Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Weiße Taube GbR bietet ambulante Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben möchten. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen das Wohlergehen und die individuelle Versorgung der Patienten. Das erfahrene und regelmäßig fortgebildete Team leistet eine umfassende häusliche Krankenpflege nach SGB V sowie häusliche Pflege nach SGB XI. Dazu zählen Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Körperpflege, Mobilisation und Haushaltshilfe. Der Pflegedienst unterstützt bei der Antragsstellung für Pflegeleistungen und berät rund um Pflegehilfsmittel und bewährte Zusatzleistungen gemäß §45b SGB XI. Dank enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken wird eine optimale Versorgung sichergestellt. Zudem vermittelt der Pflegedienst zusätzliche Dienstleistungen wie Hausnotruf oder Essen auf Rädern. Die Begleitung bei Gutachterterminen zur Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen gehört ebenfalls zum Angebot.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein sehr großes Team mit umfassender Erfahrung in allen Pflegebereichen.
Individuelle und professionelle Pflege
Qualifizierte Pflegekräfte und regelmäßige Fortbildungen gewährleisten eine optimale Versorgung im häuslichen Umfeld.
Komplette Unterstützung bei Pflegeanträgen
Kostenlose und umfassende Beratung sowie Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen gegenüber der Pflegekasse.
Umfassende medizinische und haushaltsnahe Leistungen
Von ärztlich verordneter Krankenpflege bis zu hauswirtschaftlicher Unterstützung und Mobilisation aller Pflegebedürftigen.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der eigenen Pflegekasse gestellt, welche meist unter dem Dach der Krankenkasse angesiedelt ist.
Pflegeleistungen werden nicht vom Hausarzt verordnet, sondern erfordern eine Antragstellung bei der Pflegekasse.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegeleistungen dauert maximal fünf Wochen.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) schickt einen Gutachter, der prüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.
Wichtig sind ein aktueller Bericht des Hausarztes oder Facharztes sowie ein Pflegetagebuch, das Auskunft über den Hilfebedarf und den Zeitaufwand bei täglichen Verrichtungen gibt.
Zu den Leistungen zählen häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege bei Pflegebedürftigkeit, Unterstützung bei der Antragstellung, Pflegehilfsmittelberatung sowie Vermittlung von zusätzlichen Dienstleistungen wie Hausnotruf und Essen auf Rädern.
Der Pflegedienst begleitet und unterstützt bei der Begutachtung durch den MDK, um eine korrekte Pflegeeinstufung sicherzustellen.