Hanse Pflegedienst Andrea Wilckens-Mundt
Über den Pflegedienst
Der Hanse Pflegedienst Andrea Wilckens-Mundt bietet seit 1991 professionelle Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld an. Mit einem erfahrenen Team aus neun examinierten Pflegefachkräften sowie Hauswirtschaftshilfen gewährleistet der Pflegedienst eine umfassende Versorgung rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Das Leistungsspektrum umfasst alle Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützung bei der Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung sowie die Begleitung zu Arztbesuchen. Zudem werden Serviceleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und hauswirtschaftliche Hilfe vermittelt. Der Pflegedienst legt großen Wert auf individuelle Beratung und eine persönliche Betreuung, um Patienten und Angehörigen bestmöglich zur Seite zu stehen. Ein kompetentes Team sorgt für eine zuverlässige und fachlich versierte Pflege in den neuen Geschäftsräumen, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung
24 Stunden an 365 Tagen im Jahr Verfügbarkeit für schnelle und zuverlässige Hilfe.
Langjährige Erfahrung
Seit über 30 Jahren umfassende Expertise in der häuslichen Krankenpflege.
Vielfältige Leistungen
Umfassendes Angebot von Körperpflege bis hin zu therapeutischen Serviceleistungen.
Leistungsübersicht
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Bewertungsübersicht
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Häufig gestellte Fragen
Der Pflegedienst bietet alle Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützung bei der Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung sowie Begleitung zu Arztbesuchen.
Ja, der Hanse Pflegedienst ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr verfügbar.
Eine kostenlose Beratung kann telefonisch oder per Email angefragt werden.
Zusätzliche Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Friseur ins Haus und Hauswirtschaft werden vermittelt.
Ja, der Pflegedienst bietet Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades und Hilfe zur Pflege nach SGB XII.