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Ambulanter Krankenpflegedienst Essler

Top bewerteter Dienst
Löbauer Str. 37, 02625 Bautzen

Über den Pflegedienst

Der Ambulante Krankenpflegedienst Essler bietet seit 1991 individuelle Pflegekonzepte für Menschen jeden Alters. Die Leistungen umfassen Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Verhinderungspflege sowie Pflegeberatung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der ganzheitlichen Versorgung unter Einbeziehung kultureller und sozialer Bedürfnisse sowie der häuslichen Umgebung. Der Pflegedienst unterstützt bei der Beantragung von Pflegegraden und begleitet Patienten flexibel in verschiedenen Lebensphasen. Feste Bezugspersonen sorgen für eine vertrauensvolle Betreuung. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auch auf die Tagespflege mit aktivierenden Angeboten zur Erhaltung der Selbstständigkeit. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse. Der pflegebedürftige Mensch steht im Mittelpunkt, wobei Würde, Selbstbestimmung und individuelle Bedürfnisse höchste Priorität haben. Durch kontinuierliche Qualitätsprüfungen garantiert der Pflegedienst Essler eine professionelle und würdevolle Pflege, die den Patienten in seiner eigenen Häuslichkeit unterstützt.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

230 geschätzte betreute Personen
Großer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.

Individuelle Pflegekonzepte

Ganzheitliche und persönliche Betreuung unter Einbeziehung der individuellen Lebensumstände, Bedürfnisse und der häuslichen Umgebung.

Schnelle und flexible Pflege

Kurze Reaktionszeiten und schnelle Pflegeaufnahme, auch bei Notfällen oder Krankenhausentlassungen.

Hohe Qualitätsstandards

Regelmäßige Qualitätsprüfungen und Transparenz durch MDK-Berichte sichern eine professionelle und würdevolle Pflege.

Leistungsübersicht

Grundpflege (über Pflegeversicherung)
Behandlungspflege (über Krankenkasse)
Haushaltshilfe & Unterstützung im Alltag (über Pflegeversicherung)
Verhinderungspflege (über Pflegeversicherung)
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (über Pflegeversicherung)
Tagespflege mit aktivierenden Angeboten
Fahrdienst zur Tagespflegeeinrichtung
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden

Google Bewertungen

4.9 (15 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Mark Schuster
vor 3 Jahren

Ich wollte auch hier mich noch einmal bedanken . Ich hab hier ein perfekten und sehr kompetenten Pflegedienst gefunden für meine Angehörigen wo das Personal mich sehr freundlich...

Sandra Felfe
vor 3 Jahren

Prima Pflegedienst ,sehr nettes Personal, sind sehr kompetent und hilfsbereit, bei Fragen und Sorgen kann man sich immer an sie wenden,sie stehen mit Rat und Tat zur Seite. Wir ...

Carsten Kunath
vor 3 Jahren

Toller pflegedienst, immer freundlich und hilfsbereit und zuverlässig! Meine Oma ist mit diesem pflegedienst zur 100% zur Frieden und sie würde sich keinen andern mehr wünschen!

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Häufig gestellte Fragen

Ambulante Pflege kann bei der Pflegekasse der Krankenkasse beantragt werden. Ein Pflegegrad muss vorliegen oder beantragt werden. Die Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nach Bewilligung kann ein Pflegedienst beauftragt werden.

Die Pflege kann meist innerhalb weniger Tage starten. Bei Notfällen oder Krankenhausentlassungen wird schnell eine Lösung gefunden.

Der Pflegegrad (1-5) beschreibt den Umfang der benötigten Unterstützung im Alltag. Er bestimmt die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Verhinderungspflege übernimmt die Pflege, wenn private Pflegepersonen vorübergehend verhindert sind. Die Pflegekasse zahlt hierfür bis zu 1.612 € jährlich, erweiterbar bei nicht genutztem Kurzzeitpflegebudget.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Pflege- oder Krankenkasse anhand eines Leistungsnachweises, der am Monatsende unterschrieben wird. Eigenleistungen werden separat in Rechnung gestellt.

Der Pflegedienst legt großen Wert auf feste Bezugspersonen, um Vertrauen zu schaffen und Kontinuität in der Betreuung zu gewährleisten.

Kombinationsleistungen erlauben die Nutzung sowohl professioneller Pflege durch Pflegedienste als auch Pflege durch Angehörige, wobei das Budget flexibel anteilig genutzt wird.

Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 % der Kosten pro Verordnung, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Pflege wird flexibel an die sich ändernden Bedürfnisse angepasst und kann jederzeit beendet werden.

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