Über Alltagsbegleitung - FreiRaum Oberland
Individuelle Alltagsbegleitung im Oberland
Die Alltagsbegleitung - FreiRaum Oberland aus Bad Tölz unterstützt Familien, Pflegefamilien, Menschen mit Pflegegrad sowie Personen mit Behinderung bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Das Angebot ist aus langjähriger, persönlicher Erfahrung als sonderpädagogische Pflegefamilie entstanden und stellt Vertrauen sowie Verlässlichkeit in den Mittelpunkt. Im Fokus steht die reine Unterstützung im Haushalt, die Begleitung im Alltag und die Entlastung der Angehörigen. Es handelt sich hierbei um ein reines Betreuungsangebot zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe, medizinische oder grundpflegerische Leistungen werden ausdrücklich nicht erbracht.
Umfassende Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Als vom Bayerischen Landesamt für Pflege anerkanntes Angebot nach Paragraph 45a SGB XI bietet FreiRaum Oberland vielfältige Hilfestellungen, um echte Freiräume zu schaffen. Zu den Leistungen zählen unter anderem:
- Begleitung bei Erledigungen, Arztbesuchen und Freizeitaktivitäten
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und der Haushaltsführung
- Persönliche Betreuung zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
- Gezielte Entlastung von pflegenden Angehörigen im Alltag
Besondere Merkmale
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung
- Verhinderungspflege
- 24-Stunden-Betreuung
- Palliativpflege
Was zahlt die Pflegekasse?
Wussten Sie, dass Ihnen je nach Pflegegrad über 1.000 € monatlich für Alltagshilfe zustehen können? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Anspruch in wenigen Schritten zu ermitteln.
Häufige Fragen zu Alltagsbegleitung - FreiRaum Oberland
Die Alltagsbegleitung - FreiRaum Oberland bietet die Begleitung von Familien, Pflegefamilien, Kindern, Jugendlichen sowie Menschen mit Pflegegrad oder Behinderung an. Ziel der Leistungen ist es, Freiräume zu schaffen, Familien im Alltag zu entlasten und die gesellschaftliche Teilhabe der Betreuten zu ermöglichen.
Der Anbieter fokussiert sich auf die Entlastung von Familien und die Begleitung im Alltag, um die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Detaillierte Angaben zu spezifischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder Einkaufsdiensten gehen aus den vorliegenden Informationen nicht direkt hervor, jedoch umfasst die Zulassung nach Paragraph 45a SGB XI in der Regel solche alltagsunterstützenden Hilfen.
Ja, die Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden, da es sich um ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß Paragraph 45a SGB XI handelt. Somit können Anspruchsberechtigte mit einem Pflegegrad den monatlichen Entlastungsbetrag für diese Dienste nutzen.
Bei FreiRaum Oberland stehen Vertrauen, Verlässlichkeit und eine persönliche Begleitung an erster Stelle. Dies spricht stark für den Einsatz fester Betreuungspersonen, um eine stabile und vertrauensvolle Beziehung zu den Klienten aufzubauen.
Aus den vorliegenden Informationen geht leider nicht hervor, wie kurzfristig Termine vereinbart werden können. Interessierte wenden sich für Terminanfragen am besten direkt per E-Mail oder über die Webseite an den Anbieter.
Eine explizite Begleitung zu Arztbesuchen wird in den Informationen nicht gesondert erwähnt. Da der Dienst jedoch umfassende Begleitung und Teilhabe im Alltag anbietet, ist davon auszugehen, dass nach individueller Absprache auch Arztfahrten begleitet werden können.
Der Anbieter richtet sich generell an Menschen mit Pflegegrad sowie an Menschen mit Behinderung. Da Demenzerkrankte in der Regel einen Pflegegrad besitzen, können auch sie die Leistungen zur Entlastung und Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung kann aufgrund der staatlichen Anerkennung nach Paragraph 45a SGB XI direkt über die Pflegekasse erfolgen. Pflegebedürftige können dafür beispielsweise den monatlichen Entlastungsbetrag einsetzen. Für genaue Details zur Rechnungsstellung sollte der Anbieter direkt kontaktiert werden.
Da das Angebot durch das Bayerische Landesamt für Pflege offiziell anerkannt ist, müssen die Mitarbeiter entsprechende Qualifikationen und Schulungen nachweisen. Auch eine entsprechende Absicherung ist für solche anerkannten Dienstleister nach Paragraph 45a SGB XI gesetzlich vorgeschrieben.
Die Alltagsbegleitung - FreiRaum Oberland ist, wie der Name bereits verrät, in der Region des bayerischen Oberlands tätig. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Bad Tölz.