Über Frieden ambulanter Pflegedienst
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Engagiertes Fachpersonal
Professionelle und einfühlsame Pflege durch qualifizierte Fachkräfte mit klinischem Know-how.
Umfassende Betreuung
Ganzheitliche Versorgung von Grundpflege bis psychosozialer Betreuung und Verhinderungspflege.
Individuelle Beratung
Flexible und persönliche Beratung zur optimalen Abstimmung auf den Pflegebedarf.
Leistungsübersicht
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Körperpflege und Haarwäsche
- Hilfe beim Lagern und Betten
- Zubereitung von warmen und kalten Mahlzeiten
- Einkaufsservice
- Wohnungsreinigung
- Geschirrspülen
- Wäsche waschen und bügeln
- Heizen der Wohnung
- Intimpflege
- Familienpflege für alleinerziehende Eltern
- Psychosoziale Betreuung (§ 45)
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Möbel- und Gardinenreinigung
- Betreuung in Wohngemeinschaften
- Medikamentenverabreichung
- Injektionen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung
- Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger (§ 39 SGB XI)
- Hausnotrufservice über Kooperationspartner
- Hilfsmittelbesorgung durch Partner
Häufige Fragen zu Frieden ambulanter Pflegedienst
Der Pflegedienst bietet hauswirtschaftliche Versorgung, Körperpflege, medizinische Leistungen sowie psychosoziale Betreuung und Familienpflege an.
Die Pflegeleistungen werden individuell abgestimmt und in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Kooperationspartnern koordiniert.
Ja, Familienpflege speziell für allein erziehende Mütter und Väter gehört zum Leistungsangebot.
Verhinderungspflege ermöglicht die vorübergehende Versorgung durch den Pflegedienst, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub.
Beratung und Bedarfsanalyse erfolgen flexibel telefonisch oder via E-Mail nach den Wünschen der Klienten.
Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung werden durch qualifiziertes Pflegepersonal und Kooperationspartner erbracht.
Ja, dazu gehören Hausnotrufservice, Begleitung zu Arztbesuchen sowie Unterstützung in betreuten Wohngemeinschaften.