Über den Pflegedienst
Der Ambulante Psychiatrische Pflegedienst München ist der erste ambulante psychiatrische Pflegedienst in Bayern. Er bietet spezialisierte psychiatrische Pflege für Erwachsene ab 18 Jahren im Stadtgebiet München, Landkreis München Ost und angrenzendem Landkreis Ebersberg an. Die Unterstützung erfolgt auf Grundlage fachärztlicher Verordnungen und richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen oder besonderen psychiatrischen Pflegebedarfen. Der Pflegedienst unterstützt die Klienten in ihrer häuslichen Umgebung und fördert ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität. Die qualifizierten Pflegekräfte gewährleisten eine individuelle, fachlich kompetente Betreuung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, Krisenintervention sowie sozialpflegerische Betreuung. Das Team arbeitet eng mit Ärzten und Therapeuten zusammen, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen. Ziel des Pflegedienstes ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Rückfälle zu vermeiden.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Spezialisierte psychiatrische Pflege
Fachärztlich verordnete Betreuung durch erfahrene Pflegekräfte für psychische Erkrankungen.
Regionale Versorgung
Ambulante Pflege im Stadtgebiet München sowie den Landkreisen München Ost und Ebersberg.
Ganzheitliche Unterstützung
Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten zur optimalen Versorgung der Klienten.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Alle Menschen ab 18 Jahren mit fachärztlicher Verordnung, die Hilfe durch psychiatrische Pflege benötigen, können die Dienste in Anspruch nehmen.
Der Pflegedienst versorgt Menschen im Stadtgebiet München, im Landkreis München Ost und angrenzendem Landkreis Ebersberg.
Zu den Leistungen zählen psychiatrische Pflege, Medikamentenmanagement, Krisenintervention, sozialpflegerische Betreuung, Integration ins gesellschaftliche Leben und Angehörigenberatung.
Ja, die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen setzt eine fachärztliche Verordnung voraus.
Der Pflegedienst arbeitet eng mit Ärzten, Therapeuten und anderen Hilfsangeboten zusammen, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten.