Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst DRK-Sozialstation Gifhorn bietet umfassende ambulante Pflege und Betreuung für ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Gifhorn. Im Fokus steht die individuelle und fachgerechte Versorgung, die auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt ist, um ihre Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Das Angebot umfasst Grundpflege, Behandlungspflege, Palliativ-Care, Einzel- und Gruppenbetreuung sowie hauswirtschaftliche Unterstützung. Besonderer Wert wird auf die soziale Teilhabe durch Gruppentagesbetreuung und kulturelle Aktivitäten gelegt. Qualifizierte Pflegekräfte und spezialisierte Wundmanager sorgen für eine professionelle Betreuung im häuslichen Umfeld. Der Pflegedienst übernimmt auch Beratung zur Pflegeversicherung, unterstützt bei der Pflegegrad-Einstufung und bietet Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige an. Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes folgt der Pflegedienst einem ganzheitlichen Pflegeverständnis, das Würde und Selbstbestimmung respektiert.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein sehr großes Team mit umfassender Erfahrung in allen Pflegebereichen.
Individuelle Betreuung zu Hause
Maßgeschneiderte Einzel- und Gruppenbetreuung mit Berücksichtigung der Biografie und Bedürfnisse.
Fachkundige Pflege und Behandlung
Qualifizierte Pflegekräfte führen Grundpflege, Behandlungspflege und spezialisiertes Wundmanagement durch.
Umfassende Beratung und Unterstützung
Pflegeberatung, Unterstützung bei Pflegegrad-Einstufungen und Entlastungsleistungen für Angehörige.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Pflegebedürftig sind Personen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten, die Unterstützung von anderen benötigen.
Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Ernährung und Mobilität, z.B. Waschen, Duschen, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Mobilitätsunterstützung.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft die Pflegebedürftigkeit und weist einen Pflegegrad zu. Ein Widerspruch gegen die Einschätzung ist innerhalb von vier Wochen möglich.
Die Tagesbetreuung fördert soziale Kontakte, bietet Beschäftigung, kulturelle Ausflüge und unterstützt die Lebensfreude in einer angenehmen Gemeinschaft.
Entlastungsleistungen dienen der Unterstützung im Alltag und der Entlastung pflegender Angehöriger. Anspruch besteht in Pflegegraden 1 bis 5.
Bei kurzfristiger Verhinderung der Pflegeperson übernimmt der Pflegedienst die Versorgung im Rahmen der von der Pflegekasse finanzierten Verhinderungspflege.
Das Team besteht aus qualifizierten Pflegefachkräften, darunter spezialisierte Wundmanager und Palliativpflegefachkräfte.
Ja, der Pflegedienst informiert über Pflegegrade, Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt bei Antragstellungen und der Pflegeberatung.