandsaufnahme. Funktionieren alle vorhandenen Hilfsmittel? Fehlt etwas? Ist das aktuelle Bett noch angemessen?

  • Eigene Belastung reflektieren: Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Wie geht es Ihnen körperlich und seelisch? Schlafen Sie ausreichend? Brauchen Sie dringend eine Auszeit?

  • Fragenkatalog erstellen: Schreiben Sie alle Fragen auf, z. B. zur Ernährung am Lebensende, zum Umgang mit Atemnot oder zu finanziellen Ansprüchen.

Ordentlich sortierte Dokumente, eine Medikamentenbox und ein Notizbuch auf einem Holztisch

Gute Vorbereitung ist wichtig für den Beratungseinsatz

Ablauf des Beratungseinsatzes in der Praxis

Ein professioneller Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in einer palliativen Situation zeichnet sich durch großes Einfühlungsvermögen und Taktgefühl aus. Der Ablauf unterscheidet sich deutlich von einem Standard-Einsatz bei Patienten mit chronischen, aber stabilen Erkrankungen.

1. Die Begrüßung und Einschätzung der Gesamtsituation:
Der Pflegeberater (meist eine examinierte Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes oder einer unabhängigen Beratungsstelle) wird zunächst die Atmosphäre erfassen. Er fragt nach dem aktuellen Befinden des Patienten und der Angehörigen. Hier ist Raum für akute Sorgen und Ängste.

2. Begutachtung der Pflegeumgebung (falls gewünscht/möglich):
Mit Ihrem Einverständnis wirft der Berater einen Blick auf das Pflegezimmer. Er achtet auf Stolperfallen, die Position des Bettes, die Belüftung und die allgemeine Hygiene. Bei Palliativpatienten wird oft geprüft, ob der Raum eine beruhigende Atmosphäre bietet und ob pflegeerleichternde Maßnahmen umgesetzt werden können.

3. Besprechung von Pflegetechniken und Symptomlinderung:
Der Berater fragt gezielt nach Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit, Atemnot oder Unruhe (häufig in der Terminalphase). Er darf zwar keine Medikamente verordnen, kann aber wertvolle pflegerische Tipps geben, wie z. B. atemerleichternde Lagerungen, den Einsatz von ätherischen Ölen zur Beruhigung oder Techniken der basalen Stimulation. Sollten die Symptome medizinisch nicht gut eingestellt sein, wird er dringend die Einschaltung eines Arztes oder der SAPV empfehlen.

4. Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung:
Dieser Punkt ist von zentraler Bedeutung. Der Berater stellt fest, welche Pflegehilfsmittel sofort benötigt werden. Er stellt direkt vor Ort Empfehlungen aus, die Sie bei der Pflegekasse einreichen können. Dies beschleunigt den Genehmigungsprozess erheblich.

5. Das Abschlussgespräch und die Dokumentation:
Am Ende fasst der Berater die wichtigsten Punkte zusammen. Er füllt das offizielle Formular für die Pflegekasse aus. Auf diesem Formular bestätigt er, dass die Pflege gesichert ist. Er kann aber auch vermerken, dass eine Überforderung droht und weitere Maßnahmen (wie die Erhöhung des Pflegegrades oder der Einsatz eines Pflegedienstes) dringend angeraten sind. Dieses Formular wird direkt an die Pflegekasse weitergeleitet, sodass Ihre Pflicht erfüllt ist.

Hilfsmittel und Anpassungen für eine würdevolle Palliativpflege zu Hause

Die richtige Ausstattung ist der Schlüssel, um die Palliativpflege zu Hause überhaupt erst möglich zu machen. Der Beratungseinsatz dient maßgeblich dazu, den Bedarf an diesen Hilfsmitteln zu erkennen. Als Spezialisten für Seniorenpflege und Hilfsmittel wissen wir bei PflegeHelfer24, wie entscheidend die schnelle und unbürokratische Bereitstellung ist.

Folgende Hilfsmittel werden in der palliativen Pflege am häufigsten benötigt und im Rahmen der § 37.3-Beratung thematisiert:

  • Das Pflegebett: Ein elektrisch höhenverstellbares Pflegebett ist unverzichtbar. Es schont den Rücken der pflegenden Angehörigen und ermöglicht es dem Patienten, per Knopfdruck eine aufrechte Sitzposition einzunehmen, was bei Atemnot oder zur Nahrungsaufnahme essenziell ist.

  • Der Hausnotruf: Gerade wenn Angehörige das Haus kurz verlassen müssen (zum Einkaufen oder für Arztbesuche), bietet ein Hausnotruf maximale Sicherheit. Der Patient kann bei akuten Schmerzspitzen, Angstzuständen oder Atemnot sofort per Knopfdruck Hilfe rufen. Die Kosten für die Basisversion werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen (aktuell 30,35 Euro monatlich).

