Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Lüdicke-Lutz bietet ganzheitliche Pflege in vertrauter Umgebung, um alten und kranken Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Geprägt von Vertrauen, wird individuelle Unterstützung dort geboten, wo Hilfe benötigt wird, wobei größtmögliche Selbstständigkeit gefördert wird. Das erfahrene Team aus examinierten Fachkräften bildet sich kontinuierlich weiter, um stets auf dem neuesten Stand der Pflegewissenschaft zu sein. Seit 2013 ist der Pflegedienst auch Ausbildungsbetrieb. Das Leitbild orientiert sich an der Erhaltung von Würde und Selbstachtung der Kunden, dem physischen und psychischen Wohlbefinden sowie dem Respekt vor individuellen und religiösen Bedürfnissen. Die Pflegequalität wird durch anerkannte Standards und moderne Pflegeplanung sichergestellt. Enge Kooperationen mit Ärzten und anderen Berufsgruppen garantieren umfassende Versorgung. Hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung bei Anträgen sowie Entlastung pflegender Angehöriger runden das Angebot ab. Notfallerreichbarkeit und Zusatzleistungen für spezielle Krankheitsbilder sind ebenfalls integriert.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Ganzheitliche individuelle Pflege
Individuelle Betreuung in vertrauter Umgebung zur Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit.
Erfahrenes qualifiziertes Team
Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sichern hohe Pflegequalität und Fachkompetenz.
Umfassende Kooperation & Notfallbetreuung
Enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern und Rund-um-die-Uhr-Notfallservice.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Lagerung, Inkontinenzversorgung)
- Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamentengabe, Infusionen, Stomaversorgung, Palliativpflege)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (nur für Bestandskunden)
- Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Antragswesen und Beratung zu Pflegeleistungen
- Entlastung pflegender Angehöriger durch Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Kooperation mit Tagespflege, Essen auf Rädern, Hausnotruf
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (z. B. Rollstühle, Pflegebetten)
- Fahr-, Begleit- und Besuchsdienste, Krankentransporte
- Erstattung von Entlastungsgeldern nach § 45b SGB XI bei demenziellen oder psychiatrischen Erkrankungen
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Die Mitarbeitenden sind durchweg freundlich, aber gestresst/in Zeitnot/nicht gewillt sich den Problemen des Kunden zuzuwenden oder diese überhaupt wahrzunehmen. Obwohl leider nu...
Die Mitarbeitenden sind durchweg freundlich, aber gestresst/in Zeitnot/nicht gewillt sich den Problemen des Kunden zuzuwenden oder diese überhaupt wahrzunehmen. Obwohl leider nur eine minutengenaue Anwesenheit abzurechnen ist, bleiben doch einige wenige Mitarbeitende etwas länger und versuchen menschlich da zu sein. Es wurde keine (Pflege)Beratung (obwohl diese auch zu einem sehr guten Honorar abzurechnen ist) angeboten. Insgesamt spielt Menschlichkeit und 'Pflege' im eigentlichen Sinne keine tragende Rolle für dieses Unternehmen, sondern der Profit. Das ist sicherlich ein vielschichtiges, gesellschaftlich-politisches Thema: das Entgelt der Mitarbeitenden wurde generell erhöht, aber nicht das Zeitkontingent der Kunden. Das Unternehmen positioniert sich hier nicht im Sinne der Kunden, sondern hält die Mitarbeitenden trotzdem im Zeitstress.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Transfer, An- und Auskleiden, Hilfe bei Ausscheidungen, spezielles Lagern, Mobilisation, sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Inkontinenzversorgung.
Behandlungspflege umfasst Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Medikamentengabe, Infusionen, Stomaversorgung, Palliativpflege und weitere medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung.
Hauswirtschaftliche Versorgung wird aktuell ausschließlich für Bestandskunden des Pflegedienstes angeboten.
Die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden je nach Pflegegrad ganz oder teilweise von den Pflegekassen übernommen. Der Pflegedienst rechnet ärztlich verordnete Leistungen direkt mit den Kassen ab.
Es können Entlastungsgelder nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 € oder 250 € monatlich beantragt werden, abhängig von der Schwere der Erkrankung und der Empfehlung des medizinischen Dienstes.
Ja, der Pflegedienst ist rund um die Uhr für Notfälle erreichbar, um eine jederzeitige Versorgung sicherzustellen.
Seit Oktober 2013 ist der Pflegedienst Lüdicke-Lutz ein offizieller Ausbildungsbetrieb mit aktuell zwei Auszubildenden.