IPH 24 Intensiv Pflegedienst Hautnah
Top bewerteter DienstÜber den Pflegedienst
Der Pflegedienst IPH 24 Intensiv Pflegedienst Hautnah ist seit 2012 im Raum Bad Homburg und Umgebung tätig und bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen für Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern an. Der Fokus liegt auf einer individuellen Betreuung im vertrauten Zuhause der Patienten, um deren Selbstständigkeit und Würde zu fördern. Das qualifizierte Fachpersonal führt sowohl Grund- als auch Behandlungspflegeleistungen durch, darunter Medikamentengabe, Wundversorgung, Inkontinenzversorgung und Dekubitusprophylaxe. Zusätzlich werden hauswirtschaftliche und soziale Dienstleistungen sowie Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger angeboten. Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI unterstützen bei Pflegeeinstufungen und Antragsstellungen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und kontinuierliche Schulungen gewährleistet der Pflegedienst eine hohe Pflegequalität und eine vertrauensvolle Betreuung. Die Kostenübernahme durch Pflege- und Krankenkassen ist gegeben, wodurch Patienten eine optimale Versorgung erhalten.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Pflege im vertrauten Zuhause
Ambulante Pflege mit maßgeschneiderten Leistungen zur Förderung der Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Wohnumfeld.
Umfassende Behandlungspflege
Erfahrenes Fachpersonal führt ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Blutzuckerkontrollen durch.
Beratung und Unterstützung
Pflegeberatungen nach § 37 SGB XI und Unterstützung bei Anträgen entlasten pflegende Angehörige und klären wichtige Fragen.
Leistungsübersicht
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Bewertungsübersicht
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Häufig gestellte Fragen
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze vom Pflegedienst erhalten. Auch Personen ohne Pflegegrad können Beratungen beanspruchen.
Die ambulante Pflege beinhaltet Grundpflege wie Körperpflege und Mobilisation sowie Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Blutzuckerkontrollen nach ärztlicher Verordnung.
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden in der Regel von den Pflegekassen oder Krankenkassen übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt oder eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI umfassen soziale Betreuung, Beschäftigung, Begleitung zu Arztbesuchen und Unterstützung im Alltag bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.
Der Pflegedienst bietet Verhinderungspflege zur Entlastung, Beratung, Schulungen sowie Hilfe bei Anträgen und Pflegeeinstufungen für pflegende Angehörige an.