  • Lagerungshilfen und Antidekubitus-Systeme: Da Palliativpatienten oft die meiste Zeit im Bett verbringen, ist die Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubitus) überlebenswichtig. Spezielle Wechseldruckmatratzen oder Weichlagerungsmatratzen verteilen den Druck optimal.

  • Hilfen für die Körperpflege: Wenn der Gang ins Badezimmer noch möglich ist, aber zunehmend schwerfällt, sind Hilfsmittel wie ein Badewannenlift, ein Duschstuhl oder Haltegriffe eine enorme Erleichterung. Ist der Patient bettlägerig, kommen spezielle Waschsysteme für das Bett zum Einsatz.

  • Rollstühle und Elektromobile: Solange der Patient noch mobilisiert werden kann, ermöglichen ein angepasster Rollstuhl oder ein Elektrorollstuhl kleine Ausflüge in die Natur oder den Garten. Dies trägt massiv zur Lebensqualität bei.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Sollte die Pflege zu Hause durch bauliche Hindernisse erschwert werden, weist der Pflegeberater auf den Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hin. Die Pflegekasse zahlt hierfür einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem. Dieser Zuschuss kann beispielsweise für einen barrierefreien Badumbau (z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche) oder die Installation eines Treppenlifts genutzt werden. Auch wenn die Lebenszeit begrenzt ist, bewilligen Pflegekassen diese Maßnahmen oft beschleunigt, wenn sie die Pflege erheblich erleichtern.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen

Ein barrierefreies Bad fördert die Selbstständigkeit

Elektrischer Rollstuhl steht bereit vor einer geöffneten Terrassentür

Rollstühle ermöglichen Ausflüge an die frische Luft

Entlastung für pflegende Angehörige: Ein zentrales Thema der Beratung

Ein Kernziel des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI in der Palliativpflege ist der Schutz der Angehörigen. Die physische und emotionale Dauerbelastung führt nicht selten dazu, dass Angehörige selbst erkranken. Der Pflegeberater ist gesetzlich verpflichtet, Sie über alle Möglichkeiten der Entlastung aufzuklären.

1. Verhinderungspflege:
Wenn Sie als Pflegeperson durch Krankheit, Erschöpfung oder wichtige Termine ausfallen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Ihnen stehen hierfür bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung (plus ggf. umgewandelte Mittel aus der Kurzzeitpflege). Das Geld kann genutzt werden, um einen ambulanten Pflegedienst, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer zu bezahlen, die stundenweise bei dem Palliativpatienten bleiben, damit Sie durchatmen können.

2. Kurzzeitpflege:
Sollte die Pflege zu Hause vorübergehend gar nicht mehr möglich sein – beispielsweise weil sich die Symptomatik drastisch verschlechtert hat und das häusliche Umfeld erst angepasst werden muss –, kann der Patient für bis zu acht Wochen im Jahr in eine stationäre Einrichtung (z. B. ein Hospiz oder eine Pflegeeinrichtung mit Palliativkompetenz) aufgenommen werden. Die Kasse zahlt hierfür bis zu 1.774 Euro jährlich.

3. Die 24-Stunden-Pflege als ergänzende Stütze:
In vielen palliativen Situationen reicht die punktuelle Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes nicht aus, da der Patient rund um die Uhr Betreuung benötigt. Hier kann die Organisation einer sogenannten 24-Stunden-Pflege (Betreuungskräfte in häuslicher Gemeinschaft) die rettende Lösung sein. Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein und übernimmt grundpflegerische Tätigkeiten, hauswirtschaftliche Aufgaben und leistet Gesellschaft. Der Pflegeberater kann Ihnen erklären, wie Sie das Pflegegeld zur Mitfinanzierung dieser Betreuungsform nutzen können. Gerade in der Sterbebegleitung gibt die permanente Anwesenheit einer Betreuungsperson den Angehörigen die Möglichkeit, wieder "Tochter", "Sohn" oder "Ehepartner" zu sein, anstatt ausschließlich als "Pflegekraft" zu fungieren.

4. Entlastungsbetrag:
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser kann für anerkannte Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder zur Finanzierung von Betreuungsgruppen genutzt werden. In der Palliativpflege wird dieses Geld oft genutzt, um jemanden für das Reinigen der Wohnung oder das Einkaufen zu engagieren, um mehr wertvolle Zeit mit dem Sterbenden verbringen zu können.

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Finanzielle Aspekte und drohende Kürzungen des Pflegegeldes

Die Teilnahme am Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist beim Bezug von Pflegegeld nicht optional, sondern eine zwingende Voraussetzung für die fortlaufende Zahlung. Das Pflegegeld ist für viele Familien in der Palliativphase eine essenzielle finanzielle Säule, um Verdienstausfälle zu kompensieren oder private Hilfen zu bezahlen.

