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ACURA KISSOLEWSKI Pflege

Huttenstraße 57, 06110 Halle

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst ACURA KISSOLEWSKI Pflege bietet professionelle und umfassende ambulante Pflege im Raum Halle und Umgebung. Das Ziel ist es, Patienten eine bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten Zuhause leben können. Neben ambulanter Pflege wird auch betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften angeboten, um die Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Betreuung zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen Behandlungspflege wie Medikamentengabe und Verbandswechsel, Grundpflege wie Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung sowie Verhinderungspflege für pflegende Angehörige. Zusätzlich werden umfassende Pflegeberatungen gemäß §37 Abs. 3 SGB XI angeboten. Der Pflegedienst legt großen Wert auf individuelle Betreuung, die sich flexibel an die Bedürfnisse der Patienten anpasst und unterstützt Familien und pflegende Angehörige im Alltag.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

70 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Individuelle Pflegeberatung

Umfassende Beratung zu Pflege und Krankheitsbildern gemäß §37 Abs. 3 SGB XI.

Betreutes Wohnen als Alternative

Angebot von betreutem Wohnen und Wohngemeinschaften als Alternative zum Pflegeheim.

Flexible Verhinderungspflege

Vertretungsweise Pflege bei zeitweiliger Abwesenheit pflegender Angehöriger, Kostenübernahme ab Pflegegrad 2.

Leistungsübersicht

Behandlungspflege: Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Wundverbände wechseln, Injektionen
Grundpflege: Unterstützung bei Waschen, Baden, An- und Ausziehen, Speisezubereitung, Wechseln von Inkontinenzmaterial
Verhinderungspflege: Vertretungsweise Pflege bei Abwesenheit von Angehörigen, Kostenübernahme durch Pflegekasse ab Pflegegrad 2
Pflegeberatung gemäß §37 Abs. 3 SGB XI
Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften

Häufig gestellte Fragen

Der Pflegedienst bietet Behandlungspflege, Grundpflege, Verhinderungspflege, Pflegeberatung sowie betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften an.

Verhinderungspflege bedeutet, dass der Pflegedienst vorübergehend die Pflege übernimmt, wenn pflegende Angehörige nicht verfügbar sind. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.

Ja, der Pflegedienst bietet umfassende Pflegeberatung gemäß §37 Abs. 3 SGB XI sowie Beratung zu verschiedenen Krankheitsbildern.

Betreutes Wohnen bietet eine Alternative zum Pflegeheim mit dem Vorteil, unter Gleichgesinnten zu leben und gleichzeitig die Freiheit und Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung zu erhalten.

Der Pflegedienst orientiert sich flexibel an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Patienten und pflegenden Angehörigen und bietet eine herzliche und empathische Betreuung.

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