Über IPH 24 Intensiv Pflegedienst Hautnah
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Pflege im vertrauten Zuhause
Ambulante Pflege mit maßgeschneiderten Leistungen zur Förderung der Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Wohnumfeld.
Umfassende Behandlungspflege
Erfahrenes Fachpersonal führt ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Blutzuckerkontrollen durch.
Beratung und Unterstützung
Pflegeberatungen nach § 37 SGB XI und Unterstützung bei Anträgen entlasten pflegende Angehörige und klären wichtige Fragen.
Leistungsübersicht
- Grundpflege: Körperpflege, Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Umlagerung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Behandlungspflege: Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Katheterpflege, Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Dekubitusversorgung
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Reinigung, soziale Betreuung
- Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI zur Qualitätssicherung und Pflegeeinstufung
- Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI wie Beschäftigung, Begleitung zu Arztbesuchen und Aktivitäten
- Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger
- Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst
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Häufige Fragen zu IPH 24 Intensiv Pflegedienst Hautnah
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze vom Pflegedienst erhalten. Auch Personen ohne Pflegegrad können Beratungen beanspruchen.
Die ambulante Pflege beinhaltet Grundpflege wie Körperpflege und Mobilisation sowie Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Blutzuckerkontrollen nach ärztlicher Verordnung.
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden in der Regel von den Pflegekassen oder Krankenkassen übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt oder eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI umfassen soziale Betreuung, Beschäftigung, Begleitung zu Arztbesuchen und Unterstützung im Alltag bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.
Der Pflegedienst bietet Verhinderungspflege zur Entlastung, Beratung, Schulungen sowie Hilfe bei Anträgen und Pflegeeinstufungen für pflegende Angehörige an.