Die aktuellen Pflegegeldsätze (Stand 2025/2026) betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 598 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 798 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 988 Euro monatlich

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz vergessen oder verweigert wird?
Die Pflegekasse fordert Sie in der Regel rechtzeitig schriftlich auf, den Nachweis über den erfolgten Beratungseinsatz einzureichen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zunächst um 50 Prozent zu kürzen. Wird der Einsatz weiterhin nicht nachgeholt, kann das Pflegegeld im schlimmsten Fall komplett gestrichen werden. Ein rückwirkender Anspruch auf das gekürzte Geld besteht nach dem Nachholen des Termins nicht.

Gerade in der emotionalen Ausnahmesituation der Sterbebegleitung werden administrative Fristen oft vergessen. Wir empfehlen daher dringend: Bitten Sie den von Ihnen gewählten Pflegedienst oder Pflegeberater, Sie automatisch an die fälligen Termine zu erinnern und die Organisation zu übernehmen. Viele Pflegedienste bieten diesen Erinnerungsservice kostenfrei an.

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Psychologische Unterstützung, Trauerbegleitung und Ethik

Ein oft unterschätzter Aspekt des Beratungseinsatzes ist die psychologische und ethische Dimension. Ein exzellenter Pflegeberater ist in Palliative Care geschult und weiß um die emotionalen Abgründe, in die Angehörige blicken.

Umgang mit Schuldgefühlen:
Viele Angehörige plagen sich mit Schuldgefühlen. "Mache ich genug? Leidet er wegen mir? Hätte ich den Notarzt rufen sollen?" Der Pflegeberater hilft, diese Gefühle einzuordnen. Er bestätigt die Angehörigen in ihrem Handeln und nimmt ihnen die Angst, etwas falsch zu machen. Er erklärt, dass Symptome wie die sogenannte "Rasselatmung" (Sekretansammlung in den Atemwegen) im Sterbeprozess normal sind und den Patienten oft weniger belasten als die zuhörenden Angehörigen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:
Im Rahmen der Beratung wird oft auch nach der Patientenverfügung gefragt. Der Berater klärt auf, wie wichtig es ist, dass diese Dokumente griffbereit sind, falls doch einmal ein Notarzt gerufen wird, um ungewollte lebensverlängernde Maßnahmen (wie Reanimation oder künstliche Beatmung) zu verhindern, wenn diese dem dokumentierten Willen des Patienten widersprechen.

Anbindung an Hospizdienste:
Der Berater kann den Kontakt zu ambulanten Hospizdiensten herstellen. Hier arbeiten ehrenamtliche Sterbebegleiter, die stundenweise ins Haus kommen. Sie übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern schenken Zeit: Sie lesen vor, halten die Hand, beten mit dem Patienten oder hören einfach nur zu. Diese Begleitung ist für die Familie kostenfrei und bietet eine enorme emotionale Stütze.

Zwei Frauen umarmen sich tröstend in einem hellen, freundlichen Raum

Emotionale Unterstützung ist für Angehörige essenziell

Zusammenfassung und abschließende Empfehlungen

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bei Palliativpflege ist weit mehr als eine lästige bürokratische Pflichtübung der Pflegekassen zur Sicherung des Pflegegeldes. Richtig genutzt, ist sie ein unverzichtbares Instrument, um die extrem herausfordernde Zeit der häuslichen Sterbebegleitung sicherer, würdevoller und erträglicher zu gestalten.

Der Beratungseinsatz stellt sicher, dass Sie als pflegende Angehörige nicht in die völlige Erschöpfung abrutschen. Er bietet Ihnen Zugang zu dringend benötigten Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Hausnotrufsystemen oder einem Badewannenlift und zeigt Wege auf, wie das Wohnumfeld optimal angepasst werden kann. Zudem öffnet er Türen zu finanziellen und personellen Entlastungsangeboten wie der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege oder der Unterstützung durch eine 24-Stunden-Pflege.

Haben Sie keine Angst vor diesem Termin. Sehen Sie den Pflegeberater als Ihren persönlichen Verbündeten und Anwalt gegenüber der Pflegekasse. Kommunizieren Sie offen Ihre Ängste, Ihre Überforderung und Ihre Fragen. Je ehrlicher Sie Ihre Situation schildern, desto effektiver kann die Hilfe greifen. Zögern Sie nicht, im Vorfeld nachzufragen, ob der entsandte Berater Erfahrung in der Palliative Care hat – diese Expertise ist Gold wert.

Die Begleitung eines geliebten Menschen auf seinem letzten Weg ist ein Akt tiefer Liebe und Hingabe. Sie müssen und sollten diesen Weg nicht alleine und ohne professionelle Unterstützung gehen. Nutzen Sie die gesetzlich verankerte Pflegeberatung als das, was sie im besten Fall ist: ein Sicherheitsnetz für Sie und Ihren Angehörigen.

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