
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Himmelblau ist ein ambulanter Pflegedienst in München Solln, der professionelle Unterstützung bei der Körperpflege und täglichen Aktivitäten anbietet. Schwerpunkt liegt auf der ganzheitlichen Pflege unter Berücksichtigung der Biographie, der Lebensbedingungen und der physischen sowie psychischen Situation der Pflegebedürftigen. Fachkompetenz und kontinuierliche Fortbildungen sichern eine qualitativ hochwertige Versorgung, die auf individuellen Bedürfnissen basiert. Als zugelassener Vertragspartner der Krankenkassen ermöglicht der Pflegedienst eine direkte Abrechnung der Leistungen bei den Kostenträgern. Beratung und Unterstützung erfolgen persönlich und maßgeschneidert, um Pflegepersonen und Angehörige umfassend zu begleiten. Dabei werden alle staatlichen Fördermöglichkeiten zur Finanzierung ausgeschöpft. Zu den Leistungen zählen Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste. Transparente Kommunikation, Zuverlässigkeit sowie die Sicherstellung eines nahtlosen Pflegeübergangs sind zentrale Bestandteile der Dienstleistung, um Pflegebedürftigen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Ganzheitliche Pflege
Ganzheitliche Pflege basierend auf individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen.
Zugelassener Vertragspartner
Erlaubt direkte Abrechnung mit Krankenkassen und Pflegekassen zur finanziellen Entlastung.
Individuelle Beratung
Maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.
Leistungsübersicht
Qualitätsbewertungen
Gesamtbewertung
Kategorien
Befragung der Kunden
Sehr gut
Pflegerische Leistungen
Sehr gut
Dienstleistung und Organisation
Befriedigend
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Sehr gut
Vergleich mit anderen Anbietern
Pflegedienst Himmelblau GmbH liegt im Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter (Unterschied: 0.4 Punkte).
Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?
Pflegenoten einfach erklärt
Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.
Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.
Bewertete Bereiche
Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?
Sehr gut
Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.
Gut
Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.
Befriedigend
Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.
Mangelhaft Ausreichend
Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.
Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Meine Mutter wurde mit viel Fürsorge, Geduld und Umsicht bis zu ihrem Tod gepflegt. Die Pflegedienstleiterin ist sehr unbürokratisch auf die wechselnden erforderlichen Leistunge...
Meine Mutter wurde mit viel Fürsorge, Geduld und Umsicht bis zu ihrem Tod gepflegt. Die Pflegedienstleiterin ist sehr unbürokratisch auf die wechselnden erforderlichen Leistungen eingegangen. Ich war sehr dankbar, dass ich meine Mutter gut betreut wusste.
Sehr freundlich, zuverlässig und flexibel... Die Unterstüzung im Haushalt ist für mich eine große Hilfe. Kann Himmelblau nur empfehlen. Danke!
Ohne dieser grossen Hilfe, könnte ich meine Mutter nicht Zuhause betreuen. Immer liebevoll und freundlich. Kann ich nur weiter empfehlen. Vielen Dank.
Häufig gestellte Fragen
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Eigenanteile müssen oft selbst getragen werden, zusätzliche Unterstützung kann beim Sozialamt beantragt werden.
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse nach einem Antrag des Betroffenen oder Angehörigen ermittelt.
Ja, der Pflegevertrag kann vom Pflegebedürftigen oder gesetzlichen Betreuer schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Vertrauensbruch vorliegt.
Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen oder Sozialverbände bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Pflegeplanung.
In solchen Fällen kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme oder Sozialleistungen gestellt werden, etwa die "Hilfe zur Pflege".
Pflegesachleistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung können bei Pflegegraden 2 bis 5 von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Gegen den Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden, unterstützt von Sozialverbänden und Pflegestützpunkten.
Pflegegrad 1 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro für kleinere Leistungen, etwa stundenweise Betreuung oder Haushaltshilfe.