Über den Pflegedienst
Der Häusliche Pflegedienst Ludwigsfelde bietet qualifizierte Pflege und Betreuung durch Krankenschwestern, Altenpfleger, Sozialarbeiter und ehrenamtliche Helfer. Die Versorgung erfolgt mit viel Einfühlungsvermögen, hoher Qualität und Fachkompetenz rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Der Dienst steht allen Menschen offen, sowohl mit als auch ohne Pflegestufe. Enge Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Ärzten gewährleistet eine bestmögliche medizinische und pflegerische Betreuung. Zu den Leistungen gehören Behandlungspflege wie Verbandswechsel, Medikamentengabe und Spritzen, Unterstützung bei der Körperpflege sowie Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI. Fußpflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Begleitung bei der Pflegegradbeantragung und Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI runden das Angebot ab. Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit bei Urlaub oder Krankheit. Der Pflegedienst legt großen Wert auf individuelle und bedarfsgerechte Versorgung im häuslichen Umfeld.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Rund-um-die-Uhr Versorgung
Pflegeleistungen auch an Sonn- und Feiertagen garantiert
Fachkompetente Betreuung
Qualifizierte Pflegekräfte und enge Zusammenarbeit mit Ärzten
Umfassende Pflegeberatung
Regelmäßige Beratungen zur Stärkung der Pflegequalität im Zuhause
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Jeder, unabhängig von einer Pflegestufe oder Pflegegrad, kann die Leistungen des Pflegedienstes nutzen.
Der Pflegedienst arbeitet eng mit Ärzten und Krankenhäusern zusammen, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen.
Dazu gehören Verbandswechsel, Versorgung nach ambulanten Operationen, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Medikamentengabe und Spritzen.
Die Pflegeberatung bietet fachliche Unterstützung und hilfreiche Hinweise zur Verbesserung der häuslichen Pflege. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, wenn die Pflege vorübergehend nicht erbracht werden kann, z. B. bei Urlaub oder Krankheit.