Über Betreuung und Hilfe im Alltag e.V.
Unterstützung und Lebensfreude für den Alltag
Der gemeinnützige Verein Betreuung und Hilfe im Alltag e.V. aus Lage bietet wertvolle Unterstützung, Abwechslung und Lebensfreude für hilfebedürftige Menschen im gesamten Kreis Lippe. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Begleitung und Entlastung im häuslichen Umfeld, um die Selbstständigkeit der Betreuten so lange wie möglich zu erhalten. Das Angebot grenzt sich dabei bewusst von der medizinischen Pflege ab und konzentriert sich stattdessen auf die reine Alltagshilfe und Betreuung.
Die qualifizierten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Vereins übernehmen vielfältige Aufgaben, um den Alltag spürbar zu erleichtern:
- Begleitung bei Erledigungen und Spaziergängen
- Unterstützung im häuslichen Umfeld
- Gesellschaft leisten und offene Gespräche führen
Als nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag können die Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abgerechnet werden. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden und absolute Schweigepflicht garantieren dabei höchste Verlässlichkeit und Vertrauen.
Besondere Merkmale
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung
- Verhinderungspflege
- 24-Stunden-Betreuung
- Palliativpflege
Was zahlt die Pflegekasse?
Wussten Sie, dass Ihnen je nach Pflegegrad über 1.000 € monatlich für Alltagshilfe zustehen können? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Anspruch in wenigen Schritten zu ermitteln.
Häufige Fragen zu Betreuung und Hilfe im Alltag e.V.
Der Betreuung und Hilfe im Alltag e.V. bietet vielfältige Unterstützung, um Abwechslung und Lebensfreude in den Alltag der Hilfebedürftigen zu bringen. Als gemeinnütziger und ehrenamtlicher Verein ist er ein nach Paragraph 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Dadurch schenken die ehrenamtlichen Helfer den Betroffenen wertvolle Zeit und leisten wichtige Alltagshilfe.
Der Verein leistet allgemeine Unterstützung im Alltag, die darauf abzielt, den Betroffenen Zeit zu schenken und Lebensfreude zu bringen. Auch wenn spezifische Bereiche wie Haushalt oder Einkauf im Profil nicht explizit einzeln aufgeführt sind, fallen diese typischerweise unter die anerkannte Alltagshilfe gemäß Paragraph 45a SGB XI. Bei genauen Bedarfen empfiehlt sich eine direkte Absprache mit dem Verein.
Ja, die Leistungen können von der Pflegekasse übernommen werden, da der Verein durch den Kreis Lippe offiziell nach Paragraph 45a SGB XI anerkannt ist. Hilfebedürftige mit einem Pflegegrad können dafür den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen. Auch eine Abrechnung über die Verhinderungspflege ist bei entsprechenden Voraussetzungen über die Pflegekasse möglich.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht explizit hervor, ob der Verein durchgehend feste Betreuungspersonen einsetzt. Da es sich jedoch um qualifizierte ehrenamtliche Helfer handelt, wird in der Regel auf ein vertrauensvolles Verhältnis Wert gelegt. Für detaillierte Auskünfte zur Kontinuität der Betreuung sollte der Anbieter direkt kontaktiert werden.
Die genauen Vorlaufzeiten für die Terminvereinbarung sind in den bereitgestellten Informationen nicht aufgeführt. Da der Verein auf ehrenamtliche Helfer zurückgreift, ist eine rechtzeitige Absprache in der Regel empfehlenswert. Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail an den Verein wenden, um individuelle Termine zu koordinieren.
Eine Begleitung zu Arztbesuchen wird im Profil nicht ausdrücklich als Einzelleistung genannt. Da der Verein jedoch allgemeine Unterstützung im Alltag anbietet, um den Betroffenen Zeit zu schenken, kann eine solche Begleitung oft nach individueller Absprache erfolgen. Es wird empfohlen, dies direkt bei der Kontaktaufnahme zu erfragen.
Ja, als nach Paragraph 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag richtet sich der Verein grundsätzlich auch an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es bei Demenzerkrankungen der Fall ist. Die geschulten ehrenamtlichen Helfer bringen Abwechslung und Lebensfreude in den Alltag der Betroffenen. Auch diese speziellen Betreuungsleistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die Abrechnung kann direkt über die Pflegekasse erfolgen, da der Verein über die notwendige Anerkennung nach Paragraph 45a SGB XI verfügt. Hilfebedürftige mit Pflegegrad können dafür ihren monatlichen Entlastungsbetrag einsetzen. Alternativ ist unter bestimmten Bedingungen auch eine Finanzierung über das Budget der Verhinderungspflege möglich.
Die ehrenamtlichen Helfer des Vereins sind durch eine offiziell anerkannte Schulung bestens qualifiziert für ihre Aufgaben. Zudem nehmen sie jährlich an weiteren Fortbildungen teil und unterliegen der strikten Schweigepflicht. Ob darüber hinaus ein gesonderter Versicherungsschutz besteht, wird in den Basisinformationen nicht explizit erwähnt, ist bei anerkannten Vereinen jedoch üblich.
Der Betreuung und Hilfe im Alltag e.V. bietet seine Unterstützungsleistungen lippeweit an. Somit können Hilfebedürftige im gesamten Kreis Lippe auf die Angebote des gemeinnützigen Vereins zurückgreifen. Der Hauptsitz des Vereins befindet sich in der Stadt Lage.