Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Julia und Andreas Klinder GbR bietet seit 2005 umfassende ambulante Pflege und Betreuung in der Albtalregion (Nordschwarzwald). Ziel ist die individuelle Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in ihrem vertrauten Umfeld, damit Krankenhausaufenthalte verkürzt und Heimeinweisungen vermieden werden können. Das erfahrene Team aus examinierten Fachkräften gewährleistet eine zuverlässige und einfühlsame Versorgung mit einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. Leistungen umfassen Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beratung zu Pflege- und Finanzierungsthemen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung der Selbstständigkeit, dem Schutz der Menschenwürde und der Einbindung pflegender Angehöriger. Der Pflegedienst arbeitet nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Leitlinien, nutzt standardisierte Qualitätssicherungsmaßnahmen und kooperiert mit Ärzten sowie sozialen Diensten vor Ort. Die Pflege erfolgt klientenorientiert, im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung und mit individueller Pflegeplanung, um bestmögliche Pflegequalität zu gewährleisten.
Besondere Merkmale
24-Stunden-Bereitschaft
Eine kontinuierliche Versorgung auch außerhalb der Geschäftszeiten wird durch einen durchgängigen Bereitschaftsdienst sichergestellt.
Qualifizierte Pflegefachkräfte
Das Team besteht ausschließlich aus fachlich qualifiziertem Pflegepersonal mit umfangreicher Erfahrung in stationärer und ambulanter Pflege.
Individuelle Pflegeplanung
Persönliche Pflegepläne werden nach ausführlicher Anamnese in enger Absprache mit Patienten und Angehörigen erstellt und regelmäßig evaluiert.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die ambulante Leistungen beziehen, haben Anspruch auf monatlich 125 Euro für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen.
Entlastungsleistungen werden nach Vorlage der Rechnungen von der Pflegekasse erstattet. Eine Vorleistung bei Nutzung ist daher erforderlich, außer es wurde eine Abtretungserklärung zur direkten Abrechnung mit dem Pflegedienst erteilt.
Kurzzeitpflege umfasst eine vorübergehende vollstationäre Pflege, zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalten oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für bis zu 56 Tage jährlich.
Diese umfasst das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Waschen und Wechseln der Wäsche sowie allgemeine Haushaltsführung, aber keine umfangreichen Reinigungsarbeiten oder Gartenarbeiten.
Der Pflegedienst beteiligt sich an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen, führt regelmäßige Teambesprechungen durch und arbeitet mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammen.
Ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst ist eingerichtet. Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten werden auf die diensthabende Pflegefachkraft weitergeleitet.
Pflegende Angehörige werden fachlich angeleitet, beraten und bei Bedarf durch Leistungen wie Verhinderungspflege entlastet, um auch eigene Auszeiten zu ermöglichen.