Über Stefan Reinberger - ambulante Betreuung - NETTWORK

Individuelle Alltagshilfe und Betreuung in Witten

Stefan Reinberger bietet mit NETTWORK in Witten eine professionelle ambulante Betreuung und Alltagshilfe an. Das Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern und pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Als anerkannte Beratungsstelle führt das Unternehmen zudem Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 7 SGB XI durch. Zu den Kernleistungen gehoeren die Begleitung bei Erledigungen, die Unterstützung bei der Haushaltsführung sowie die allgemeine Strukturierung des Tagesablaufs. Obwohl eine weitreichende Expertise als Pflegefachkraft vorliegt, liegt der Schwerpunkt dieses Angebots ausdrücklich auf der Betreuung und Alltagshilfe nach Paragraph 45a SGB XI und grenzt sich klar von der medizinischen Pflege ab.

  • Anerkannte Beratungsstelle für Pflegebedürftige
  • Zuverlässige Begleitung und Haushaltsunterstützung
  • Qualifizierte Betreuung zur Entlastung der Angehörigen
Stefan Reinberger - ambulante Betreuung - NETTWORK

Besondere Merkmale

Leistungsübersicht

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratung
  • Verhinderungspflege
  • 24-Stunden-Betreuung
  • Palliativpflege

Was zahlt die Pflegekasse?

Wussten Sie, dass Ihnen je nach Pflegegrad über 1.000 € monatlich für Alltagshilfe zustehen können? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Anspruch in wenigen Schritten zu ermitteln.

Häufige Fragen zu Stefan Reinberger - ambulante Betreuung - NETTWORK

Der Anbieter Stefan Reinberger - ambulante Betreuung - NETTWORK bietet vielfältige Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Betreuung und Pflegeberatung an. Dazu gehören anerkannte Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 7 SGB XI sowie Betreuungsangebote gemäß Paragraph 45a SGB XI. Zudem greift der Inhaber auf jahrzehntelange Erfahrung als Pflegefachkraft und Berater zurück.

Im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag bietet der Dienstleister typischerweise Hilfen in der allgemeinen Betreuung an. Genaue Details zu spezifischen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkauf oder Putzen sollten direkt bei der Einrichtung erfragt werden. Der Fokus liegt auf der qualifizierten ambulanten Betreuung und Beratung durch eine erfahrene Pflegefachkraft.

Ja, bestimmte Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Da der Anbieter über eine Basisqualifizierung für Angebote gemäß Paragraph 45a SGB XI verfügt, können diese Hilfen über den monatlichen Entlastungsbetrag finanziert werden. Auch die anerkannten Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 7 SGB XI werden von der Pflegekasse getragen.

Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob bei mehreren Klienten stets eine feste Betreuungsperson eingesetzt wird. Da Herr Reinberger jedoch als selbstständiger Consultant und erfahrene Pflegefachkraft agiert, ist eine persönliche und kontinuierliche Betreuung sehr wahrscheinlich. Interessenten sollten dies bei der Kontaktaufnahme individuell mit dem Anbieter klären.

Zu den genauen Vorlaufzeiten für Terminvereinbarungen liegen in den bereitgestellten Daten keine detaillierten Informationen vor. Hilfesuchende können den Anbieter jedoch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um freie Kapazitäten zu erfragen. Eine frühzeitige Anfrage ist grundsätzlich empfehlenswert, um die Betreuung optimal planen zu können.

Begleitungen zu Arztbesuchen fallen in der Regel unter die klassischen Betreuungsleistungen nach Paragraph 45a SGB XI, für die der Anbieter qualifiziert ist. Ob diese Leistung im individuellen Fall erbracht wird, sollte direkt mit dem Dienstleister besprochen werden. Die langjährige Erfahrung in der ambulanten Krankenpflege spricht jedoch für eine kompetente Begleitung außer Haus.

Ja, durch die Qualifizierung für Angebote gemäß Paragraph 45a SGB XI richtet sich die Betreuung auch an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es bei Demenzerkrankungen der Fall ist. Diese Betreuungsdienste sollen pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen fördern. Die Finanzierung kann hierbei problemlos über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse erfolgen.

Die Abrechnung der Betreuungsleistungen nach Paragraph 45a SGB XI erfolgt in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Für anerkannte Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 7 SGB XI übernimmt die Pflegekasse ebenfalls die anfallenden Kosten. Details zur direkten Abrechnung mit den Kassen oder möglichen privaten Zuzahlungen bespricht der Dienstleister individuell mit den Klienten.

Der Dienstleister verfügt über umfassende Qualifikationen, darunter eine Ausbildung als Pflegefachkraft seit 1987 und eine IHK-Zertifizierung. Zudem liegt die geforderte Basisqualifizierung gemäß Paragraph 8 AnFöVo für Betreuungsangebote vor, was einen hohen Qualitätsstandard garantiert. Informationen zu eventuellen weiteren Mitarbeitern oder spezifischen Versicherungen sind in den Daten nicht explizit aufgeführt.

Der Anbieter hat seinen Sitz in der Hauptstraße 54 in 58452 Witten. Dementsprechend werden die Leistungen vorrangig in Witten und der näheren Umgebung angeboten. Für genaue Informationen zum exakten Einzugsgebiet empfiehlt sich eine direkte telefonische oder schriftliche Anfrage beim Dienstleister.

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