Über Ambulanter Pflegedienst Hinz
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Umfassende Behandlungspflege
Professionelle Versorgung von medizinischen und pflegerischen Aufgaben zur optimalen Unterstützung der Patienten.
Individuelle Pflegeberatung
Fundierte Beratung und Hilfe bei Pflegegradanträgen sowie maßgeschneiderte Betreuungskonzepte.
Flexible Pflegeleistungen
Angebot von Kurzzeit-, Verhinderungs- und häuslicher Pflege mit umfassender Unterstützung für Familien.
Leistungsübersicht
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Kompressionsverbände
- Medikamentengabe
- Medizinische Einreibungen
- PEG Versorgung
- Stomaversorgung
- Wundversorgung und Verbände
- Grundpflege Pflegegrade 1-5
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Mahlzeitenservice
- Einkaufsservice
- Reinigungsarbeiten
- Wäschepflege
- Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln
- Arztbesuche
- Behördengänge
- Beratungsgespräche nach §37,3 SGB XI
- Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung von Notrufsystemen
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Vermittlung von Fußpflege
- Pflegegradberatung
- Soziale Sicherung der Pflegepersonen
- Unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige
Häufige Fragen zu Ambulanter Pflegedienst Hinz
Die Behandlungspflege beinhaltet Blutdruck- und Blutzuckermessung, Injektionen, Kompressionsverbände, Medikamentengabe, medizinische Einreibungen, PEG- und Stomaversorgung sowie Wundversorgung und Verbandwechsel.
Der Pflegedienst bietet umfassende Beratungsgespräche nach §37,3 SGB XI an und unterstützt bei der Antragstellung und Klärung aller Fragen rund um die Pflegegrade.
Der Pflegedienst betreut Patienten aller Pflegegrade von 1 bis 5, mit individuellen Leistungs- und Unterstützungsangeboten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Ja, das Angebot umfasst Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die vorübergehende Vertretung bei Ausfall der Pflegeperson sowie Tages- und Nachtpflege je nach Pflegegrad.
Der Pflegedienst stellt zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI bereit, die einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für ergänzende Betreuungs- und Entlastungsangebote umfassen.
Die Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, um deren soziale Absicherung sicherzustellen, solange eine regelmäßige Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche eingehalten wird.
Es werden Leistungen wie Mahlzeitenservice, Einkaufsservice, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege und Unterstützung bei Arztbesuchen sowie Behördengängen geleistet.