Über Ampfinger Pflegedienst
Besondere Merkmale
Individuelle Betreuung
Persönliche und konstante Pflege durch ein kleines, festes Team für optimale Betreuung.
Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit
24 Stunden Telefonservice für schnelle Hilfe und Unterstützung in jeder Situation.
Umfassende Pflegeleistungen
Angebot von Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativpflege sowie ergänzende Betreuungs- und Fahrdienste.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Palliativpflege
- Stundenweise Betreuung
- Verhinderungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
- Pflegeberatung und Schulungen für Angehörige
- Unterstützung bei Formalitäten und Anträgen
- Freizeitgestaltung und Aktivierung
- Einkaufshilfe und Besorgungen
- Demenzbetreuung
- Betreuung bei körperlichen Einschränkungen
- Pflegeschulungen und Pflegekurse
Häufige Fragen zu Ampfinger Pflegedienst
Die Kosten für Behandlungspflege werden von der Krankenkasse gemäß SGB V vollständig übernommen. Die Grundpflege wird nach SGB XI bis zum Anspruch des jeweiligen Pflegegrades erstattet.
Verhinderungspflege steht pflegenden Angehörigen zu, die länger als sechs Monate pflegen und zeitweise eine Auszeit oder Vertretung benötigen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr.
Die Palliativpflege sorgt für eine würdige, schmerzfreie Betreuung in gewohnter Umgebung und erfolgt in enger Abstimmung mit Hausärzten und Kooperationspartnern wie dem Anna Hospiz.
Ja, leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Staubsaugen, Wäschepflege, Bettenmachen und Besorgungen werden übernommen, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.
Kostenfreie und unverbindliche Beratung zu Pflegeleistungen, Antragstellung, Finanzierung und Hilfsmitteln wird angeboten, auch gerne zuhause.
Der Pflegedienst ist 24 Stunden telefonisch erreichbar, Bürozeiten sind dienstags und freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Der Pflegedienst ist kassenärztlich zugelassen und führt gesetzlich vorgeschriebene halbjährliche Qualitätskontrollen für Pflegegeld-Empfänger durch.