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Hahne-Pflegedienst Buchholz-Kleefeld

Top bewerteter Dienst
Groß-Buchholzer-Kirchweg 71, 30655 Hannover

Über den Pflegedienst

Der Hahne-Pflegedienst Buchholz-Kleefeld ist ein ambulanter Pflegedienst in Hannover, der pflegebedürftige Menschen in ihrem Zuhause unterstützt. Der Pflegedienst bietet ein breites Leistungsspektrum, darunter Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche und betreuende Tätigkeiten. Die individuelle und bedarfsorientierte Versorgung umfasst Körperpflege, Mobilisation, Wundversorgung, Medikamentengabe sowie Unterstützung im Alltag, Einkaufen und Haushalt. Ergänzend dazu bietet der Pflegedienst den Hausnotruf für schnelle Hilfe im Notfall sowie Betreuung und Freizeitaktivitäten zur Förderung der Lebensqualität. Ein besonderer Service ist die Pflegebox mit zuzahlungfreien Pflegehilfsmitteln, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und frei anpassbar ist. Das Team des Pflegedienstes berät umfassend, kostenfrei und unverbindlich zu Pflegeleistungen, Pflegegraden und individuellen Lösungen, um die Selbstständigkeit und Sicherheit der Menschen zu fördern.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

120 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Individuelle Pflegeberatung

Fachkundige und empathische Beratung zur optimalen Pflege und Unterstützung im häuslichen Umfeld.

Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln

Kostenlose und anpassbare Pflegehilfsmittel mit direkter Abrechnung über die Pflegekasse.

Breites Leistungsangebot

Umfassende ambulante Pflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und soziale Betreuung.

Leistungsübersicht

Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Hautpflege, Inkontinenzversorgung)
Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung (Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung)
Hauswirtschaftliche Hilfe (Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäschepflege)
Betreuung und Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen, Freizeitgestaltung, Tagesausflüge)
Hausnotrufservice für schnelle Hilfe im Notfall
Pflegeberatung und Hilfsmittelversorgung
Unterstützung bei Behördengängen und organisatorischen Aufgaben

Google Bewertungen

4.8 (32 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Heike Schnitzer
vor 2 Monaten

Vielen Dank für die gute und kompetente Beratung von Frau Blaszynski. Mit Ihrer einfühlsamen und herzlichen Art hat sie mir schon oft geholfen.

Ein Pflegedienst der Bestandskunden die ihre Abrechnung prüfen lassen und Wünsche äußern kündigt. Begründet mit Mangel an Pflegekräften. Gleichzeitig aber neue Kunden aufnimmt. ...

Alina T
vor 7 Jahren

Ich bin schon seit paar Jahren dort zufriedener Kunde. Eine kritikfähige Leitung, die einen sehr positiven und respektvollen Umgang mit den Kunden und Mitarbeiter pflegt. Freun...

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Häufig gestellte Fragen

Ein Beratungseinsatz dient dazu, die Pflegequalität zu sichern und pflegenden Angehörigen unterstützend zur Seite zu stehen. Er wird von geschultem Personal durchgeführt und umfasst individuelle Beratung in der häuslichen Pflegesituation.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze wahrzunehmen. Pflegegrad 1 ist freiwillig, wird jedoch empfohlen.

Der Pflegedienst bietet Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung, Alltagsbegleitung sowie den Hausnotrufservice an, um eine umfassende Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

Die Pflegebox enthält zuzahlungfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich und wird versandkostenfrei geliefert. Der Inhalt kann jederzeit individuell angepasst und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Die Beratungseinsätze erfolgen in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen, um die individuelle Pflegesituation bestmöglich zu beurteilen und zu unterstützen.

Die Kosten für Beratungseinsätze werden von den Pflegekassen bzw. privaten Krankenversicherungen übernommen, sodass keine Kosten für Pflegebedürftige oder Angehörige entstehen.

Die Pflegekasse kann bei Nichtinanspruchnahme des Beratungseinsatzes das Pflegegeld kürzen oder einstellen, da die Pflegequalität nicht sichergestellt ist.

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