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MHP Mobile Häusliche Pflege

Länderweg 4, 63589 Linsengericht

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst MHP Mobile Häusliche Pflege unterstützt Patienten mit qualifizierter Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Professionelle Pflegekräfte übernehmen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und helfen dabei, den Alltag bei Pflegebedarf zu bewältigen. Das Angebot umfasst neben der grundpflegerischen Versorgung auch Betreuung zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens, beispielsweise durch Hilfe im Haushalt und Mobilitätsmaßnahmen. Zudem bietet der Pflegedienst Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) an, insbesondere medizinische Behandlungspflege, die fachgerecht und kompetent in der gewohnten Umgebung durchgeführt wird. Ein weiterer Service sind gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI, die halb- und vierteljährlich erfolgen. MHP Mobile Häusliche Pflege legt besonderen Wert auf eine zuverlässige und umfassende Betreuung, um den Patienten eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung zuhause zu ermöglichen. Das Ziel ist die Erhaltung der Lebensqualität und Selbstständigkeit im vertrauten Umfeld.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

80 geschätzte betreute Personen
Mittelgroßer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.

Fachkompetente Pflegekräfte

Qualifizierte Pflegekräfte gewährleisten eine professionelle Versorgung und Betreuung im häuslichen Umfeld.

Umfangreiche Beratungseinsätze

Regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze zur optimalen Unterstützung der Pflegebedürftigen.

Individuelle Betreuung für mehr Selbstständigkeit

Betreuung und Unterstützung im Alltag zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens zuhause.

Leistungsübersicht

Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) in der Pflege
Betreuung und Hilfe im Haushalt
Mobilitätsmaßnahmen zur Unterstützung
Medizinische Behandlungspflege (Leistungen der Krankenversicherung SGB V)
Durchführung der Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI

Google Bewertungen

4.0 (8 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Thomas Wolf
vor 9 Monaten

Hatte heute persönlich versucht im Büro einen Termin zum Beratungsgespräch zu bekommen, nachdem ich dann freundlich am Empfang mein Anliegen geschildert hatte und die Mitarbeit...

Bianca
vor 3 Jahren

Das buero hat einem nicht bescheid gesagt das die Verordnungen falsch waren, und haben immer und immer weiter laufen lassen und uns nach drei Monaten eine riesige Rechnung hinge...

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Häufig gestellte Fragen

Der Pflegedienst bietet Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) an, darunter Grundpflege durch qualifizierte Pflegekräfte und Betreuung zur Unterstützung im Alltag.

Medizinische Behandlungspflege wird durch qualifiziertes Fachpersonal des Pflegedienstes in der vertrauten Umgebung des Patienten erbracht.

Beratungseinsätze sind gesetzlich vorgeschriebene Gespräche, die halb- und vierteljährlich durchgeführt werden, um die Pflegequalität und Bedürfnisse regelmäßig zu überprüfen.

Durch Hilfe im Haushalt und Mobilitätsmaßnahmen fördert der Pflegedienst ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause.

Interessenten können sich direkt an den Pflegedienst wenden, um eine individuelle Beratung und Abstimmung der Pflegeleistungen zu erhalten.

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