
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Pflegezentrum Damscheid Ingbert Ochs GmbH ist einer der ältesten privaten Pflegedienste in Rheinland-Pfalz, seit Juli 1991 im Rheinhöhenort ansässig. Das qualifizierte Team überzeugt durch Freundlichkeit, Fachkompetenz und hohe Motivation, um eine eigenständige Lebensführung in der häuslichen Umgebung zu gewährleisten. Es werden individuelle Ressourcen der Pflegebedürftigen berücksichtigt, um eine optimale Betreuung und Pflege sicherzustellen. Der Pflegedienst bietet umfassende Beratung zu Pflegeleistungen und unterstützt bei der Beantragung von Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, deren Höhe 2025 angepasst wurde. Ein gemeinsamer Mittagstisch für Senioren fördert soziale Teilhabe trotz notwendiger Preissteigerungen aufgrund gestiegener Energie- und Lebensmittelkosten. Die Erreichbarkeit ist werktags gewährleistet sowie ein Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen. Ein familiäres Betriebsklima und verantwortungsbewusstes Arbeiten werden geschätzt und neue Mitarbeitende sind willkommen. Die Qualität wird jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Hohe Fachkompetenz
Qualifiziertes Pflegeteam mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen.
Individuelle Betreuung
Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen für eigenständige Lebensführung.
Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit
Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen für kontinuierliche Unterstützung.
Leistungsübersicht
Qualitätsbewertungen
Gesamtbewertung
Kategorien
Befragung der Kunden
Sehr gut
Pflegerische Leistungen
Sehr gut
Dienstleistung und Organisation
Sehr gut
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Sehr gut
Vergleich mit anderen Anbietern
Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?
Pflegenoten einfach erklärt
Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.
Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.
Bewertete Bereiche
Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?
Sehr gut
Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.
Gut
Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.
Befriedigend
Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.
Mangelhaft Ausreichend
Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.
Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Sehr familiäre Einrichtung, die Mädels sind sehr lieb und gehen auf die älteren Menschen ein. Es wird gebastelt, gesungen , getanzt und vieles mehr... es wird frisch gekocht un...
Sehr familiäre Einrichtung, die Mädels sind sehr lieb und gehen auf die älteren Menschen ein. Es wird gebastelt, gesungen , getanzt und vieles mehr... es wird frisch gekocht und gebacken und die "alten Menschen" dürfen auch ab und an mitmachen... Meine Mutter (Demenz) fühlt sich dort sehr wohl.. Danke an alle Mitarbeiter.. LG B. Kluge
Sehr geehrte Familie Barth, Im § 82 Abs. 2 und 3 SGB XI Finanzierung der Pflegeeinrichtungen ist geregelt was mit dem Pflegesatz nicht finanziert werden darf. Dies betrifft alle...
Sehr geehrte Familie Barth, Im § 82 Abs. 2 und 3 SGB XI Finanzierung der Pflegeeinrichtungen ist geregelt was mit dem Pflegesatz nicht finanziert werden darf. Dies betrifft alle investive Kosten, die sind gesondert in Rechnung zu stellen. Diese werden nicht von der Pflegekasse finanziert. Nachfolgender Auszug aus dem Gesetz: (2) In der Pflegevergütung und in den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung dürfen keine Aufwendungen berücksichtigt werden für 1. Maßnahmen einschließlich Kapitalkosten, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instandzuhalten oder instandzusetzen; ausgenommen sind die zum Verbrauch bestimmten Güter (Verbrauchsgüter), die der Pflegevergütung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zuzuordnen sind, 2. den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken, 3. Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern, 4. den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen, 5. die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellung auf andere Aufgaben. (3) Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach Absatz 2 Nr. 1 oder Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2 Nr. 3 durch öffentliche Förderung gemäß § 9 nicht vollständig gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung diesen Teil der Aufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen. usw. mit freundlichem Gruß Ingbert Ochs
Nimmt Geld wo andere nur mit der Kasse abrechnen.
Häufig gestellte Fragen
Das Pflegegeld wird zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent erhöht und beträgt für Pflegegrad 2 etwa 347 Euro, für Pflegegrad 3 etwa 599 Euro, Pflegegrad 4 800 Euro und Pflegegrad 5 990 Euro. Ein weiterer Anstieg erfolgt zum 01.01.2026.
Außerhalb der Bürozeiten ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr über eine Anrufweiterschaltung erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Der Pflegedienst bietet ambulante Pflege, Pflegeberatung, Mittagstisch für Senioren, Tagespflege und Unterstützung im Pflegestützpunkt an.
Die Qualität wird jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und durch Transparenzberichte veröffentlicht.
Ja, das Pflegezentrum Damscheid sucht laufend Mitarbeitende, die eigenständig und verantwortungsbewusst arbeiten möchten.
Die Preise für den Mittagstisch wurden zum 01.01.2023 aufgrund steigender Energie- und Lebensmittelkosten angepasst: 6,50 Euro für ein Essen, 5,00 Euro für ein vegetarisches Essen.
Der Pflegestützpunkt bietet umfassende Beratung, Koordination und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.